Archiv für Mai 2008
Debeka Riester Rente F1 Fonds
Tarifbeschreibung:
Bei der Riester Rente nach dem Tarif F1 des Anbieters Debeka handelt es sich um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, bei der die Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden.
Kosten eines Anbieterwechsels:
Gebühr 75 EUR
Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:
bei Produktwechsel innerhalb des Anbieters wird keine Gebühr erhoben.
Abschluß- und Vertriebskosten:
Die Abschluß- und Vertriebskosten werden in Höhe von 2,0% aller Eigenbeiträge und Zulagen ausgewiesen, verteilt auf die ersten 10 Jahre der Ansparphase.
Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 2,0% jedes Eigenbeitrages sowie 12 EUR p.a. fix und 0,18% des vorhandenen Fondsguthabens ausgewiesen.
Gebühren bei Beitragsfreistellung:
bei Beitragsfreistellung wird keine Gebühr erhoben.
Gebühren einer Vertragskündigung:
bei Kündigung wird eine Gebühr in Höhe von 1,0% des Guthabens, mindestens 75 EUR erhoben.
Verwaltungskosten im Rentenbezug:
Verwaltungskosten 2,0% p.a. der Jahresrente.
sonstige Gebühren:
die Gebühr beträgt 1,0% des entnommenen Kapitals. Ferner werden bei Rückzahlung des Kapitals 2,0% von jedem Rückzahlungsbetrag als Gebühren geltend gemacht.
Gebühren auf Zulagen:
Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten
Anbieteradresse:
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1856058 Koblenz
Tel.: 0261 / 498-4664 Fax: 0261 / 41402
Bewerten Sie diesen Tarif:
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Asstel Riester-Rentenversicherung Fonds ALRRF1PE
Tarifbeschreibung:
bei der Riester Renten Versicherung nach dem Tarif ALRRF1PE des Anbieters Asstel handelt es sich um deine fondsgebundene Riester-Rente, bei der die Überschüsse in Anteilen von Investmentfonds angelegt werden.
Kosten eines Anbieterwechsels:
Gebühr 100 EUR
Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:
Gebühr 100 EUR
Abschluß- und Vertriebskosten:
Die Abschluß- und Vertriebskosten werden in Höhe von 2% jedes Eigenbeitrages ausgewiesen.
Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 3,0% jedes Eigenbeitrages und 5,0% jeder Zulage ausgewiesen. Ferner werden Kosten in Höhe von 0,125% p.a. der bereits gezahlten Summe aller Eigenbeiträge und Zulagen geltend gemacht.
Gebühren bei Beitragsfreistellung:
bei Beitragsfreistellung wird keine Gebühr erhoben.
Gebühren einer Vertragskündigung:
bei Kündigung wird bei Versicherungsbeginn eine Gebühr in Höhe von 10,0% des vorhandenen Deckungskapitals erhoben, die sich bis zum Ende der Ansparphase gleichmäßig auf 2,0% des Deckungskapitals verringert. Während der Verlängerungsphase des Vertrages entfällt die Gebühr.
Verwaltungskosten im Rentenbezug:
Verwaltungskosten 2,9% p.a. der Jahresrente
sonstige Gebühren:
keine Angaben des Anbieters
Gebühren auf Zulagen:
Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten
Anbieteradresse:
AsstelLebensversicherungs a.G. Wiener Platz 4 51065 Köln Tel.: 06171 / 66-00 Fax: 06171 /24434
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