Allgemein
Steuertrick bei der Riester Rente
Mit der Einzahlung in ungeförderte Riester-Verträge, bzw. einer Überzahlung der Riester Rente können Anleger ihr Geld vor der Abgeltungssteuer in Sicherheit bringen.
Bei der ab 1. Januar 2009 geltenden Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – zu versteuern. Fondssparpläne werden mit den ab Januar angelegten Sparraten ebenfalls unter diese Regelung fallen.
Wird das Sparkapital jedoch in Riester-Fondssparpläne angelegt, für die keine Förderung gezahlt wurde, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Beachtet werden muss hierbei nur dass der Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden darf, und er muss ebenfalls zwölf Jahre bestanden haben.
FINANZtest rät zur Ratenabsicherung
Die Zeitschrift FINANZtest der Stiftung Warentest rät Bauherren und Immobilienkäufern zu einer soliden Restschuldversicherung.
Das gilt besonders für den Bereich der Immobilienfinanzierung, in dem aufgrund sehr hoher Kredit-Summen ein höheres Risiko im Todesfall des Hauptverdieners besteht. Eine Absicherung schützt die Hinterbliebenen „vor dem finanziellen Ruin“ , schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite.
Gleichzeitig ruft Finanztest zum Preisvergleich auf: In ihrer aktuellen Ausgabe vom März 2008 stellt FINANZtest die Ergebnisse eines Tests vor, bei dem 29 Anbieter für Restschuldversicherung geprüft wurden.
Deutsche Rentenversicherung Bund in Zahlen 2007
Der Trägerausschuss des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin die Arbeitsergebnisse und Entwicklungen im Jahr 2007 im Trägerbereich erörtert. Diese stellten sich wie folgt dar:Rente
Von der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden 2007 rund 630.000 Rentenanträge abschließend bearbeitet. Hinzu kamen etwa 4 Millionen Neuberechnungen, Neufeststellungen oder Nachprüfungen von Renten. Rund 200.000 Renten sind an Rentner in 186 Ländern überwiesen worden.
Versicherung
Im Jahr 2007 wurden rund 8 Millionen Versicherungsvorgänge erledigt. Hierzu gehören unter anderem Kontenbereinigungen, Anträge und Anfragen zur Beitragszahlung und zur freiwilligen Versicherung sowie Beitragserstattungen und Auskünfte an Familiengerichte. Darüber hinaus wurden mehr als 15 Millionen Renteninformationen versandt.
Rehabilitation
Im Jahr 2007 wurden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund über 720.000 Anträge auf medizinische Rehabilitation abschließend bearbeitet. Dies entspricht einem Zuwachs um fast 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 115.000 erledigte Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) bedeuten im Vergleich zu 2006 einen Anstieg von rund sieben Prozent.
Prüfdienst
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Betriebsprüfungen mehr als 400.000 Arbeitgeber und dabei mehr als 12 Millionen Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich der ordnungsgemäßen Zahlung des Sozialversicherungsbeitrages geprüft. Seit Mitte 2007 überwachen die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer turnusmäßigen Betriebsprüfungen auch die Zahlung der Künstlersozialabgabe.
Zulagenstelle
Zum Ende des Jahres 2007 bestanden bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund 6,5 Millionen Zulagekonten. Im Vergleich zu 2006 ist somit ein Zuwachs von mehr als 2 Millionen Zulagekonten zu verzeichnen.
Auskunft und Beratung und Öffentlichkeitsarbeit Auskunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherung Bund fand vorwiegend in den örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen, bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern und am Servicetelefon statt. Unter der Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden 2007 insgesamt rund 1,8 Millionen Anfragen beantwortet. Die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de verzeichnete 2007 rund 31 Millionen Zugriffe. 5,8 Millionen Informationsbroschüren wurden herausgegeben.
Als größter deutscher Rentenversicherungsträger betreut die Deutsche Rentenversicherung Bund 24 Millionen Versicherte und rund 9 Millionen Rentner. Mit fast 140 Milliarden Euro hat sie den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in Deutschland.
FORSA-Umfrage: Riester-Rente per Telefon? Die Deutschen sagen “Nein Danke”
Die Bundesbürger setzen in Sachen Finanzen nach wie vor auf persönliche Beratung. Auch in Zeiten von Internet, Teleshopping und Onlinebanking ist das direkte Gespräch bei 90 Prozent der Menschen immer noch die erste Wahl, um Finanzverträge abzuschließen. Das ist das Ergebnis einer Repräsentativ-Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut FORSA im Auftrag von Europas größtem unabhängigen Finanzdienstleister, AWD, ermittelt hat.
Immer mehr Versicherungsunternehmen bieten ihre Finanzprodukte per Internet, Telefon oder sogar im Einzelhandel und bei Discountern an. Dabei können mittlerweile auch erklärungsbedürftige Altersvorsorgeprodukte wie beispielsweise Riester-Renten per Mausklick abgeschlossen werden – meist ohne eine persönliche Beratung. 90 Prozent der insgesamt 1.004 Befragten gaben an, ohne ausführliche persönliche Beratung auch zukünftig keine Finanzverträge abschließen zu wollen. Dabei sind sich die Deutschen einig, egal ob im Osten (88%) oder Westen (90%) des Landes, egal ob Mann (89%) oder Frau (91%): Der Abschluss von komplexen Finanzverträge im Internet oder am Telefon fällt bei den Befragten durch. Lediglich vier Prozent fanden diese Variante für sich interessant. Weitere vier Prozent haben bereits einen Finanzvertrag per Telefon oder Internet abgeschlossen.
“Immer mehr Bürger sehen sich der Aufgabe gegenüber, eine private Altersvorsorge oder einer Krankenzusatzabsicherung aufzubauen. Diese wichtigen und komplexen Fragen lassen sich nicht per Mausklick oder Ankreuz-Postkarte lösen. Der Kunde hat Fragen und verlangt nach kompetenten und geschulten Beratern, die ihm im persönlichen Gespräch Rede und Antwort stehen”, sagt Carsten Maschmeyer, Vorstandsvorsitzender der AWD Holding AG.
Die Antwort auf die Frage, mit wem die Bürger in Zukunft die private Vorsorge am liebsten besprechen wollen, war eindeutig. Einen objektiven Vorschlag mit anschließenden Handlungsempfehlungen erwarten 42 Prozent der Befragten am ehesten von einem unabhängigen Finanzberater. Also einem Finanzberater, der nicht ausschließlich für eine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft arbeitet. 26 Prozent gaben an, dass ihre Bank auch in Zukunft der Ansprechpartner Nr. 1 in Finanzfragen bleibt. 10 Prozent wollen ihre finanziellen Angelegenheiten auch weiterhin mit ihrem Versicherungsvertreter besprechen.
Hintergrundinformationen:
Forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH hat in der Zeit vom 26. bis 29. November 2007 je 1.004 Zielpersonen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in einer Repräsentativumfrage nach Themen “Sparen und Geldanlagen” befragt. Die Grundgesamtheit bildeten in Privathaushalten in Deutschland lebende deutschsprachige Personen ab 14 Jahre. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei 3 Prozent.
Riester-Förderung für das Eigenheim
Die Riester-Förderung für Wohneigentum wird bis Mitte 2008 verbessert. Darauf hat sich die große Koalition nun geeinigt. Im Gegensatz zu der bisherigen Regel muss das für den Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, bzw. eines eigengenutzen Hauses entnommene Geld nicht wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Offen ist noch die steuerliche Regelung, da jede Riester-Rente versteuert werden muss. Im Rentenalter ist evtl. geplant entweder 25 Jahre lang eine Steuer zu entrichten, oder durch die Zahlung eines Einmalbetrages sich davon befreien zu lassen.
Riester-Förderung erreicht 4. Stufe
Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.
Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.
Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.
In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.
Warum diese Stufen?
Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.
Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.
Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.
Weiter steigende Auszahlungsbeträge bei der Riesterförderung
Im Jahr 2007 hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über eine Milliarde Euro Zulagen an Riestersparer ausgezahlt. Ursache für diese Entwicklung ist die stark steigende Zahl der Riesterverträge und der dadurch bedingte höhere Eingang an Zulagenanträgen sowie die gestiegenen Zulagebeträge seit 2006. So fördert der Staat die Riesterrente mit einer Grundzulage von 114 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 138 Euro jährlich. Ab 2008 werden die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. An vier Zahlterminen innerhalb des Jahres erfolgen Auszahlungen zu den jeweils eingegangenen Zulagenanträgen, zuletzt am 15. November.
 Insgesamt wurden durch die ZfA seit 2003 fast 2,2 Milliarden Euro an Zulagen auf Riesterverträge überwiesen. Diese Auszahlungen verteilen sich auf rund 6,3 Millionen Zulageverträge.
 Wichtig für Riestersparer: Die Zulage muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt werden. Für das Jahr 2005 also spätestens bis zum Ende dieses Jahres. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Dies gilt auch für alle diejenigen, die die steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend machen wollen. Den Zulagenantrag erhalten die Sparer von ihrem Anbieter zugeschickt. Dieser muss ggf. um einige persönliche Angaben ergänzt und an den Anbieter zurückgeschickt werden. Dieser leitet den Antrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben.
 Es besteht auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird die Zulage immer automatisch vom Anbieter beantragt. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Geburt eines Kindes) müssen dann noch gemeldet werden.
Allgemeines zur Riester-Rente
Hier können Sie allgemeine Fragen zur Riester-Rente stellen.
