Archiv für Juli 2007
Deutsche setzen auf private Altersvorsorge
Die Deutsche Postbank AG http://www.postbank.de stellt in ihrer heute, Mittwoch, veröffentlichten Analyse unterschiedliche Anlagefavoriten bei der privaten Altersvorsorge in Deutschland gegenüber. “Vor allem die politische Landschaft in Deutschland sowie unterschiedliche steuerliche Gründe führen immer wieder dazu, dass die Anlagefavoriten bei der privaten Altersvorsorge teils erheblich variieren”, erläutert Ralf Palm, Postbank-Pressesprecher, im Gespräch mit pressetext. Demnach erweisen sich Lebensversicherungen, die teilweise als Rente ausbezahlt werden, steigender Beliebtheit.
Obwohl die Mehrheit der berufstätigen deutschen Arbeitnehmer die private Altersvorsorge als notwendig erachtet, wollen nur 42 Prozent jetzt etwas für später zurücklegen. Damit ist eine vierprozentige Verschlechterung dieser brisanten Situation eingetreten, da dieser Anteil im Vorjahr noch 46 Prozent umfasste. Laut der Studie stehen im Zentrum der privaten Altersvorsorge mit dem größten Interesse vor allem private Rentenversicherungen, die von 23 Prozent der Befragten angegeben wurden. Einen erheblichen Zugewinn von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr weisen Lebensversicherungen auf, die als Rente ausbezahlt werden. “Hierbei ist die von der Bundesregierung nachgebesserte Riester-Rente mit einem Plus von acht Prozent der absolute Shootingstar”, betont Palm.
Auch Aktien, Aktienfonds und Zertifikate weisen in der Beliebtheit eine Steigerung auf. Hierbei verweist Palm auf das Risiko bei aktiengebundenen Lebens- und/oder Altersversicherungen. Ältere tendierten daher öfters zu “klassisch-sicheren” Garantiefonds oder wählten Anlageoptionen mit einem geringen Aktienanteil, wobei jüngere Arbeitnehmer risikofreudiger seien. Der Postbank-Sprecher betont hierbei das Zurückfallen der Beliebtheit einer Immobilie oder einer Wohnung zur Selbstnutzung. Eine ähnliche Tendenz ließe sich auch bei Festgeld und Sparbriefen als Instrumenten der privaten Altersvorsorge feststellen.
Riester-Rente jetzt viel einfacher
Lesen Sie selbst, welche Vereinfachungen das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für Sie bereithält!
Zulageantrag – Bevollmächtigung
Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrages bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr für ihn gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu
beantragen. Die Bevollmächtigung bedarf der Schriftform. Liegt eine Bevollmächtigung vor, so muss die Zulage nicht wie bisher jedes Jahr vom Anleger per Papierantrag an den Anbieter neu beantragt werden.
Der Zulageberechtigte ist allerdings verpflichtet, Änderungen, die sich auf den Zulageanspruch auswirken, seinem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies können u.a. sein: Familienstand, Anzahl der Kinder, Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis.
Die zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages erforderlichen Angaben zur Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beim Rentenversicherungsträger ermittelt.
Die Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf. Der Widerruf ist bis zum Ablauf des Beitragsjahres, für das der Anbieter keinen Antrag auf Zulage stellen soll gegenüber dem Anbieter zu erklären.
Änderung des Sockelbetrages seit dem 01.01.2005
Als Sockelbetrag sind seit dem 01.01.2005 einheitlich 60,00 EUR zu zahlen. Die Differenzierung des Sockelbetrages für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt.
Zertifizierungskriterien
Mit der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wird bestätigt, dass ein privater Altersvorsorgevertrag die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Bei den Zertifizierungskriterien gibt es u.a. folgende Änderungen:
Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben.
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals kann an den Vertragspartner außerhalb der monatlichen Leistung ausgezahlt werden.
Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.
Darüber hinaus besteht eine erweiterte Informationspflicht des Anbieters wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden. Ebenso wird der Verbraucherschutz verbessert, indem der Anbieter verpflichtet wird, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen.
8,5 Millionen Menschen sparen mit der Riester-Rente. EUROFORUM-Konferenz “Private Altersvorsorge”
Düsseldorf, Juni 2007. Für einen heute 40-Jährigen wird nach Berechnungen des Institutes für Vorsorge und
Finanzplanung die gesetzliche Bruttorente nur noch 47 Prozent
betragen und lediglich 57 bis 60 Prozent des Versorgungsbedarfs im
Alter abdecken. Aus der sich daraus ergebenen Versorgungslücke ergibt
sich ein attraktiver und beratungsintensiver Markt für
Finanzdienstleister. Allein mit der privaten Sparform der
Riester-Rente wurden im ersten Quartal 2007 620.000 neue Verträge
geschlossen. Damit sparen über Riester bereits knapp 8,5 Millionen
Menschen für die ergänzende Alterversorgung.
Die EUROFORUM-Konferenz “Private Altersvorsorge” (19. und 20. Juli
2007, Oberursel) greift die speziellen Anforderungen an
Finanzdienstleister bei der Vermarktung von Altersvorsorge-Produkten
auf. Neben erfolgreichen Marketing- und Vertriebskonzepten werden
innovative Produkte und Fondslösungen vorgestellt. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für private Altersvorsorge und die Auswirkungen
durch MiFID, die EU-Vermittlerrichtlinie und die VVG-Reform werden
ebenso diskutiert wie die Perspektiven der Altersvorsorge angesichts
der demografischen Entwicklung und der Absenkungen des Rentenniveaus.
Jürgen Grausepohl (Deutsche Postbank AG) zeigt am Beispiel der
Postbank Studienreihe zur Altersvorsorge in Deutschland den Weg von
der Analyse des Kundenbedarfs zur Kundenlösung. Wie Altersvorsorge
zum Verkaufstreiber werden kann, erläutern Andreas Reitberger (GFP
Gesellschaft für Financial Planning GmbH) und Prof. Dr. Jürgen
Steiner (Universität Passau). Über die Möglichkeiten des
Cross-Selling mit Riester-, Rürup- und bAV-Produkten spricht
Karl-Heinz Buchholz (Deutsche Bank AG). Jürgen Hildebrand
(DaimlerChrysler Bank AG) erläutert, wie sein Haus
Altervorsorge-Produkte online vertreibt.
Fragen und Antworten – Rente mit 67 – was sich ändert
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Rentenbeiträge auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Wann steht die Rente mit 67 fest?
Der Bundestag und der Bundesrat haben die „Rente mit 67“ im März beschlossen. Die Einzelheiten stehen soweit fest.
Wann kann ich in Rente gehen?
Die Altersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.
Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen.
Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen.
Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus?
Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die jetzt noch bestehenden Vorschriften zu den Altersrenten weiter.
Was passiert, wenn ich nicht mehr richtig arbeiten kann?
Das sichert die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel durch Erwerbsminderungsrenten. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf nehmen – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente?
Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.
Was kostet mich die vorzeitige Rente?
Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen.
Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite?
Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.176 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 52 Euro, im Osten um rund 46 Euro.
Bleibt die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?
Ja, die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest.
Wann kann ich in Rente gehen?
Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Rente mit 67 – Ein paar Meter mehr bis ins Ziel
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre steigen. Wer ab 1947 geboren wurde, muss damit seinen Lebensweg neu planen. Auch dafür ist die Deutsche Rentenversicherung ein wichtiger Ansprechpartner.
Rente mit 67? Walter Degenhart wollte es genau wissen und ließ sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten. „Ich bin 58. Wie lange muss ich denn jetzt arbeiten?“, hat er die Mitarbeiterin gefragt. Nicht bis 67, das ist schon einmal sicher. Denn die Rente mit 67 soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2012 schrittweise eingeführt werden.
Für Walter Degenhart, Jahrgang 1949, gibt es die Rente mit 65 Jahren und drei Monaten. „Das ist noch zu verkraften“, sagt Degenhart, der als Qualitätsmanager in einem Solartechnikbetrieb arbeitet. „Allerdings setzt das auch voraus, dass ich den Job bis dahin behalte.“
Für seine jüngere Frau Anneliese, Jahrgang 1960, sieht das schon anders aus. Sie würde ihre Rente erst mit 66 und vier Monaten bekommen. „Wenn mein Mann in Rente geht“, sagt sie, „habe ich jetzt noch länger vor mir als geplant.“ Die Alternative: Nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig ab 63 in Rente. Allerdings mit lebenslangen Abzügen. Denn für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – höchstens also 14,4 Prozent. „Ob ich die Versicherungsjahre erreiche und was die Abzüge in Euro bedeuten, will ich mir von meiner Beraterin der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen“, sagte Anneliese Degenhart, die bald nach der Geburt ihrer Tochter Sara wieder im Vertrieb eines Buchverlags eingestiegen ist.
Die Rentenberaterin hat die Degenharts auf weitere Änderungen durch die Reform hingewiesen. Dass zum Beispiel auch bei den Erwerbsminderungsrenten das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre steigt. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent.
Der Bundestag und der Bundesrat haben die „Rente mit 67“ im März beschlossen. Die Einzelheiten stehen soweit fest. Bis zur Rente der Degenharts ist es zwar noch ein bisschen hin. Dennoch war ihnen die Beratung wichtig: „Wir müssen schließlich wissen, wie viele Meter wir noch vor uns haben. Auch wenn das Leben nicht nur daraus besteht, auf die Rente zu warten.“
Wann kann ich in Rente gehen?
Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Rente mit 67 – Länger arbeiten, länger in Rente
Rente mit 67 – wer ab 1947 geboren ist, muss sich auf ein längeres Arbeitsleben einstellen. Die Deutsche Rentenversicherung bleibt auch hier ein wichtiger Ansprechpartner für Versicherte und Rentner.
Die Menschen in Deutschland sollen länger arbeiten und erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Im März wurde das Gesetz beschlossen. Danach wird das Rentenalter ab 2012 für alle, die nicht 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre steigen. Durch die Anhebung soll sichergestellt werden, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Der Grund: Die Deutschen leben länger und bekommen länger Rente – heute im Schnitt 17 Jahre. 1960 waren es nicht einmal zehn Jahre.
Wer ab 1947 geboren ist, muss sich also auf ein längeres Arbeitsleben einstellen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann in der Regel die Rente mit 67.
Die gesetzliche Rente zahlt sich nach einem langen Arbeitsleben dennoch aus. Denn die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt positiv. Auch in Zukunft gibt es für Ruheständler mehr Rente, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Versicherte, die bis 67 arbeiten, haben durch die Rente mit 67 noch einen Vorteil. Weil sie zwei Jahre länger einzahlen, erhöht sich ihre Rente. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen um rund 52 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern um rund 46 Euro im Monat.
Doch nicht jeder wird bis 67 ununterbrochen arbeiten können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen. Denn einerseits werden zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Wehrdienst bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Und auch die Rehabilitation gehört zu ihren Leistungen. Andererseits gibt es Ausnahmen von der Rente mit 67.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch früher in Rente gehen – allerdings meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen. Und wichtig für die Lebensplanung: Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent.
Bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge hilft die Deutsche Rentenversicherung. Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.
Interview zur Rente mit 67 – „Die Rendite bleibt auch in Zukunft positiv“
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre steigen. Damit will die Bundesregierung das Rentensystem stabilisieren. Ein Gespräch mit Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Herr Rische, die Bundesregierung will, dass Arbeitnehmer künftig erst mit 67 in Rente gehen. Ist das der richtige Weg?
Wir müssen die Rentenversicherung langfristig der Bevölkerungsentwicklung anpassen. Einerseits leben wir immer länger und bekommen auch länger Rente. Andererseits sinken die Geburtenzahlen. Durch die Anhebung will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Beiträge bezahlbar bleiben und sich auch die jüngere Generation auf die gesetzliche Rente verlassen kann.
Ist es realistisch, dass wir bis 67 arbeiten können?
Wie lange jemand arbeiten kann, entscheidet sich im Einzelfall. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert aber diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, durch die Erwerbsminderungsrenten. Auch die Rehabilitation wird bedeutender werden. Wichtig ist, dass ältere Arbeitnehmer bessere Chancen bekommen, bis 67 zu arbeiten.
Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen auch künftig mit 65 in Rente gehen können. Ist das gerecht?
Diese Regel begünstigt vor allem diejenigen, die ohne Unterbrechungen arbeiten konnten und eine angemessene Rente haben. Arbeitslose, Frauen oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, werden nur selten so viele Jahre erreichen. Wir sollten hier eher einen gleitenden Renteneintritt über die Erwerbsminderungsrenten finden.
Sie sagen, die Rendite der gesetzlichen Rente bleibt positiv. Wird die Rente mit 67 daran etwas ändern?
Die Rendite bleibt positiv, auch wenn das Rentenalter jetzt auf 67 Jahre angehoben wird. Zwar sinkt die Rendite leicht. Dennoch werden die Versicherten auch in Zukunft mehr Rente bekommen als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Das bestätigen auch der Sachverständigenrat und die Stiftung Warentest. Wir gehen davon aus, dass die durchschnittliche Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer weiter steigen.
Statements zur Rente mit 67
Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund:
„Nach den jüngsten Reformmaßnahmen werden sich die Renditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv.“
„Die Rendite der Rentenversicherung bewegt sich auch in Zukunft um die drei Prozentpunkte – auch unter Berücksichtigung der Rente mit 67 und weiterer Änderungen.“
„Unternehmen dürfen nicht nur in Sonntagsreden feststellen, dass sie Arbeitnehmer über 60 beschäftigen wollen. Das muss auch tatsächlich geschehen.“
„Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass Ältere länger in Arbeit bleiben. Wir müssen ihre Kompetenz und die Potenziale nutzen.“
„Von der 45er-Regel profitieren vor allem diejenigen, die schon eine angemessene Rente haben. Arbeitslose, aber auch Frauen werden so viele Jahre nur selten erreichen.“
„Die Rente mit 67 wird das System langfristig stabilisieren. Das Rentenalter zu erhöhen geht aber nur, wenn es für ältere Menschen genügend Arbeit gibt.“
Wer vor 67 in Rente gehen kann
Von der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen. Wer früher gehen möchte, muss Voraussetzungen erfüllen und eventuell Abzüge hinnehmen.
Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.
Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent.
Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
Ausnahmen gibt es auch für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die Anpassungsgeld oder die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten haben.
IFD: Sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung soll unbefristet erhalten bleiben
Der Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge sei massiv gefährdet,
sollte die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung nicht verlängert
werden, warnt die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD).
Deshalb fordert die IFD deren unbefristete Verlängerung. Nachdem im
Zuge der Riester-Reform 2001 eine Trendwende in der betrieblichen
Altersvorsorge in Deutschland eingeleitet worden ist, wird dieses
Instrument nach Ein-schätzung der IFD eine wichtige Rolle zur
Ergänzung gesetzlicher Rentenansprüche spielen. Immerhin haben
mittlerweile 60 Prozent der Deutschen eine betriebliche
Altersvorsorge abgeschlossen. Dieser Erfolg wird nach Auffassung der
IFD durch die doppelte Sozialabgabepflicht der Entgeltumwandlung, die
2009 ansteht, nun riskiert.
“Der geplante Wegfall der Beitragsfreiheit ist vor allem vor dem
Hintergrund der verdoppelten Beitragslast für den Bürger nicht
nachvollziehbar”, sagt Dr. Johannes Lörper, Mitglied des Vorstandes
der Hamburg-Mannheimer und der Victoria Lebensversicherung und in der
IFD verantwortlich für die Arbeitsgruppe “Kapitaldeckung für die
alternde Gesellschaft”. “Denn seit dem 1. Januar 2004 sind Leistungen
aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr nur mit dem halben
Beitragssatz, sondern mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und
Pflegeversicherung belegt. Sollte die Beitragspflicht ab dem 1.
Januar 2009 auch für die Ansparphase greifen, würde dies hinsichtlich
der genannten Sicherungssysteme zu einer “Doppel-Verbeitragung”
führen”. Solch eine “Doppel-Verbeitragung” ist laut IFD ungerecht und
wird weit reichende Auswirkungen mit sich bringen. So würde etwa die
Entgeltumwandlung vor allem für alle Arbeitnehmer unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze unattraktiv. Dass Arbeitnehmer auf
alternative Sparformen auswichen, sei keine Lösung. Wenn die
Entgeltumwandlung in dieser Form benachteiligt werde, werde vielmehr
die kapitalgedeckte Altersvorsorge generell eingeschränkt.
“Wir begrüßen daher ganz ausdrücklich jüngste Äußerungen aus der
Politik, nach denen die Fortsetzung der bisherigen Regelung geprüft
wird. Dies unterstützen wir mit allem Nachdruck”, betont Lörper für
die IFD. Die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung sei im
Gesamtkontext gesetzlicher und privater Vorsorge unverzichtbar.
Bereits heute muss die Politik nach Einschätzung der IFD eine
Fortführung zusagen, damit die betriebliche Altersvorsorge durch die
Entgeltumwandlung ihrer Funktion als ergänzende kapitalgedeckte
Altersvorsorge langfristig gerecht werden kann.
Über die IFD:
Die IFD wurde vor mehr als drei Jahren ins Leben gerufen, um mit
Innovationen und gemeinsamen Aktivitäten einen Beitrag zur Stärkung
des deutschen Finanzstandorts zu leisten und damit Ideengeber und
Katalysator für Fortschritt mit Ziel eines nachhaltigen
Wirtschaftswachstums zu sein. IFD-Mitglieder sind Kreditinstitute und
Unternehmen der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Verbänden der
Finanzwirtschaft, der Deutschen Börse, der Deutschen Bundesbank und
dem Bundesministerium der Finanzen. Mehr als 200 Experten aus den
IFD-Mitgliedsadressen widmen sich Themen rund um die Schwerpunkte
“Stärkung des Wachstums”, “Förderung von Innovation” sowie
“Mitgestaltung der Europäischen Finanzmarktintegration”.
