Archiv für März 2008

Gibt es eine regelung bei gleichgeschlechtlichen Paaren?

Nein, die Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) als Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung gilt nur für Ehegatten.

Auf welcher Grundlage wird bei Empfängern von Besoldung oder Amtsbezügen der Mindesteigenbeitrag ermittelt?

Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist die bezogene Besoldung bzw. die bezogenen Amtsbezüge zugrunde zu legen. Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
Dienstbezüge: Grundgehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge.

Sonstige Bezüge: Anwärterbezüge, jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, jährliches Urlaubsgeld.

Auslandsbezogene Bestandteile nach den §§ 52 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) bleiben bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags unberücksichtigt.

Wie errechnet sich der Minidesteigenbeitrag bei Beziehern von Lohnersatzleistungen

Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Hartz 4, etc.ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgeblich.

Wohn-Riestern fürs eigene Häuschen

Der Traum von den eigenen Wänden kann jetzt auch über die staatliche Riester-Rente gefördert werden. Doch die neue Eigenheimrente die den Ersatz für die entfallene Eigenheimzulage bilden soll hat nicht nur Vorteile. Fragen und Antworten zum Wohn-Riester.

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optimale Vorgehensweise – Schritt für Schritt zur richtigen Riester-Rente

Fünf wichtige Schritte bis zur richtigen Riester Rente:

Schritt 1: Ihre bestehende finanzielle Absicherung klären. Haben Sie schon ausreichend vorgesorgt? Bevor Sie übereilt Verträge abschließen, sollten Sie vorher einige Dinge klären: Kann ich mir die Absicherung leisten, wie viel Geld ist für eine Vorsorge im Monat übrig?

Schritt 2: Ermitteln Sie anhand Ihres Vorjahreseinkommens Ihren Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente. Überprüfen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können – Zulagen und Steuervorteile für Sie selbst, und eventuell sogar für einen normalerweise nicht zulageberechtigten Ehepartner erhalten können.

Schritt 3: Richtige Anlageform für die Riester-Rente wählen. Überprüfen Sie, welche Anlageform Sie bevorzugen. Wollen Sie lieber die Sicherheit einer Rentenversicherung genießen oder sind Sie risikobereit, um mit Fonds höhere Renditen zu erzielen? Grundsätzlich sollte gelten: Je weniger Zeit Sie bis zum Ruhestand haben, desto sicherer sollte die Anlage auch sein.

Schritt 4: Nachdem Sie sich für einen Fondsparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan entschieden haben, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen, oder von einem unabhängigen Berater eine Vergleichsberechnung erstellen lassen. Ein einfacher Vergleich kann Ihnen schon erhebliche Unterschiede in der Ablaufleistung einbringen, die oftmals die Dimension des Gegenwertes eines Kleinwagens annehmen.

Schritt 5: Die Antragstellung: Volle Zulagen und Steuervorteile erhalten Sie nur für Vorsorgeprodukte die zertifiziert sind. Bevor Sie also einen Antrag stellen, überprüfen Sie Ihr Vorsorgeprodukt. Denken Sie dran: ohne Antragstellung auch keine Förderung! Am besten Beantragen Sie gleich bei der Eröffnung Ihres Vorsorgekontos auch gleich die staatlichen Zulagen. Worauf Sie ebenfalls achten sollten: Die Altersvorsorgeaufwendungen unbedingt bei der Steuererklärung angeben! Hierzu verwenden Sie die Anlage AV, welche Sie jeweils immer nach dem Anlauf eines Jahres von Ihrem Anbieter erhalten. Hierauf sind die von Ihnen im vergangenen Jahr entrichteten Eigenbeiträge aufgeführt.

Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.

Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.

Kann ich auch im Ausland riestern?

Die Riester Rente können Sie auch ins Ausland nehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen. Allerdings müssen Sie die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile), die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist die Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich.
Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort in einem Betrag erfolgen, sondern kann auf Antrag gestundet werden. Sie können dann schrittweise in regelmäßigen monatlichen Beträgen die Rückforderungen zurückbezahlen, was einer laufenden besteuerung der Riester-Rente ähnlich kommt..

Konsum für viele Frauen wichtiger als Rente Altersvorsorge auch kein Thema für den Kaffeeklatsch

Viele Frauen nehmen das Thema Altersvorsorge nach wie vor auf die leichte Schulter: Fast 40 Prozent geben ihr Geld lieber für Dinge aus, von denen sie sofort etwas haben, anstatt es in die eigene Rente zu investieren. Zudem finden Frauen Altersvorsorge zwar wichtig, aber sie sprechen nicht darüber. Für die meisten Frauen in Deutschland ist Altersvorsorge niemals oder nur selten Thema für das Gespräch mit den Freundinnen. Das ergab eine von der DBV-Winterthur und dem IMWF Institut für Management und Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit TNS Infratest durchgeführte, repräsentative Umfrage, bei der Frauen in ganz Deutschland zum Thema Altersvorsorge befragt wurden.Viele Frauen investieren ihr Geld lieber in Konsumartikel als in die eigene Altersvorsorge. Dieses Verhalten zieht sich durch alle Altersgruppen, bei den 30- bis 39-Jährigen ist es aber beinahe jede Zweite. Gerade bei Frauen mit niedrigerer beruflicher Stellung ist der Anteil derer, die lieber jetzt konsumieren, anstatt sich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, mit über 50 Prozent sehr hoch. Angela Weißenberger, Rentenexpertin bei der DBV-Winterthur weiß: “Vielen Frauen wird der finanzielle Spielraum fehlen, wenn sie im Alter endlich Zeit zur Verfügung haben, um ihre Pläne und Wünsche zu verwirklichen. Frauen sollten sich um die Altersvorsorge kümmern, solange es noch nicht zu spät ist. Dabei sollten Sie die verschiedenen Anlagemöglichkeiten in Betracht ziehen: Staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente ebenso wie Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge, aber auch andere Anlageformen. Wichtig ist ein ausgewogenes Anlageportfolio, in dem auch Fonds, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere ihren Platz haben.”

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass über 35 Prozent aller befragten Frauen niemals mit der Freundin über die Altersvorsorge reden. Und Themen, die von Frauen nicht mit Freun¬dinnen besprochen werden, beschäftigen sie auch nicht wirklich. Nur etwa 8 Prozent aller Frauen gaben an, sich oft mit der Freundin darüber zu unterhalten. Mit zunehmendem Alter steigt das Bedürfnis, sich auszutauschen: während die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen nie darüber sprechen, sind es bei den 40- bis 60-Jährigen etwa 60 Prozent, die zumindest manchmal über Altersvorsorge reden.

Gleichzeitig sind fast alle befragten Frauen der Meinung, das Thema Altersvorsorge sei wichtig und man solle sich rechtzeitig damit befassen. Dazu Angela Weißenberger:”Dass Altersvorsorge wichtig ist, weiß jede Frau. Aber zwischen Wissen und Tun klafft eine Riesenlücke. Das spiegelt auch die Tatsache wider, dass Frauen so wenig mit der Freundin darüber sprechen. Die meisten Frauen verdrängen das Thema Altersvorsorge komplett aus ihrem Alltag.”

Im Auftrag von DBV-Winterthur befragte TNS Infratest in einer repräsentativen Umfrage Frauen unterschiedlicher Altersgruppen (18 bis 60 Jahre), Bildung, beruflicher Stellung, Familienstand und Einkommen.

HanseMerkur Leben erhöht Überschussbeteiligung im zweiten Jahr in Folge

Zusätzlich zu der durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bedingten Erhöhung der Gesamtleistung steigt bei der HanseMerkur Lebensversicherung AG (HML) die Überschussbeteiligung im zweiten Jahr in Folge. Zum 1. Januar 2008 hebt das Unternehmen die Verzinsung der Kundenguthaben bei seinen Kapitallebens- und Rentenversicherungen von 4,6 Prozent auf 4,8 Prozent an. Nach der jährlichen Gutschrift ist dieser Prozentsatz den Kunden auch sicher und somit garantiert.Dazu kommt bei regulärem Ablauf die Schlusszahlung aus Schlussüberschuss und der Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von mindestens 7 Prozent (“Treuebonus”). Die Kunden der HML profitieren dabei von einer der höchsten Bewertungsreservequoten der Branche, die Ende Oktober 2007 5,6 Prozent der Kapitalanlagen betrug.

Die erneute Anhebung der Überschussbeteiligung auf 4,8 Prozent – nach der bereits deutlichen Erhöhung um 15 Prozentpunkte von 4,0 Prozent auf 4,6 Prozent im vergangenen Jahr – etabliert die HanseMerkur Leben bei der Verzinsung der Sparbeiträge im oberen Drittel der Marktes der deutschen Lebensversicherer. “Mit diesem Signal setzen wir nicht nur unseren erfolgreichen Weg fort, uns in der Spitze der Lebensversicherungsbranche zu positionieren. Es bestätigt auch die Unternehmenspolitik der letzten Jahre, über eine solide Anlagepolitik die Substanz und Ertragskraft unserer Lebensversicherung nachhaltig zu stärken und unsere Kunden an den Erfolgen des Unternehmens teilhaben zu lassen”, erklärte Fritz Horst Melsheimer, Vorstandsvorsitzender der HanseMerkur Versicherungsgruppe, zur erhöhten Überschlussdeklaration.

Auch die nach neuem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab 2008 vorgeschriebene Beteiligung aller Versicherten an den Bewertungsreserven der Kapitalanlage fällt für die HanseMerkur-Kunden wegen einer deutlich erhöhten Ablaufleistung ihrer kapitalbildenden Verträge erfreulich aus. Bei regulärem Ablauf beträgt der Treuebonus – als einmalige Verzinsung aus Schlussüberschuss und der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Vertragsende – mindestens 7 Prozent des angesparten Guthabens. Dies bedeutet bei einem Vertrag mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 30 Jahren, dass sich die Gesamtverzinsung um 0,45 Prozent und damit auf 5,25 Prozent erhöht.

MÜNCHENER VEREIN bietet MV FLEXI-RENTE invest an

Seit dem 01.01.2008 bietet der MÜNCHENER VEREIN die neue fondsgebundene Rentenversicherung “MV FLEXI-RENTE invest” an. Mit der Basisleibrente auf Fondsbasis oder mit der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung wird für den Kunden ein individueller Versicherungsschutz zusammengestellt. Der Rentengarantiefaktor ist mit bis zu 93% überdurchschnittlich hoch.Flexibilität steht im Fokus des neuen Vorsorgekonzepts und kommt damit den finanziellen Bedürfnissen der Kunden in allen Lebensphasen entgegen. Während der Rentenbezugsphase hat der Kunde die Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente, einer Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn oder einer Mischung aus beidem. Bei Tod der versicherten Personen im Rentenbezug besteht für die Hinterbliebenen die Möglichkeit einer Kapitalabfindung der noch ausstehenden Garantierenten.

Unterschiedliche Varianten des Hinterbliebenenschutzes, wahlweise bei Vereinbarung einer Karenzzeit sogar ohne Gesundheitsprüfung bei einer Todesfallsumme bis zu 60.000 EUR runden das Produkt ganzheitlich ab. Besonders hinzuweisen ist auf die Umwandlungs-Option des Rentenkapitals bei Ablauf in eine Pflege-Rentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Neben der Flexibilität im Versicherungsmantel ist die “MV FLEXI-RENTE invest” mit einer qualitativ äußerst hochwertigen Fondspalette von über 70 Investmentfonds renommiertester Investmentgesellschaften ausgestattet.

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