News Finanzen
Krankenversicherung ueber den Betrieb
Was in anderen europäischen Ländern schon lange üblich ist, wird nun auch in Deutschland ein Thema: die private Kranken-Zusatzversicherung über den Betrieb im Rahmen eines umfassenden Gesundheitskonzepts, zu dem auch Vorsorgeuntersuchungen gehören. Selbst wenn der Arbeitgeber nichts dazu beisteuert, führen entsprechende Rahmenvereinbarungen der Unternehmen mit privaten Krankenversicherern zu günstigeren Beiträgen. Denn Gruppentarife verbilligen auch in der privaten Krankenversicherung den Versicherungsschutz.
Abgeltungsteuer verschont die Lebensversicherung
Die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, betrifft die normale Altersvorsorge mit der Lebensversicherung nicht. Das gilt für Rentenversicherungen ebenso wie für klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen aller Art. Lediglich die Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen und vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, unterliegen künftig der neuen Pauschalsteuer. Grundsätzlich jedoch wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle privat vereinnahmten Kapitalerträge erhoben. Ihr unterliegen Dividenden ebenso wie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Die Verlierer dieser Reform sind direkte Investitionen in Aktien. Nicht nur die bisherige Frist von nur einem Jahr, nach der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, entfällt. Erschwerend hinzu kommt der Wechsel vom steuerlichen Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer. Auch Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember gekauft werden, kommen schlechter weg als bisher. Denn trotz des Bestandsschutzes für bestehende Portfolios hat die Abgeltungsteuer negative Folgen, da bei jeder künftigen Umschichtung der Anlage die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Nur im Rahmen von Dachfonds oder Fondspolicen darf weiterhin umgeschichtet und thesauriert werden, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.
Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema
Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.
Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.
Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann
Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.
Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.
Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.
Lebensversicherer erhöhen die Überschussbeteiligung 2008 geringfügig
Weitsicht vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise mit Druck auf die Zinsen bewiesen Deutschlands Lebensversicherer. Ihre Überschuss-Deklarationen für 2008 fielen entsprechend vorsichtig aus. So verbesserte sich die laufende Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen der Untersuchung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur zufolge im Marktdurchschnitt über alle Tarifarten und Tarifgenerationen hinweg im neuen Jahr nur um 0,11 Prozentpunkte. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 4,34 nach 4,23 Prozent im Jahr zuvor.
Bei Kapitallebensversicherungen erhöht sich laut „map-report“ Nr. 667-668 die laufende Verzinsung im Schnitt von 4,26 auf nunmehr 4,39 Prozent. Für eine aufgeschobene Rente steigt die laufende Verzinsung von 4,25 auf 4,35 Prozent. Und für sofort beginnende Leibrenten gegen Einmalbeitrag ermittelte der „map-report“ eine laufende Verzinsung von 4,38 Prozent im laufenden Jahr – nach 4,20 Prozent im Vorjahr.
Fast eine Milliarde für Informationen
Die Bürokratiekosten der einmaligen und laufenden Verbraucherinformationen, zu denen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Versicherer schon seit Jahren verpflichtet, schätzt die Bundesregierung auf jährlich gut 863 Millionen Euro. Das hat eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag erbracht. Davon entfallen 540,8 Millionen Euro auf Verbraucherinformationen während der Lauf-zeit und gut 322,9 Millionen Euro auf erforderliche Informationen vor und zu Beginn des Versicherungsvertrags. In diesen Summen sind die Folgekosten, die der Branche durch die Umsetzung des neuen Versicherungsvertragsrechts (VVG) und der Informationspflichtenverordnung seit Anfang 2008 entstehen, nicht enthalten.
Steuerprivileg Abgeltungssteuer?
Die Lebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der kommenden Abgeltungs-steuer von 25 Prozent zuzüglich des Soli-daritätszuschlags und eventuell fälliger Kirchensteuer. Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen müssen dagegen ab dem 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Auch die sogenannte Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die bisher Gewinne beim Verkauf von Aktien steuerfrei gelassen hat, ist damit hinfällig.
Lebensversicherungen unterliegen nur dann der Abgeltungssteuer, wenn sie keine zwölf Jahre laufen und vor dem 60. Lebensjahr der Versicherungsnehmer fällig werden. Doch kann das sogar von Vorteil sein, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer, die vom Finanzamt abgeführt wird.
Um dieser Steuer generell zu entgehen, werden Fondsanlagen im Versicherungsmantel propagiert. Die gibt es auf dem deutschen Markt schon seit vielen Jahren. Liechtenstein, das als Steueroase ins Gerede gekommen ist, muss es also gar nicht sein. Doch darf dort bei Insolvenz die Altersvorsorge nicht gepfändet werden.
Bundesverfassungsgericht fordert höheren Sonderausgabenabzug
Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge sind verfassungs-widrig, erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06). Vorläufig bleibt zwar alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Denn § 10 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie alle nachfolgenden Fassungen sind mit dem Grundge-setz unvereinbar. Das gilt jedenfalls in dem Umfang, wie diese Paragrafen den steuerlichen Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversiche-rung so beschränken, dass einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung möglich ist. Nur insoweit liegt ein Verstoß gegen den all-gemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vor.
Es geht in diesem Urteil also nicht um eine Luxusversorgung auf Steuerzahlerkosten. Der Steuergesetzgeber sei nicht gehalten, die Beiträge zu privaten Krankheitskostenversicherungen zu 100 Prozent zu berücksichtigen. Das gelte für die Beiträge zur Pflegeversicherung ent-sprechend. „Vielmehr müssen nur die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt werden“, betonte das Bundesverfassungs-gericht. So argumentierte bereits der Bundesfinanzhof (BFH), als er am 14. Dezember 2005 (Az.: X R 20/04) den Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherungsbeiträge für verfassungswidrig gehalten und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte.
Viele Steuern nur vorläufig
Wegen anhängiger Musterverfahren bleibt die Einkommensteuerfestsetzung bei der Entfernungspauschale, bei der Nichtab-ziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversi-cherungen als vorweggenommene Wer-bungskosten, bei der Besteuerung der Ein-künfte aus Leibrenten, beim Entlastungs-betrag für Alleinerziehende und beim Haushaltsfreibetrag für die Veranlagungs-zeiträume 2002 und 2003 vorläufig.
Das gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts auch für die Erb-schaft- und Schenkungsteuern, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10. März 2008 weiter informierte. Ein-sprüche der Steuerzahler sind nicht erfor-derlich. Erforderliche Änderungen werden „von Amts wegen vorgenommen“.
Klage gegen Gesundheitsreform
Die große Mehrheit der privaten Kranken-versicherer, die rund 95 Prozent des Mark-tes repräsentiert, hat nun doch Verfas-sungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingereicht. Sie rechnen sich gute Chancen in Karlsruhe aus. Denn vorab hatten sie mehrere Gutachten eingeholt, die ihre ver-fassungsrechtlichen Bedenken stützen.
Die Beschwerde richtet sich gegen alle Neuregelungen, die die private Kranken-versicherung mittelbar oder unmittelbar betreffen, wie der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) am 27. März 2008 erklärte. Dazu gehören der Zwang zur Einführung eines Basista-rifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Kran-kenversicherung.
Entwarnung vom Bankenverband
Wer seine eigenen vier Wände mit einer Hypothek finanziert hat, muss zwar damit rechnen, dass sein Kredit weiterverkauft wird. Doch der Kreditaufkäufer habe keine anderen Rechte als die Sparkasse oder Bank, bei denen das Geld aufgenommen worden ist, betont der Bundesverband Deutscher Banken.
Die Höhe des Zinssatzes, die vereinbarte Tilgungsrate und Laufzeit des Vertrags blieben dabei unverändert. Der Erwerber könnte – wie das Kreditinstitut auch – nur dann die Zwangsvollsteckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, betont der Verband in seinem Faltblatt „Kundeninformation zum Kreditverkauf“, das kostenlos beim Bundesverband Deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) bestellt werden kann.
