Förderfähige Personen

Personen mit Anspruch auf Förderung

• Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
• Beamte
• Versicherungspflichtige Selbständige
• Versicherte während der Erziehungszeit
• Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
• Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger
• Pflegepersonen
• Behinderte in Werkstätten

Hinweis: Generell erhalten jedoch auch nicht-förderungsberechtigte Personen die Zulagen-Förderung, wenn für deren Ehepartner ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen wird.

von der Förderung ausgenommene Personen

• Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
• Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
• Sozialhilfeempfänger
• Schüler, Studenten
• Rentner, Pensionäre

Tipp: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Förderrente.

Forum Riester Rente
Riester Rente Forum
Chat mit einem Berater
Live Help