Abgeltungsteuer verschont die Lebensversicherung
Die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, betrifft die normale Altersvorsorge mit der Lebensversicherung nicht. Das gilt für Rentenversicherungen ebenso wie für klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen aller Art. Lediglich die Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen und vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, unterliegen künftig der neuen Pauschalsteuer. Grundsätzlich jedoch wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle privat vereinnahmten Kapitalerträge erhoben. Ihr unterliegen Dividenden ebenso wie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Die Verlierer dieser Reform sind direkte Investitionen in Aktien. Nicht nur die bisherige Frist von nur einem Jahr, nach der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, entfällt. Erschwerend hinzu kommt der Wechsel vom steuerlichen Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer. Auch Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember gekauft werden, kommen schlechter weg als bisher. Denn trotz des Bestandsschutzes für bestehende Portfolios hat die Abgeltungsteuer negative Folgen, da bei jeder künftigen Umschichtung der Anlage die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Nur im Rahmen von Dachfonds oder Fondspolicen darf weiterhin umgeschichtet und thesauriert werden, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.