Entwarnung vom Bankenverband
Wer seine eigenen vier Wände mit einer Hypothek finanziert hat, muss zwar damit rechnen, dass sein Kredit weiterverkauft wird. Doch der Kreditaufkäufer habe keine anderen Rechte als die Sparkasse oder Bank, bei denen das Geld aufgenommen worden ist, betont der Bundesverband Deutscher Banken.
Die Höhe des Zinssatzes, die vereinbarte Tilgungsrate und Laufzeit des Vertrags blieben dabei unverändert. Der Erwerber könnte – wie das Kreditinstitut auch – nur dann die Zwangsvollsteckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, betont der Verband in seinem Faltblatt „Kundeninformation zum Kreditverkauf“, das kostenlos beim Bundesverband Deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) bestellt werden kann.