Gibt es eine regelung bei gleichgeschlechtlichen Paaren?
Nein, die Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) als Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung gilt nur für Ehegatten.
Nein, die Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) als Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung gilt nur für Ehegatten.