News zur Riester Rente

gestiegenes Interesse an der Riester Rente

im zweiten Quartal 2008 haben weit über eine halbe Million Menschen die staatlich geförderte Riester Rente abgeschlossen. Damit setzte sich der positive Trend der Vorjahre fort. Insgesamt gibt es nun mehr als 11,5 Millionen Riester Sparer – das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Der Hauptanteil der bestehenden Riester Renten entfällt auf Riester-Rentenversicherungen gefolgt von Riester-Fondssparplänen. Riester Banksparpläne bilden die Schlusslichter bei den Riester-Produkten.

Riester-Faktor wird ausgesetzt

Für die Jahre 2008 und 2009 wird der sogenannte Riester-Faktor ausgesetzt, der den Rentenanstieg der Altersrente um rund 0,65 Prozentpunkte gedämpft hätte. Deshalb können die Renten ab 1. Juli um 1,1 Prozent statt nur um 0,46 Prozent erhöht werden. Im Jahr 2009 dürfte die Rentenerhöhung dann geschätzt mit rund zwei Prozent noch höher ausfallen. Experten waren vor dieser ausserplanmäßigen Rentenerhöhung, das sie das ohnehin schon angeschlagene gesetzliche Rentensystem stärker als geplant belastet.

Viele bezeichen die Aussetzung des Riester-Faktors in der Berechnungsformel auch als Wahlgeschenk, was in Anbetracht der über 20 Millionen Rentner auch nachvollziehbar ist.

Wohn-Riester bei Baufinanzierung einplanen

Die Bundesregierung hatte am 09.04.2008 beschlossen, dass die Förderung der Riester-Rente rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres auch für eigengenutzte Wohnimmobilien gelten soll, wenn diese neu gebaut oder gekauft werden. Auch können Bauherren mit den Riester-Zulagen Ihre Immobilie schneller entschulden, wenn Sie die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung Ihres Darlehen einfließen lassen. Die Koalition will die Regelung zügig verabschieden.

Es empfiehlt sich schon jetzt bei neuen Darlehensverträgen eine zusätzliche Vereinbarung auszuhandeln, mit der Sondertilgungen im Rahmen der staatlichen Riester-Zulagen möglich sind.

Vertragsabschluss Wohn-Riester nicht übereilen

Das Kabinett hat sich auf die Einbeziehung der Riester-Rente zur Förderung des Eigenheimerwerbs geeinigt. Dennoch sollten Sparer nichts überstürzen, um die Förderung für dieses Jahr nutzen zu können. Geförderte Produkte und Tarife werden erst im Laufe des Jahres auf den Markt gebracht. Es reicht also völlig aus, wenn man sich im Laufe des Jahres für ein gefördertes Produkt entscheidet.

Kabinett beschließt Wohn-Riester

Nach rund zwei Jahre langen Verhandlungen wurde der Gesetzesentwurf für den Wohn-Riester durch das Bundeskabinett beschlossen. Eigengenutztes Wohneigentum kann damit künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden, sofern es in Deutschland liegt. Ab einem angesparten Kapital von 15.000 Euro darf hierfür Geld aus laufenden Riester-Renten Verträgen komplett verwendet werden. Der Beschluss ermöglicht es auch, direkt Hypothekendarlehen mit den jährlichen Riester-Förderungen von 154 Euro plus Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro, bzw. 300 Euro für ab 01.01.2008 geborene Kinder zu tilgen oder die gesamte Riestersparsumme in Höhe von maximal 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen. Insgesammt wird das neue Modell der Wohnförderung den Staat knapp Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Wohn-Riester mit schweren Geburtsfehlern

In seiner heutigen Mitteilung lobte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge. Gleichzeitig wurde jedoch das neue Eigenheimrentengesetz als bürokratisches Monster kritisiert und auch die beschränkung der Förderung auf eigengenutzte Immobilien bemängelt.

Positiv gewertet wurde, dass nicht nur der Erwerb der selbst genutzten Immobilie gefördert werde, sondern auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierdurch könnten Genossenschaften zu den eigentlichen Gewinnern der Reform werden.

„Ich bezweifel aber, dass Wohn-Riester insgesamt auf eine breite Akzeptanz stoßen wird“, sagte der Mieterbund-Präsident. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive „Wohnförderkonten“ gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.

„Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Geförderte müssen dann als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.“

Unverständlich sei, so Rips, dass nicht auch die vermietete Immobilie in die Förderung mit einbezogen werde: „Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen aus meiner Sicht selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum hier gleichgestellt werden. Ich erwarte, dass der Bundestag noch Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren beschließt.“

10,7 Millionen Riester-Verträge

Ende 2007 hat es in Deutschland rund 10,7 Millionen Riester-Verträge gegeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Daneben gab es zum 31. Dezember 2006 in Deutschland rund 32 Millionen Bausparverträge. In dem Jahr seien zudem 7,8 Millionen Anträge auf Wohnungsbauprämie bewilligt worden. Die Ausgaben für die Wohnungsbauprämie hätten im Jahr 2007 insgesamt 453,3 Millionen Euro betragen, heißt es weiter.

Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema

Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.

Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.

Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann

Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.

Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.

Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.

leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

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Riester-Renten falsch verdächtigt

Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.

Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.

Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.

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