Archiv für September 2008

Steuertrick bei der Riester Rente

Mit der Einzahlung in ungeförderte Riester-Verträge, bzw. einer Überzahlung der Riester Rente können Anleger ihr Geld vor der Abgeltungssteuer in Sicherheit bringen.

Bei der ab 1. Januar 2009 geltenden Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – zu versteuern. Fondssparpläne werden mit den ab Januar angelegten Sparraten ebenfalls unter diese Regelung fallen.

Wird das Sparkapital jedoch in Riester-Fondssparpläne angelegt, für die keine Förderung gezahlt wurde, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Beachtet werden muss hierbei nur dass der Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden darf, und er muss ebenfalls zwölf Jahre bestanden haben.

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