Riester-Förderung für das Eigenheim

Die Riester-Förderung für Wohneigentum wird bis Mitte 2008 verbessert. Darauf hat sich die große Koalition nun geeinigt. Im Gegensatz zu der bisherigen Regel muss das für den Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, bzw. eines eigengenutzen Hauses entnommene Geld nicht wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Offen ist noch die steuerliche Regelung, da jede Riester-Rente versteuert werden muss. Im Rentenalter ist evtl. geplant entweder 25 Jahre lang eine Steuer zu entrichten, oder durch die Zahlung eines Einmalbetrages sich davon befreien zu lassen.

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