Höhere Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung ab 2010
Die Grenzen des Sonderausgabenabzugs für private Krankenversicherungsbeiträge sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) zufolge verfassungswidrig. Zwar bleibt vorläufig alles unverändert. Doch bis zum 1. Januar 2010 muss der Gesetzgeber nachbessern. Das gilt zumindest in dem Umfang, wie der steuerliche Sondesausgabenabzug für Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung einem Steuerpflichtigen und seiner Familie keine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.