News Finanzen

Höhere Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung ab 2010

Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für private Krankenversicherungsbeiträge sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) zufolge verfassungswidrig. Zwar bleibt vorläufig alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Das gilt zumindest in dem Umfang, wie der steuerliche Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.

Energieausweise werden Pflicht

Für neue Wohn- und Bürogebäude, die vermietet oder verkauft werden, gilt die Energieeinsparverordnung schon seit 2002. Jetzt sind Altbauten an der Reihe. Ihre Eigentümer müssen bei Vermietung und Verkauf ebenfalls einen Energieausweis vorlegen, und zwar

  • für Gebäude, die bis zum 31. 12. 1965 errichtet wurden, ab dem 1. 7. 2008,
  • für Gebäude, die danach errichtet wurden, ab dem 1. 1. 2009Â
  • für Gebäude mit höchstens vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, die aber der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen, ab dem 1. 10. 2008.

Den Energieausweis gibt es als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt im Prinzip wenig mehr als die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Der Bedarfsausweis dagegen soll zusätzlich die Isolierung der Gebäude und Verbesserungsvorschläge für deren Energieeffizienz dokumentieren. Bei älteren, unsanierten Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Das gilt auch für Neubauten. Ansonsten besteht Wahlfreiheit.

Die Ausweise gelten zehn Jahre. Ausgestellt werden sie von entsprechend zertifizierten Ingenieuren, Architekten oder Handwerkern. Da gerade bei Verbrauchausweisen Fehler mit kostspieligen Folgen für die Immobilienbesitzer und entsprechenden Schadenersatzforderungen nicht auszuschließen sind, bieten die Versicherer dem neuen Berufsstand der Energieberater spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen mit Vermögensschaden-Deckungen an. Auch reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind dafür auf dem Markt.

Bundesverfassungsgericht fordert höheren Sonderausgabenabzug

Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge sind verfassungswidrig, erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06). Vorläufig bleibt zwar alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Denn § 10 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie alle nachfolgenden Fassungen sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das gilt jedenfalls in dem Umfang, wie diese Paragrafen den steuerlichen Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung so beschränken, dass einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung möglich ist. Nur insoweit liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vor.

Es geht in diesem Urteil also nicht um eine Luxusversorgung auf Steuerzahlerkosten. Der Steuergesetzgeber sei nicht gehalten, die Beiträge zu privaten Krankheitskostenversicherungen zu 100 Prozent zu berücksichtigen. Das gelte für die Beiträge zur Pflegeversicherung entsprechend. „Vielmehr müssen nur die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt werden“, betonte das Bundesverfassungsgericht. So argumentierte bereits der Bundesfinanzhof (BFH), als er am 14. Dezember 2005 (Az.: X R 20/04) den Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherungsbeiträge für verfassungswidrig gehalten und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte.

Konsum für viele Frauen wichtiger als Rente Altersvorsorge auch kein Thema für den Kaffeeklatsch

Viele Frauen nehmen das Thema Altersvorsorge nach wie vor auf die leichte Schulter: Fast 40 Prozent geben ihr Geld lieber für Dinge aus, von denen sie sofort etwas haben, anstatt es in die eigene Rente zu investieren. Zudem finden Frauen Altersvorsorge zwar wichtig, aber sie sprechen nicht darüber. Für die meisten Frauen in Deutschland ist Altersvorsorge niemals oder nur selten Thema für das Gespräch mit den Freundinnen. Das ergab eine von der DBV-Winterthur und dem IMWF Institut für Management und Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit TNS Infratest durchgeführte, repräsentative Umfrage, bei der Frauen in ganz Deutschland zum Thema Altersvorsorge befragt wurden.Viele Frauen investieren ihr Geld lieber in Konsumartikel als in die eigene Altersvorsorge. Dieses Verhalten zieht sich durch alle Altersgruppen, bei den 30- bis 39-Jährigen ist es aber beinahe jede Zweite. Gerade bei Frauen mit niedrigerer beruflicher Stellung ist der Anteil derer, die lieber jetzt konsumieren, anstatt sich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, mit über 50 Prozent sehr hoch. Angela Weißenberger, Rentenexpertin bei der DBV-Winterthur weiß: “Vielen Frauen wird der finanzielle Spielraum fehlen, wenn sie im Alter endlich Zeit zur Verfügung haben, um ihre Pläne und Wünsche zu verwirklichen. Frauen sollten sich um die Altersvorsorge kümmern, solange es noch nicht zu spät ist. Dabei sollten Sie die verschiedenen Anlagemöglichkeiten in Betracht ziehen: Staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente ebenso wie Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge, aber auch andere Anlageformen. Wichtig ist ein ausgewogenes Anlageportfolio, in dem auch Fonds, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere ihren Platz haben.”

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass über 35 Prozent aller befragten Frauen niemals mit der Freundin über die Altersvorsorge reden. Und Themen, die von Frauen nicht mit Freun¬dinnen besprochen werden, beschäftigen sie auch nicht wirklich. Nur etwa 8 Prozent aller Frauen gaben an, sich oft mit der Freundin darüber zu unterhalten. Mit zunehmendem Alter steigt das Bedürfnis, sich auszutauschen: während die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen nie darüber sprechen, sind es bei den 40- bis 60-Jährigen etwa 60 Prozent, die zumindest manchmal über Altersvorsorge reden.

Gleichzeitig sind fast alle befragten Frauen der Meinung, das Thema Altersvorsorge sei wichtig und man solle sich rechtzeitig damit befassen. Dazu Angela Weißenberger:”Dass Altersvorsorge wichtig ist, weiß jede Frau. Aber zwischen Wissen und Tun klafft eine Riesenlücke. Das spiegelt auch die Tatsache wider, dass Frauen so wenig mit der Freundin darüber sprechen. Die meisten Frauen verdrängen das Thema Altersvorsorge komplett aus ihrem Alltag.”

Im Auftrag von DBV-Winterthur befragte TNS Infratest in einer repräsentativen Umfrage Frauen unterschiedlicher Altersgruppen (18 bis 60 Jahre), Bildung, beruflicher Stellung, Familienstand und Einkommen.

Studie zur Abgeltungssteuer: Vorteile für Versicherungsgeschäft

Die beschlossene Abgeltungssteuer wird positive Effekte auf das Lebensversicherungsgeschäft haben und diesen Weg der privaten Altersvorsorge beflügeln. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 300 deutschen Versicherungsexperten im Auftrag der maklermanagement.ag, Tochtergesellschaft des Deutschen Ring, hervor. Gleichwohl spüren 80 Prozent der Befragten derzeit noch eine große Verunsicherung bei den Anlegern. Zwei Drittel der Experten rechnen mit einer steigenden Kapitalflucht ins Ausland.

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. Euro Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. Euro waren im Jahr 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesumme wird in den nächsten Monaten umgeschichtet werden, darin sind sich Experten einig. Wenn der Fiskus ab 1. Januar 2009 pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehält, sind neue Aktiendepots besonders betroffen.

“Mit Versicherungslösungen werden Anleger in Zukunft besser dastehen”, meint Helmut Kriegel, Vorstand der maklermanagement.ag. Der Grund: Für Lebens- und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Selbst beim Spitzensteuersatz werden die Erträge maximal mit einem Steuerabzug von rund 21 Prozent belastet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 Prozent.

Kriegel rechnet daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts. In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Und aus einem weiteren Grund bleibt die Fondspolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch im Jahr 2009 nicht der Abgeltungsteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden. In den nächsten Monaten sieht Kriegel aber erst einmal einen großen Beratungsbedarf auf die Finanzberater zukommen. Die hohe Verunsicherung der Kunden rührt daher, dass viele Bürger noch nicht genau über die neue Abgeltungssteuer Bescheid wissen.

Riester-Rente jetzt viel einfacher

Lesen Sie selbst, welche Vereinfachungen das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für Sie bereithält!

Zulageantrag – Bevollmächtigung

Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrages bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr für ihn gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu
beantragen. Die Bevollmächtigung bedarf der Schriftform. Liegt eine Bevollmächtigung vor, so muss die Zulage nicht wie bisher jedes Jahr vom Anleger per Papierantrag an den Anbieter neu beantragt werden.

Der Zulageberechtigte ist allerdings verpflichtet, Änderungen, die sich auf den Zulageanspruch auswirken, seinem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies können u.a. sein: Familienstand, Anzahl der Kinder, Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis.

Die zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages erforderlichen Angaben zur Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beim Rentenversicherungsträger ermittelt.

Die Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf. Der Widerruf ist bis zum Ablauf des Beitragsjahres, für das der Anbieter keinen Antrag auf Zulage stellen soll gegenüber dem Anbieter zu erklären.

Änderung des Sockelbetrages seit dem 01.01.2005

Als Sockelbetrag sind seit dem 01.01.2005 einheitlich 60,00 EUR zu zahlen. Die Differenzierung des Sockelbetrages für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt.

Zertifizierungskriterien

Mit der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wird bestätigt, dass ein privater Altersvorsorgevertrag die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Bei den Zertifizierungskriterien gibt es u.a. folgende Änderungen:
Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben.
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals kann an den Vertragspartner außerhalb der monatlichen Leistung ausgezahlt werden.
Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.

Darüber hinaus besteht eine erweiterte Informationspflicht des Anbieters wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden. Ebenso wird der Verbraucherschutz verbessert, indem der Anbieter verpflichtet wird, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen.

8,5 Millionen Menschen sparen mit der Riester-Rente. EUROFORUM-Konferenz “Private Altersvorsorge”

Düsseldorf, Juni 2007. Für einen heute 40-Jährigen wird nach Berechnungen des Institutes für Vorsorge und
Finanzplanung die gesetzliche Bruttorente nur noch 47 Prozent
betragen und lediglich 57 bis 60 Prozent des Versorgungsbedarfs im
Alter abdecken. Aus der sich daraus ergebenen Versorgungslücke ergibt
sich ein attraktiver und beratungsintensiver Markt für
Finanzdienstleister. Allein mit der privaten Sparform der
Riester-Rente wurden im ersten Quartal 2007 620.000 neue Verträge
geschlossen. Damit sparen über Riester bereits knapp 8,5 Millionen
Menschen für die ergänzende Alterversorgung.

Die EUROFORUM-Konferenz “Private Altersvorsorge” (19. und 20. Juli
2007, Oberursel) greift die speziellen Anforderungen an
Finanzdienstleister bei der Vermarktung von Altersvorsorge-Produkten
auf. Neben erfolgreichen Marketing- und Vertriebskonzepten werden
innovative Produkte und Fondslösungen vorgestellt. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für private Altersvorsorge und die Auswirkungen
durch MiFID, die EU-Vermittlerrichtlinie und die VVG-Reform werden
ebenso diskutiert wie die Perspektiven der Altersvorsorge angesichts
der demografischen Entwicklung und der Absenkungen des Rentenniveaus.

Jürgen Grausepohl (Deutsche Postbank AG) zeigt am Beispiel der
Postbank Studienreihe zur Altersvorsorge in Deutschland den Weg von
der Analyse des Kundenbedarfs zur Kundenlösung. Wie Altersvorsorge
zum Verkaufstreiber werden kann, erläutern Andreas Reitberger (GFP
Gesellschaft für Financial Planning GmbH) und Prof. Dr. Jürgen
Steiner (Universität Passau). Über die Möglichkeiten des
Cross-Selling mit Riester-, Rürup- und bAV-Produkten spricht
Karl-Heinz Buchholz (Deutsche Bank AG). Jürgen Hildebrand
(DaimlerChrysler Bank AG) erläutert, wie sein Haus
Altervorsorge-Produkte online vertreibt.

IFD: Sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung soll unbefristet erhalten bleiben

Der Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge sei massiv gefährdet,
sollte die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung nicht verlängert
werden, warnt die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD).
Deshalb fordert die IFD deren unbefristete Verlängerung. Nachdem im
Zuge der Riester-Reform 2001 eine Trendwende in der betrieblichen
Altersvorsorge in Deutschland eingeleitet worden ist, wird dieses
Instrument nach Ein-schätzung der IFD eine wichtige Rolle zur
Ergänzung gesetzlicher Rentenansprüche spielen. Immerhin haben
mittlerweile 60 Prozent der Deutschen eine betriebliche
Altersvorsorge abgeschlossen. Dieser Erfolg wird nach Auffassung der
IFD durch die doppelte Sozialabgabepflicht der Entgeltumwandlung, die
2009 ansteht, nun riskiert.

“Der geplante Wegfall der Beitragsfreiheit ist vor allem vor dem
Hintergrund der verdoppelten Beitragslast für den Bürger nicht
nachvollziehbar”, sagt Dr. Johannes Lörper, Mitglied des Vorstandes
der Hamburg-Mannheimer und der Victoria Lebensversicherung und in der
IFD verantwortlich für die Arbeitsgruppe “Kapitaldeckung für die
alternde Gesellschaft”. “Denn seit dem 1. Januar 2004 sind Leistungen
aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr nur mit dem halben
Beitragssatz, sondern mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und
Pflegeversicherung belegt. Sollte die Beitragspflicht ab dem 1.
Januar 2009 auch für die Ansparphase greifen, würde dies hinsichtlich
der genannten Sicherungssysteme zu einer “Doppel-Verbeitragung”
führen”. Solch eine “Doppel-Verbeitragung” ist laut IFD ungerecht und
wird weit reichende Auswirkungen mit sich bringen. So würde etwa die
Entgeltumwandlung vor allem für alle Arbeitnehmer unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze unattraktiv. Dass Arbeitnehmer auf
alternative Sparformen auswichen, sei keine Lösung. Wenn die
Entgeltumwandlung in dieser Form benachteiligt werde, werde vielmehr
die kapitalgedeckte Altersvorsorge generell eingeschränkt.

“Wir begrüßen daher ganz ausdrücklich jüngste Äußerungen aus der
Politik, nach denen die Fortsetzung der bisherigen Regelung geprüft
wird. Dies unterstützen wir mit allem Nachdruck”, betont Lörper für
die IFD. Die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung sei im
Gesamtkontext gesetzlicher und privater Vorsorge unverzichtbar.
Bereits heute muss die Politik nach Einschätzung der IFD eine
Fortführung zusagen, damit die betriebliche Altersvorsorge durch die
Entgeltumwandlung ihrer Funktion als ergänzende kapitalgedeckte
Altersvorsorge langfristig gerecht werden kann.

Über die IFD:

Die IFD wurde vor mehr als drei Jahren ins Leben gerufen, um mit
Innovationen und gemeinsamen Aktivitäten einen Beitrag zur Stärkung
des deutschen Finanzstandorts zu leisten und damit Ideengeber und
Katalysator für Fortschritt mit Ziel eines nachhaltigen
Wirtschaftswachstums zu sein. IFD-Mitglieder sind Kreditinstitute und
Unternehmen der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Verbänden der
Finanzwirtschaft, der Deutschen Börse, der Deutschen Bundesbank und
dem Bundesministerium der Finanzen. Mehr als 200 Experten aus den
IFD-Mitgliedsadressen widmen sich Themen rund um die Schwerpunkte
“Stärkung des Wachstums”, “Förderung von Innovation” sowie
“Mitgestaltung der Europäischen Finanzmarktintegration”.

Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) sieht deutliche Fortschritte des Finanzstandorts Deutschland

Logo IFD
Der Finanzstandort Deutschland hat im vergangenen Jahr erneut
deutlich an Stärke gewonnen. Die Initiative Finanzstandort
Deutschland (IFD) stellt in ihrem dritten Report zum hiesigen Diesen Beitrag weiterlesen »

Forum Riester Rente
Riester Rente Forum
Chat mit einem Berater
Live Help