Archiv für die Kategorie „häufige Riester-Fragen“
Auf welcher Grundlage wird bei Empfängern von Besoldung oder Amtsbezügen der Mindesteigenbeitrag ermittelt?
Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist die bezogene Besoldung bzw. die bezogenen Amtsbezüge zugrunde zu legen. Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
Dienstbezüge: Grundgehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge.
Sonstige Bezüge: Anwärterbezüge, jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, jährliches Urlaubsgeld.
Auslandsbezogene Bestandteile nach den §§ 52 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) bleiben bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags unberücksichtigt.
Wie errechnet sich der Minidesteigenbeitrag bei Beziehern von Lohnersatzleistungen
Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Hartz 4, etc.ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgeblich.
Wohn-Riestern fürs eigene Häuschen
Der Traum von den eigenen Wänden kann jetzt auch über die staatliche Riester-Rente gefördert werden. Doch die neue Eigenheimrente die den Ersatz für die entfallene Eigenheimzulage bilden soll hat nicht nur Vorteile. Fragen und Antworten zum Wohn-Riester.
optimale Vorgehensweise – Schritt für Schritt zur richtigen Riester-Rente
Fünf wichtige Schritte bis zur richtigen Riester Rente:
Schritt 1: Ihre bestehende finanzielle Absicherung klären. Haben Sie schon ausreichend vorgesorgt? Bevor Sie übereilt Verträge abschließen, sollten Sie vorher einige Dinge klären: Kann ich mir die Absicherung leisten, wie viel Geld ist für eine Vorsorge im Monat übrig?
Schritt 2: Ermitteln Sie anhand Ihres Vorjahreseinkommens Ihren Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente. Überprüfen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können – Zulagen und Steuervorteile für Sie selbst, und eventuell sogar für einen normalerweise nicht zulageberechtigten Ehepartner erhalten können.
Schritt 3: Richtige Anlageform für die Riester-Rente wählen. Überprüfen Sie, welche Anlageform Sie bevorzugen. Wollen Sie lieber die Sicherheit einer Rentenversicherung genießen oder sind Sie risikobereit, um mit Fonds höhere Renditen zu erzielen? Grundsätzlich sollte gelten: Je weniger Zeit Sie bis zum Ruhestand haben, desto sicherer sollte die Anlage auch sein.
Schritt 4: Nachdem Sie sich für einen Fondsparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan entschieden haben, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen, oder von einem unabhängigen Berater eine Vergleichsberechnung erstellen lassen. Ein einfacher Vergleich kann Ihnen schon erhebliche Unterschiede in der Ablaufleistung einbringen, die oftmals die Dimension des Gegenwertes eines Kleinwagens annehmen.
Schritt 5: Die Antragstellung: Volle Zulagen und Steuervorteile erhalten Sie nur für Vorsorgeprodukte die zertifiziert sind. Bevor Sie also einen Antrag stellen, überprüfen Sie Ihr Vorsorgeprodukt. Denken Sie dran: ohne Antragstellung auch keine Förderung! Am besten Beantragen Sie gleich bei der Eröffnung Ihres Vorsorgekontos auch gleich die staatlichen Zulagen. Worauf Sie ebenfalls achten sollten: Die Altersvorsorgeaufwendungen unbedingt bei der Steuererklärung angeben! Hierzu verwenden Sie die Anlage AV, welche Sie jeweils immer nach dem Anlauf eines Jahres von Ihrem Anbieter erhalten. Hierauf sind die von Ihnen im vergangenen Jahr entrichteten Eigenbeiträge aufgeführt.
Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.
Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.
Kann ich auch im Ausland riestern?
Die Riester Rente können Sie auch ins Ausland nehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen. Allerdings müssen Sie die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile), die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist die Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich.
Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort in einem Betrag erfolgen, sondern kann auf Antrag gestundet werden. Sie können dann schrittweise in regelmäßigen monatlichen Beträgen die Rückforderungen zurückbezahlen, was einer laufenden besteuerung der Riester-Rente ähnlich kommt..