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Riester-Rente jetzt viel einfacher

Lesen Sie selbst, welche Vereinfachungen das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für Sie bereithält!

Zulageantrag – Bevollmächtigung

Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrages bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr für ihn gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu
beantragen. Die Bevollmächtigung bedarf der Schriftform. Liegt eine Bevollmächtigung vor, so muss die Zulage nicht wie bisher jedes Jahr vom Anleger per Papierantrag an den Anbieter neu beantragt werden.

Der Zulageberechtigte ist allerdings verpflichtet, Änderungen, die sich auf den Zulageanspruch auswirken, seinem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies können u.a. sein: Familienstand, Anzahl der Kinder, Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis.

Die zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages erforderlichen Angaben zur Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beim Rentenversicherungsträger ermittelt.

Die Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf. Der Widerruf ist bis zum Ablauf des Beitragsjahres, für das der Anbieter keinen Antrag auf Zulage stellen soll gegenüber dem Anbieter zu erklären.

Änderung des Sockelbetrages seit dem 01.01.2005

Als Sockelbetrag sind seit dem 01.01.2005 einheitlich 60,00 EUR zu zahlen. Die Differenzierung des Sockelbetrages für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt.

Zertifizierungskriterien

Mit der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wird bestätigt, dass ein privater Altersvorsorgevertrag die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Bei den Zertifizierungskriterien gibt es u.a. folgende Änderungen:
Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben.
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals kann an den Vertragspartner außerhalb der monatlichen Leistung ausgezahlt werden.
Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.

Darüber hinaus besteht eine erweiterte Informationspflicht des Anbieters wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden. Ebenso wird der Verbraucherschutz verbessert, indem der Anbieter verpflichtet wird, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen.

Fragen und Antworten – Rente mit 67 – was sich ändert

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Rentenbeiträge auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Wann steht die Rente mit 67 fest?
Der Bundestag und der Bundesrat haben die „Rente mit 67“ im März beschlossen. Die Einzelheiten stehen soweit fest.

Wann kann ich in Rente gehen?
Die Altersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.

Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen.

Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen.

Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus?
Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die jetzt noch bestehenden Vorschriften zu den Altersrenten weiter.

Was passiert, wenn ich nicht mehr richtig arbeiten kann?
Das sichert die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel durch Erwerbsminderungsrenten. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf nehmen – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.

Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente?
Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.

Was kostet mich die vorzeitige Rente?
Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen.

Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite?
Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.176 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 52 Euro, im Osten um rund 46 Euro.

Bleibt die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?
Ja, die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest.

Wann kann ich in Rente gehen?
Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Rente mit 67 – Ein paar Meter mehr bis ins Ziel

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre steigen. Wer ab 1947 geboren wurde, muss damit seinen Lebensweg neu planen. Auch dafür ist die Deutsche Rentenversicherung ein wichtiger Ansprechpartner.

Rente mit 67? Walter Degenhart wollte es genau wissen und ließ sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten. „Ich bin 58. Wie lange muss ich denn jetzt arbeiten?“, hat er die Mitarbeiterin gefragt. Nicht bis 67, das ist schon einmal sicher. Denn die Rente mit 67 soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2012 schrittweise eingeführt werden.

Für Walter Degenhart, Jahrgang 1949, gibt es die Rente mit 65 Jahren und drei Monaten. „Das ist noch zu verkraften“, sagt Degenhart, der als Qualitätsmanager in einem Solartechnikbetrieb arbeitet. „Allerdings setzt das auch voraus, dass ich den Job bis dahin behalte.“

Für seine jüngere Frau Anneliese, Jahrgang 1960, sieht das schon anders aus. Sie würde ihre Rente erst mit 66 und vier Monaten bekommen. „Wenn mein Mann in Rente geht“, sagt sie, „habe ich jetzt noch länger vor mir als geplant.“ Die Alternative: Nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig ab 63 in Rente. Allerdings mit lebenslangen Abzügen. Denn für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – höchstens also 14,4 Prozent. „Ob ich die Versicherungsjahre erreiche und was die Abzüge in Euro bedeuten, will ich mir von meiner Beraterin der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen“, sagte Anneliese Degenhart, die bald nach der Geburt ihrer Tochter Sara wieder im Vertrieb eines Buchverlags eingestiegen ist.

Die Rentenberaterin hat die Degenharts auf weitere Änderungen durch die Reform hingewiesen. Dass zum Beispiel auch bei den Erwerbsminderungsrenten das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre steigt. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent.

Der Bundestag und der Bundesrat haben die „Rente mit 67“ im März beschlossen. Die Einzelheiten stehen soweit fest. Bis zur Rente der Degenharts ist es zwar noch ein bisschen hin. Dennoch war ihnen die Beratung wichtig: „Wir müssen schließlich wissen, wie viele Meter wir noch vor uns haben. Auch wenn das Leben nicht nur daraus besteht, auf die Rente zu warten.“

Wann kann ich in Rente gehen?
Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Rente mit 67 – Länger arbeiten, länger in Rente

deutsche-rentenversicherung-bund.gifRente mit 67 – wer ab 1947 geboren ist, muss sich auf ein längeres Arbeitsleben einstellen. Die Deutsche Rentenversicherung bleibt auch hier ein wichtiger Ansprechpartner für Versicherte und Rentner.

Die Menschen in Deutschland sollen länger arbeiten und erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Im März wurde das Gesetz beschlossen. Danach wird das Rentenalter ab 2012 für alle, die nicht 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre steigen. Durch die Anhebung soll sichergestellt werden, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Der Grund: Die Deutschen leben länger und bekommen länger Rente – heute im Schnitt 17 Jahre. 1960 waren es nicht einmal zehn Jahre.

Wer ab 1947 geboren ist, muss sich also auf ein längeres Arbeitsleben einstellen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann in der Regel die Rente mit 67.

Die gesetzliche Rente zahlt sich nach einem langen Arbeitsleben dennoch aus. Denn die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt positiv. Auch in Zukunft gibt es für Ruheständler mehr Rente, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Versicherte, die bis 67 arbeiten, haben durch die Rente mit 67 noch einen Vorteil. Weil sie zwei Jahre länger einzahlen, erhöht sich ihre Rente. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen um rund 52 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern um rund 46 Euro im Monat.

Doch nicht jeder wird bis 67 ununterbrochen arbeiten können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen. Denn einerseits werden zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Wehrdienst bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Und auch die Rehabilitation gehört zu ihren Leistungen. Andererseits gibt es Ausnahmen von der Rente mit 67.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch früher in Rente gehen – allerdings meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen. Und wichtig für die Lebensplanung: Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent.

Bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge hilft die Deutsche Rentenversicherung. Informieren Sie sich beim kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800, bestellen Sie dort die Broschüre zur Rente mit 67 oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Alle Informationen unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.

Interview zur Rente mit 67 – „Die Rendite bleibt auch in Zukunft positiv“

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre steigen. Damit will die Bundesregierung das Rentensystem stabilisieren. Ein Gespräch mit Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Herr Rische, die Bundesregierung will, dass Arbeitnehmer künftig erst mit 67 in Rente gehen. Ist das der richtige Weg?
Wir müssen die Rentenversicherung langfristig der Bevölkerungsentwicklung anpassen. Einerseits leben wir immer länger und bekommen auch länger Rente. Andererseits sinken die Geburtenzahlen. Durch die Anhebung will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Beiträge bezahlbar bleiben und sich auch die jüngere Generation auf die gesetzliche Rente verlassen kann.

Ist es realistisch, dass wir bis 67 arbeiten können?
Wie lange jemand arbeiten kann, entscheidet sich im Einzelfall. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert aber diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, durch die Erwerbsminderungsrenten. Auch die Rehabilitation wird bedeutender werden. Wichtig ist, dass ältere Arbeitnehmer bessere Chancen bekommen, bis 67 zu arbeiten.

Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen auch künftig mit 65 in Rente gehen können. Ist das gerecht?
Diese Regel begünstigt vor allem diejenigen, die ohne Unterbrechungen arbeiten konnten und eine angemessene Rente haben. Arbeitslose, Frauen oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, werden nur selten so viele Jahre erreichen. Wir sollten hier eher einen gleitenden Renteneintritt über die Erwerbsminderungsrenten finden.

Sie sagen, die Rendite der gesetzlichen Rente bleibt positiv. Wird die Rente mit 67 daran etwas ändern?
Die Rendite bleibt positiv, auch wenn das Rentenalter jetzt auf 67 Jahre angehoben wird. Zwar sinkt die Rendite leicht. Dennoch werden die Versicherten auch in Zukunft mehr Rente bekommen als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Das bestätigen auch der Sachverständigenrat und die Stiftung Warentest. Wir gehen davon aus, dass die durchschnittliche Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer weiter steigen.

Statements zur Rente mit 67

Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund:

„Nach den jüngsten Reformmaßnahmen werden sich die Renditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv.“

„Die Rendite der Rentenversicherung bewegt sich auch in Zukunft um die drei Prozentpunkte – auch unter Berücksichtigung der Rente mit 67 und weiterer Änderungen.“

„Unternehmen dürfen nicht nur in Sonntagsreden feststellen, dass sie Arbeitnehmer über 60 beschäftigen wollen. Das muss auch tatsächlich geschehen.“

„Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass Ältere länger in Arbeit bleiben. Wir müssen ihre Kompetenz und die Potenziale nutzen.“

„Von der 45er-Regel profitieren vor allem diejenigen, die schon eine angemessene Rente haben. Arbeitslose, aber auch Frauen werden so viele Jahre nur selten erreichen.“

„Die Rente mit 67 wird das System langfristig stabilisieren. Das Rentenalter zu erhöhen geht aber nur, wenn es für ältere Menschen genügend Arbeit gibt.“

Wer vor 67 in Rente gehen kann

Von der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen. Wer früher gehen möchte, muss Voraussetzungen erfüllen und eventuell Abzüge hinnehmen.

Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.
Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent.
Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
Ausnahmen gibt es auch für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die Anpassungsgeld oder die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten haben.

Immer länger in Rente – Lebenserwartung steigt

Die Deutschen leben immer länger und erhalten immer länger Rente. Männer bekommen heute statistisch gesehen rund 15 Jahre Rente, 1960 waren es nur etwa zehn Jahre. Um rund neun Jahre ist seit 1960 die Rentenbezugsdauer bei Frauen auf nun rund 20 Jahre gestiegen. Und wir werden immer älter: Die fernere Lebenserwartung Älterer wird bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Auch aus diesem Grund setzt die Bundesregierung, das Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre herauf. Das soll die Rentenversicherung entlasten und dafür sorgen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

So soll die Altersgrenze steigen

Altersgrenzen Rente mit 67Â

Wann ich in Rente gehen kann
Das Rentenalter wird nach den Plänen der Bundesregierung ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre steigen. Versicherte, die 1964 und später geboren wurden, können in der Regel erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Für die älteren Jahrgänge erhöht sich das Rentenalter schrittweise. Wer im Jahr 1947 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, ein 1959 Geborener mit 66 Jahren und zwei Monaten. Die Regelaltersrente mit 65 Jahren gibt es nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden. Versicherte, die 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können allerdings mit 65 Jahren ohne Abzüge die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Durch die Anhebung des Rentenalters will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Beiträge angesichts der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten bezahlbar bleiben.

SoVD: Zehn Forderungen zur Vermeidung von Altersarmut

Der SoVD befürchtet aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre
eine Zunahme von Altersarmut. Altersarmut entsteht durch das
Zusammenwirken mehrerer Faktoren: Dazu zählen ein geringes Einkommen,
die massiven Einschnitte in das Leistungsniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung, die wachsenden Vorsorgelücken durch
Arbeitslosigkeit, die Zunahme sozialversicherungsfreier
Arbeitsverhältnisse, prekäre Selbständigkeit und längere
Berufsunterbrechungen durch Kindererziehung und Pflege.

Gerade Geringverdiener haben ein hohes Risiko der Altersarmut,
denn sie erwerben nur geringe Rentenanwartschaften und sind
finanziell kaum in der Lage, privat für das Alter vorzusorgen.
Geringverdiener werden im Jahr 2030 keine armutsvermeidende Rente
erzielen, auch wenn sie 45 Jahre in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt haben. Das betrifft rund 35 Prozent der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten.

Aber auch für Durchschnittsverdiener besteht eine
Gerechtigkeitslücke. Ein Durchschnittsverdiener, der 2030 in Rente
geht, muss rund 37 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rente aufweisen,
um eine armutsvermeidende Rente zu erhalten. Dies wären nach heutigem
Wert 650 Euro.
Wenn Versicherte trotz jahrzehntelanger Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung nur eine Rente erhalten, die unterhalb oder nur
knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, untergräbt dies das
Vertrauen und die Akzeptanz in die gesetzliche Rentenversicherung.
Denn die Grundsicherung erhält auch, wer keine Beiträge in die
Rentenversicherung gezahlt hat.

Der SoVD unterbreitet zehn Vorschläge, die einen entscheidenden
Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten können:

1. Das Sicherungsziel der Rentenversicherung muss wieder im
Vordergrund stehen. Wir brauchen ein verlässliches Rentenniveau, das
bei einem erfüllten Erwerbsleben deutlich über der Armutsgrenze
liegt.

2. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer
Erwerbstätigen-versicherung weiterentwickelt werden. In einem ersten
Schritt müssen zunächst die nicht pflichtversicherten Selbständigen
unter den Versicherungsschutz der Rentenversicherung gestellt werden.

3. Die Leistungen für Kindererziehung und Pflege müssen verbessert
werden.

4. Wir brauchen eine Mindestsicherung für langjährig Versicherte.
Die Mindestsicherung muss sicherstellen, dass auch langjährig
Vollzeitbeschäftigte mit unterdurchschnittlichem Verdienst im Alter
eine armutsfeste Rente erhalten. Es darf nicht sein, dass Menschen,
die jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im
Alter wegen einer zu geringen Rente auf die Grundsicherung verwiesen
werden.

5. Für ältere Arbeitslose, die kurz- und mittelfristig keine
Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, müssen
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden, damit
sie weitere Rentenanwartschaften erwerben können.

6. Es ist unabdingbar, dass für Hartz IV-Empfänger sachgerechte
Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden.

7. Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten müssen abgeschafft
werden.

8. Mit der Schaffung eines dynamischen Angleichungszuschlags muss
eine Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern an das
Westniveau in absehbarer Zeit sichergestellt werden.

9. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss
ein gestaffelter Rentenfreibetrag eingeführt werden, damit die Renten
künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet
werden.

10. Die Förderung der privaten Altersvorsorge muss um eine
zusätzliche soziale Komponente ergänzt werden. Geringverdienern muss
der Aufbau einer ausreichenden privaten Altersvorsorge ermöglicht
werden. Erwerbsminderungsrentner sind derzeit von der Riester-Rente
ausgeschlossen, obwohl sie auf eine zusätzliche Altersvorsorge
besonders angewiesen sind. Diese Lücke im System muss geschlossen
werden.

Altersarmut ist vermeidbar. Der SoVD sieht hier dringenden
Handlungsbedarf für die Große Koalition.

Die 24-seitige Broschüre “Zehn Forderungen zur Vermeidung von
Altersarmut” können Sie auf der Internetseite www.sovd.de/altersarmut
abrufen.

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