Archiv für April 2008
Riester-Renten falsch verdächtigt
Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.
Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.
Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.
Fast eine Milliarde für Informationen
Die Bürokratiekosten der einmaligen und laufenden Verbraucherinformationen, zu denen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Versicherer schon seit Jahren verpflichtet, schätzt die Bundesregierung auf jährlich gut 863 Millionen Euro. Das hat eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag erbracht. Davon entfallen 540,8 Millionen Euro auf Verbraucherinformationen während der Lauf-zeit und gut 322,9 Millionen Euro auf erforderliche Informationen vor und zu Beginn des Versicherungsvertrags. In diesen Summen sind die Folgekosten, die der Branche durch die Umsetzung des neuen Versicherungsvertragsrechts (VVG) und der Informationspflichtenverordnung seit Anfang 2008 entstehen, nicht enthalten.
Schwieriger Wohn-Riester
Die Riesterförderung der eigenen vier Wände ist so alt wie das Altersvermögensgesetz. Doch sie funktioniert bislang nicht. Daher haben sich die Koalitionsparteien in Berlin auf einen neues Wohn-Riester-Modell geeinigt, das voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft treten wird.
Zwei verschiedene Versionen sind dafür vorgesehen: die Riester-Förderung der Hypothekentilgung und die Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag. Im einen Fall werden die Tilgungsraten – nicht der Zins – des Hypothekenkredits wie Riester-Sparraten mit Zulagen bedient und, sofern das besser ist, als Sonderausgaben steuerlich gefördert. Alternativ kann auch einem bestehenden Riester-Vertrag das bereits angesparte Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz zum Erwerb einer Immobilie entnommen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass bei dieser Möglichkeit „unsinnige Bürokratiekosten“ für die Versicherer entstünden. Denn die blank gezogenen Riesterverträge laufen weiter. Und die Lebensversicherer müssen über deren Entwicklung die Kunden Jahr für Jahr informieren, obwohl sie keine Gelder mehr verwalten.
Steuerprivileg Abgeltungssteuer?
Die Lebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der kommenden Abgeltungs-steuer von 25 Prozent zuzüglich des Soli-daritätszuschlags und eventuell fälliger Kirchensteuer. Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen müssen dagegen ab dem 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Auch die sogenannte Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die bisher Gewinne beim Verkauf von Aktien steuerfrei gelassen hat, ist damit hinfällig.
Lebensversicherungen unterliegen nur dann der Abgeltungssteuer, wenn sie keine zwölf Jahre laufen und vor dem 60. Lebensjahr der Versicherungsnehmer fällig werden. Doch kann das sogar von Vorteil sein, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer, die vom Finanzamt abgeführt wird.
Um dieser Steuer generell zu entgehen, werden Fondsanlagen im Versicherungsmantel propagiert. Die gibt es auf dem deutschen Markt schon seit vielen Jahren. Liechtenstein, das als Steueroase ins Gerede gekommen ist, muss es also gar nicht sein. Doch darf dort bei Insolvenz die Altersvorsorge nicht gepfändet werden.
Bundesverfassungsgericht fordert höheren Sonderausgabenabzug
Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge sind verfassungs-widrig, erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06). Vorläufig bleibt zwar alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Denn § 10 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie alle nachfolgenden Fassungen sind mit dem Grundge-setz unvereinbar. Das gilt jedenfalls in dem Umfang, wie diese Paragrafen den steuerlichen Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversiche-rung so beschränken, dass einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung möglich ist. Nur insoweit liegt ein Verstoß gegen den all-gemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vor.
Es geht in diesem Urteil also nicht um eine Luxusversorgung auf Steuerzahlerkosten. Der Steuergesetzgeber sei nicht gehalten, die Beiträge zu privaten Krankheitskostenversicherungen zu 100 Prozent zu berücksichtigen. Das gelte für die Beiträge zur Pflegeversicherung ent-sprechend. „Vielmehr müssen nur die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt werden“, betonte das Bundesverfassungs-gericht. So argumentierte bereits der Bundesfinanzhof (BFH), als er am 14. Dezember 2005 (Az.: X R 20/04) den Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherungsbeiträge für verfassungswidrig gehalten und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte.
Viele Steuern nur vorläufig
Wegen anhängiger Musterverfahren bleibt die Einkommensteuerfestsetzung bei der Entfernungspauschale, bei der Nichtab-ziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversi-cherungen als vorweggenommene Wer-bungskosten, bei der Besteuerung der Ein-künfte aus Leibrenten, beim Entlastungs-betrag für Alleinerziehende und beim Haushaltsfreibetrag für die Veranlagungs-zeiträume 2002 und 2003 vorläufig.
Das gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts auch für die Erb-schaft- und Schenkungsteuern, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10. März 2008 weiter informierte. Ein-sprüche der Steuerzahler sind nicht erfor-derlich. Erforderliche Änderungen werden „von Amts wegen vorgenommen“.
Klage gegen Gesundheitsreform
Die große Mehrheit der privaten Kranken-versicherer, die rund 95 Prozent des Mark-tes repräsentiert, hat nun doch Verfas-sungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingereicht. Sie rechnen sich gute Chancen in Karlsruhe aus. Denn vorab hatten sie mehrere Gutachten eingeholt, die ihre ver-fassungsrechtlichen Bedenken stützen.
Die Beschwerde richtet sich gegen alle Neuregelungen, die die private Kranken-versicherung mittelbar oder unmittelbar betreffen, wie der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) am 27. März 2008 erklärte. Dazu gehören der Zwang zur Einführung eines Basista-rifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Kran-kenversicherung.
Entwarnung vom Bankenverband
Wer seine eigenen vier Wände mit einer Hypothek finanziert hat, muss zwar damit rechnen, dass sein Kredit weiterverkauft wird. Doch der Kreditaufkäufer habe keine anderen Rechte als die Sparkasse oder Bank, bei denen das Geld aufgenommen worden ist, betont der Bundesverband Deutscher Banken.
Die Höhe des Zinssatzes, die vereinbarte Tilgungsrate und Laufzeit des Vertrags blieben dabei unverändert. Der Erwerber könnte – wie das Kreditinstitut auch – nur dann die Zwangsvollsteckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, betont der Verband in seinem Faltblatt „Kundeninformation zum Kreditverkauf“, das kostenlos beim Bundesverband Deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) bestellt werden kann.
Höhere Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung ab 2010
Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für private Krankenversicherungsbeiträge sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) zufolge verfassungswidrig. Zwar bleibt vorläufig alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Das gilt zumindest in dem Umfang, wie der steuerliche Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.
Nürnberger wächst deutlich schneller als der Markt
Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat im Geschäftsjahr 2007 Neugeschäft, Beitragseinnahmen und Konzernergebnis erheblich verbessert. “Wir sind deutlich schneller gewachsen als der Markt, weil wir unser Profil als besonders leistungsfähiger und kompetenter Partner unserer Kunden und Vermittler schärfen konnten. Auch 2008 wollen wir auf dieser Grundlage weiter zulegen”, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Rupp bei der Bilanz-Pressekonferenz in Nürnberg.Nach Steuern verbleibt für die Anteilseigner der Nürnberger ein Konzernergebnis von 68,2 (40,3) Mio. EUR. Damit konnte gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 69,2 Prozent erreicht werden.
Das operative Geschäft in den vier Segmenten Lebensversicherung, Krankenversicherung, Schaden-/Unfallversicherung sowie Bankdienstleistungen verlief positiv. Die Neu- und Mehrbeiträge konnten um 13,5 Prozent auf 687 (605) Mio. EUR gesteigert werden. Die Beitragseinnahmen wuchsen um 4,8 Prozent auf 3,11 (2,96) Mrd. EUR. Die Zahl der Versicherungsverträge – vor allem mit Privatkunden und mittelständischen Unternehmen – erhöhte sich um 2,3 Prozent auf 7,8 Mio.
Die Aktionäre der Dachgesellschaft Nürnberger Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NBG) sollen zum dritten Mal in Folge eine höhere Dividende von dann 1,70 (1,50) EUR je Stückaktie erhalten.