Höhere Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung ab 2010

Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für private Krankenversicherungsbeiträge sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) zufolge verfassungswidrig. Zwar bleibt vorläufig alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Das gilt zumindest in dem Umfang, wie der steuerliche Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.

3 Kommentare zu „Höhere Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung ab 2010“

  • Manfred Neumann:

    Hallo Herr Schmid,
    ich habe o.a. Kommentar gelesen. Meine Einkommensteuereklärung erstelle ich selbst. Meine Frau und ich sind
    Rentner bzw. Pensionär. Im Jahre 2009 haben zusammen Krankenversicherung= 3864.-Euro und Pflegeversicherung
    = 1179,-Euro gezahlt. Beide Arten als private Leistungen.
    Werden nun die Gesamtausgaben angerechnet? Oder nur prozentual?
    Für einen schriftlichen Hinweis wäre ich Ihnen dankbar.

    Herzliche Grüße, M. Neumann

  • Michael Schmid:

    Hallo Herr Neumann,

    wir dürfen leider keine Rechts- und Steuerberatung bieten. Als Hinweis und Lösung wie wir es schon bei einigen Kunden hatten: Jedes Finanzamt hat ein Servicecenter, wo Sie solche Fragen ganz kompetent auch ohne Steuerberater kurz telefonisch erfragen können.
    freundliche Grüße M. Schmid

  • Manfred Neumann:

    Hallo Herr Schmid, danke für ihre antwort und den Tip zum Service-center

    Herzliche Weinhnachtsgrüße, M.N.

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