Koennen geringfuegig beschaeftigte die Riester-Foerderung erhalten?
Ja, wenn sie schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Der Arbeitnehmer wird dann versicherungspflichtig und zahlt zur Rentenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Die Summe aus dem pauschalen Arbeitgeberbetrag und dem Aufstockungsbetrag beträgt 19,5 % des monatlichen Entgelts, mindestens 30,23 Euro.
Der Mindestbetrag entspricht einem monatlichen Einkommen von 155 Euro. Dann gelten die geringfügig Beschäftigten als versicherungspflichtig und sind förderfähig.