Fast eine Milliarde für Informationen
Die Bürokratiekosten der einmaligen und laufenden Verbraucherinformationen, zu denen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Versicherer schon seit Jahren verpflichtet, schätzt die Bundesregierung auf jährlich gut 863 Millionen Euro. Das hat eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag erbracht. Davon entfallen 540,8 Millionen Euro auf Verbraucherinformationen während der Lauf-zeit und gut 322,9 Millionen Euro auf erforderliche Informationen vor und zu Beginn des Versicherungsvertrags. In diesen Summen sind die Folgekosten, die der Branche durch die Umsetzung des neuen Versicherungsvertragsrechts (VVG) und der Informationspflichtenverordnung seit Anfang 2008 entstehen, nicht enthalten.