Archiv für die Kategorie „häufige Riester-Fragen“
Was bedeutet unmittelbar und mittelbar förderberechtigt?
Wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören, der anspruch auf die Riester-Rente hat, so sind Sie unmittelbar förderberechtigt. Sind Sie mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet, so sind Sie mittelbar förderberechtigt und können mit einem eigenen Vertrag auch die Zulage vom Staat erhalten, ohne dafür eigene Beiträge aufwenden zu müssen.
Wer erhält die Kinderzulage bei der Riester Rente?
Bei Ehepaaren werden die Kinderzulagen grundsätzlich auf den Riester-Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner dies gemeinsam beantragen. Die Mutter muss also der Übertragung der Kinderzulage auf dem Zulagenantrag des Mannes zustimmen. Innerhalb des Beitragsjahres kann die Übertragung nicht widerrufen werden. Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu. Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat.
Hinweise:
- Um den Anspruch für die Kinderzulage bei der Riester-Rente zu erhalten, genügt es wenn einen Tag im jeweiligen Jahr das Recht zum Erhalt der Zulage bestanden hat. Für ein Kind welches also am 31.12.2007 geboren wurde erhält man die Kinderzulage für das gesammte Jahr 2007. Die Zulage wird nicht anteilig auf die einzelnen Tage oder Monate wie beim Kindergeld umgerechnet.
leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente
Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Sind mit der Riester-Rente alle Lücken in der Altersversorgung geschlossen?
Das ist leider nicht der Fall. Ihre derzeitige Lücke wird durch die Riester-Rente in der Regel nicht geschlossen. Diese geförderte Altersvorsorge soll nur die zusätzlichen Lücken der staatlichen Versorgungssysteme schließen, welche durch die Reformen der letzten Jahre entstanden sind.
Sie ergänzt somit nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern ersetzt nur einen Teil hiervon. Eine Eigenvorsorge ist daher unabhängig von der Riester-Rente weiterhin notwendig.
Was bedeutet die Förderquote?
Die Höhe der staatlichen Förderung wird durch die Förderquote verdeutlicht.
Sie zeigt, mit welchem prozentualen Anteil sich der Staat durch Zulagen und einer evtl. Steuerersparnis jährlich an der zusätzlichen Altersvorsorge beteiligt. Je nach Höhe des Einkommens, des Familienstandes und der Anzahl der Kinder, für die eine Kinderzulage gewährt wird, beträgt die Förderquote etwa zwischen 25% und 90%! Im Individualfall trägt der Staat also einen sehr hohen Anteil beim Aufbau der zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Werden erhaltene Zulagen und die Erträge eines Altersvorsorgevertrags sowie das bereits gebildete Altersvorsorgekapital bei der Leistungsbemessung für Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld berücksichtigt?
Nein.
Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt, soweit es aus geförderten Beiträgen resultiert und nicht vorzeitig förderschädlich verwendet wird, als so genanntes Schonvermögen unberücksichtigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).
Muss eine nicht berufstätige Mutter eine Eigenleistung für einen Altersvorsorgevertrag erbringen?
Kindererziehungszeiten sind Pflichtzeiten in der GRV. Die Versicherungspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten besteht für 36 Kalendermonate ab der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit müssen die Mütter eine Eigenleistung in Höhe des Sockelbetrages von 60 Euro erbringen.
Kann man einen Anbieterwechsel auch noch während des Rentenbezugs durchführen?
Nein, das AltZertG sieht einen Anbieterwechsel nur während der Ansparphase vor.
Ist die Pfändung eines laufenden Riester-Renten Vertrages möglich?
Im Grundsatz gilt: Geförderte Verträge können in der Anspar-phase nicht gepfändet werden (§ 97 EStG, § 851 Abs.1 ZPO). Der Pfändungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf im Vertrag enthaltenes Kapital, welches auf steuerlich nicht geförderten Beiträgen einschließlich der hierauf entfallenden Erträge beruht.
In der Leistungsphase besteht für die aus dem geförderten Vertrag bezogene Rente kein besonderer Pfändungsschutz. In der Leistungsphase kommen somit die allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (§ 850 ff. ZPO) zur Anwendung.
Gibt es eine regelung bei gleichgeschlechtlichen Paaren?
Nein, die Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) als Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung gilt nur für Ehegatten.