Steuerprivileg Abgeltungssteuer?

Die Lebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der kommenden Abgeltungs-steuer von 25 Prozent zuzüglich des Soli-daritätszuschlags und eventuell fälliger Kirchensteuer. Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen müssen dagegen ab dem 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Auch die sogenannte Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die bisher Gewinne beim Verkauf von Aktien steuerfrei gelassen hat, ist damit hinfällig.

Lebensversicherungen unterliegen nur dann der Abgeltungssteuer, wenn sie keine zwölf Jahre laufen und vor dem 60. Lebensjahr der Versicherungsnehmer fällig werden. Doch kann das sogar von Vorteil sein, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer, die vom Finanzamt abgeführt wird.

Um dieser Steuer generell zu entgehen, werden Fondsanlagen im Versicherungsmantel propagiert. Die gibt es auf dem deutschen Markt schon seit vielen Jahren. Liechtenstein, das als Steueroase ins Gerede gekommen ist, muss es also gar nicht sein. Doch darf dort bei Insolvenz die Altersvorsorge nicht gepfändet werden.

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