Eigenbeitrag

Eigenbeitrag (Mindesteigenbeitrag für volle Förderung)

Die Zulagen werden nur in voller Höhe gewährt, wenn der Eigenbeitrag zu Ihrer Riesterrente in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Dieser beträgt zusammen mit den Zulagen:

• 2007: 3 Prozent,
• seit 2008: 4 Prozent

der im vorhergehenden Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Mindest-Eigenbeitrag wird begrenzt durch den um die Zulage verminderten Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug.

Außerdem muss mindestens ein Sockelbetrag in die Riester Rente gezahlt werden, damit die Zulage ungekürzt gewährt wird. Das verhindert, dass z. B. bei Personen mit geringem Einkommen und vielen Kindern überhaupt keine Eigenleistung erbracht werden muss. Der Sockelbetrag beträgt 60 EUR.

Für weitere Berechnungen ist der höhere Betrag (Mindest-Eigenbeitrag oder Sockelbetrag) maßgebend. Sind die tatsächlich gezahlten Beiträge niedriger als dieser Betrag, wird die Zulage nach dem Verhältnis dieser Beträge gekürzt.

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