Muss eine nicht berufstätige Mutter eine Eigenleistung für einen Altersvorsorgevertrag erbringen?

Kindererziehungszeiten sind Pflichtzeiten in der GRV. Die Versicherungspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten besteht für 36 Kalendermonate ab der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit müssen die Mütter eine Eigenleistung in Höhe des Sockelbetrages von 60 Euro erbringen.

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