Energieausweise werden Pflicht
Für neue Wohn- und Bürogebäude, die vermietet oder verkauft werden, gilt die Energieeinsparverordnung schon seit 2002. Jetzt sind Altbauten an der Reihe. Ihre Eigentümer müssen bei Vermietung und Verkauf ebenfalls einen Energieausweis vorlegen, und zwar
- für Gebäude, die bis zum 31. 12. 1965 errichtet wurden, ab dem 1. 7. 2008,
- für Gebäude, die danach errichtet wurden, ab dem 1. 1. 2009Â
- für Gebäude mit höchstens vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, die aber der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen, ab dem 1. 10. 2008.
Den Energieausweis gibt es als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt im Prinzip wenig mehr als die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Der Bedarfsausweis dagegen soll zusätzlich die Isolierung der Gebäude und Verbesserungsvorschläge für deren Energieeffizienz dokumentieren. Bei älteren, unsanierten Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Das gilt auch für Neubauten. Ansonsten besteht Wahlfreiheit.
Die Ausweise gelten zehn Jahre. Ausgestellt werden sie von entsprechend zertifizierten Ingenieuren, Architekten oder Handwerkern. Da gerade bei Verbrauchausweisen Fehler mit kostspieligen Folgen für die Immobilienbesitzer und entsprechenden Schadenersatzforderungen nicht auszuschließen sind, bieten die Versicherer dem neuen Berufsstand der Energieberater spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen mit Vermögensschaden-Deckungen an. Auch reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind dafür auf dem Markt.
