Archiv für Juli 2007

Immer länger in Rente – Lebenserwartung steigt

Die Deutschen leben immer länger und erhalten immer länger Rente. Männer bekommen heute statistisch gesehen rund 15 Jahre Rente, 1960 waren es nur etwa zehn Jahre. Um rund neun Jahre ist seit 1960 die Rentenbezugsdauer bei Frauen auf nun rund 20 Jahre gestiegen. Und wir werden immer älter: Die fernere Lebenserwartung Älterer wird bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Auch aus diesem Grund setzt die Bundesregierung, das Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre herauf. Das soll die Rentenversicherung entlasten und dafür sorgen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

So soll die Altersgrenze steigen

Altersgrenzen Rente mit 67Â

Wann ich in Rente gehen kann
Das Rentenalter wird nach den Plänen der Bundesregierung ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre steigen. Versicherte, die 1964 und später geboren wurden, können in der Regel erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Für die älteren Jahrgänge erhöht sich das Rentenalter schrittweise. Wer im Jahr 1947 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, ein 1959 Geborener mit 66 Jahren und zwei Monaten. Die Regelaltersrente mit 65 Jahren gibt es nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden. Versicherte, die 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können allerdings mit 65 Jahren ohne Abzüge die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Durch die Anhebung des Rentenalters will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Beiträge angesichts der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten bezahlbar bleiben.

SoVD: Zehn Forderungen zur Vermeidung von Altersarmut

Der SoVD befürchtet aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre
eine Zunahme von Altersarmut. Altersarmut entsteht durch das
Zusammenwirken mehrerer Faktoren: Dazu zählen ein geringes Einkommen,
die massiven Einschnitte in das Leistungsniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung, die wachsenden Vorsorgelücken durch
Arbeitslosigkeit, die Zunahme sozialversicherungsfreier
Arbeitsverhältnisse, prekäre Selbständigkeit und längere
Berufsunterbrechungen durch Kindererziehung und Pflege.

Gerade Geringverdiener haben ein hohes Risiko der Altersarmut,
denn sie erwerben nur geringe Rentenanwartschaften und sind
finanziell kaum in der Lage, privat für das Alter vorzusorgen.
Geringverdiener werden im Jahr 2030 keine armutsvermeidende Rente
erzielen, auch wenn sie 45 Jahre in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt haben. Das betrifft rund 35 Prozent der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten.

Aber auch für Durchschnittsverdiener besteht eine
Gerechtigkeitslücke. Ein Durchschnittsverdiener, der 2030 in Rente
geht, muss rund 37 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rente aufweisen,
um eine armutsvermeidende Rente zu erhalten. Dies wären nach heutigem
Wert 650 Euro.
Wenn Versicherte trotz jahrzehntelanger Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung nur eine Rente erhalten, die unterhalb oder nur
knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, untergräbt dies das
Vertrauen und die Akzeptanz in die gesetzliche Rentenversicherung.
Denn die Grundsicherung erhält auch, wer keine Beiträge in die
Rentenversicherung gezahlt hat.

Der SoVD unterbreitet zehn Vorschläge, die einen entscheidenden
Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten können:

1. Das Sicherungsziel der Rentenversicherung muss wieder im
Vordergrund stehen. Wir brauchen ein verlässliches Rentenniveau, das
bei einem erfüllten Erwerbsleben deutlich über der Armutsgrenze
liegt.

2. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer
Erwerbstätigen-versicherung weiterentwickelt werden. In einem ersten
Schritt müssen zunächst die nicht pflichtversicherten Selbständigen
unter den Versicherungsschutz der Rentenversicherung gestellt werden.

3. Die Leistungen für Kindererziehung und Pflege müssen verbessert
werden.

4. Wir brauchen eine Mindestsicherung für langjährig Versicherte.
Die Mindestsicherung muss sicherstellen, dass auch langjährig
Vollzeitbeschäftigte mit unterdurchschnittlichem Verdienst im Alter
eine armutsfeste Rente erhalten. Es darf nicht sein, dass Menschen,
die jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im
Alter wegen einer zu geringen Rente auf die Grundsicherung verwiesen
werden.

5. Für ältere Arbeitslose, die kurz- und mittelfristig keine
Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, müssen
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden, damit
sie weitere Rentenanwartschaften erwerben können.

6. Es ist unabdingbar, dass für Hartz IV-Empfänger sachgerechte
Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden.

7. Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten müssen abgeschafft
werden.

8. Mit der Schaffung eines dynamischen Angleichungszuschlags muss
eine Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern an das
Westniveau in absehbarer Zeit sichergestellt werden.

9. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss
ein gestaffelter Rentenfreibetrag eingeführt werden, damit die Renten
künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet
werden.

10. Die Förderung der privaten Altersvorsorge muss um eine
zusätzliche soziale Komponente ergänzt werden. Geringverdienern muss
der Aufbau einer ausreichenden privaten Altersvorsorge ermöglicht
werden. Erwerbsminderungsrentner sind derzeit von der Riester-Rente
ausgeschlossen, obwohl sie auf eine zusätzliche Altersvorsorge
besonders angewiesen sind. Diese Lücke im System muss geschlossen
werden.

Altersarmut ist vermeidbar. Der SoVD sieht hier dringenden
Handlungsbedarf für die Große Koalition.

Die 24-seitige Broschüre “Zehn Forderungen zur Vermeidung von
Altersarmut” können Sie auf der Internetseite www.sovd.de/altersarmut
abrufen.

Herbert Rische auf der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

deutsche-rentenversicherung-bund.gifIn seinem Bericht an die Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung am 27. Juni 2007 wies Herbert Rische,
Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf Schwerpunkte der
Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung hin.

Einsparung von Verwaltungskosten in der Rentenversicherung

“Ein Ziel der Organisationsreform in der gesetzlichen
Rentenversicherung war und ist die Optimierung des Kosten- und
Leistungsverhältnisses der einzelnen Rentenversicherungsträger”, so
Rische. Um die vom Gesetzgeber im Rahmen der Organisationsreform
vorgegebenen Einsparziele in der Rentenversicherung zu erreichen, sei
ein Modell abgestimmt worden, das die Kostensenkungspotenziale der
Träger in Form von Orientierungsgrößen vorgibt. Im Jahr 2006 hätten
alle Träger diese Orientierungsgröße eingehalten. “Ja, mehr noch, sie
haben sie um einen deutlichen, zweistelligen Millionenbetrag
unterschritten”, erklärte Rische. Er betonte aber auch: “Wir dürfen
in unseren Sparbemühungen nicht nachlassen, ganz im Gegenteil, wir
müssen sie noch verstärken.”

Koordinierung der Planung in der Rehabilitation

“Bei der Umsetzung der Grundsätze zur Koordinierung der Planung
von Rehabilitationsleistungen sind wir ein erhebliches Stück
vorangekommen”, erläuterte Rische. So sei u. a. eine Methodik für den
Vergleich der eigenen Rehakliniken mit den Marktangeboten entwickelt,
Verträge zur Etablierung der Regionalverbünde im
Rehabilitationsbereich unterzeichnet und diverse
Kooperationsvereinbarungen zur Bildung von Reha-Zentren abgeschlossen
worden. Darüber hinaus seien jährliche Prognosen zur Entwicklung der
Rehabilitationsmaßnahmen und Erhebungen zum Bettenbestand und seiner
Auslastung durchgeführt worden.

Übernahme der Arbeitgeberprüfung für die Künstlersozialversicherung

Vom 1. Juli an wird die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der
Betriebsprüfungen auch die ordnungsgemäße Entrichtung der
Künstlersozialabgabe prüfen. Diese ist von allen Unternehmen zu
entrichten, die künstlerische oder publizistische Leistungen
verwerten. Die Deutsche Rentenversicherung habe die Vorbereitungen
zur Übernahme dieser neuen Aufgabe weitestgehend abgeschlossen, so
Rische. Die Künstlersozialkasse behalte aber weiterhin ihre Funktion
als Einzugsstelle.

Übertragung der Betriebsprüfung der Unfallversicherung auf die
Deutsche Rentenversicherung

“Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, der
Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2010 auch die Prüfung der Umlagen
zur Unfallversicherung zu übertragen”, erläuterte Rische. “Ziel des
Gesetzgebers ist dabei, den Aufwand der Betriebsprüfungen durch
Konzentration bei einem Träger so weit wie möglich zu reduzieren.”
Rische betonte, dass es dafür erforderlich sei, “die in der Deutschen
Rentenversicherung für die Betriebsprüfung zur Verfügung stehenden
inhaltlichen und technischen Unterstützungen auch für die Prüfung der
Unfallversicherungsbeiträge nutzen zu können und den hierfür
notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.”

Entwicklung der Riester-Rente

Die Inanspruchnahme der Riesterrente habe sich nach Risches Worten
in den vergangenen zwei Jahren rasant entwickelt. Allein von April
2006 bis März 2007 seien 2,3 Millionen Riesterverträge abgeschlossen,
so dass der Gesamtbestand auf fast 8,5 Millionen Verträge angestiegen
ist. “Insgesamt wurden im Zeitraum von Februar 2003 bis Mai 2007
bereits mehr als 1,9 Milliarden Euro an Zulagen ausgezahlt”,
erläuterte Rische. Dass die Förderung auch zielgerichtet wirkt,
belegten aktuelle Auswertungen zum Personenkreis der
Zulagenempfänger. Geringverdiener, Frauen und Förderberechtigte mit
Kindern seien danach deutlich überrepräsentiert, also
Personengruppen, die in der Regel erst durch die Zulagenförderung in
die Lage versetzt werden, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Wie kann ich den Sonderausgabenabzug der Riester-Rente steuerlich geltend machen?

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Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag, wenn ich Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehe?

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steuerliche Veranlagung von Ehepaaren bei der Riester-Foerderung?

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Nach welchem Einkommen bemisst sich der Mindesteigenbeitrag bei Beamten?

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Koennen geringfuegig beschaeftigte die Riester-Foerderung erhalten?

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Koennen Bezieher von Erwerbsunfaehigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten auch die Riester-Zulage erhalten?

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