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	<title>Kommentare zu: Nach welchem Einkommen bemisst sich der Mindesteigenbeitrag bei Beamten?</title>
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	<description>Informationsportal zur staatlich geörderten Riester Rente</description>
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		<title>Von: Michael Schmid</title>
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		<dc:creator>Michael Schmid</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 09:24:31 +0000</pubDate>
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		<description>Es zählt die tatsächlich bezogene Besoldung zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages bei der Riester-Rente. Wenn eine Rückzahlung einer zuviel erhaltenen Besoldung erfolgt, so mindert dies die Berechnungsgrundlage.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es zählt die tatsächlich bezogene Besoldung zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages bei der Riester-Rente. Wenn eine Rückzahlung einer zuviel erhaltenen Besoldung erfolgt, so mindert dies die Berechnungsgrundlage.</p>
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		<title>Von: Jurkowski</title>
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		<dc:creator>Jurkowski</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 15:31:51 +0000</pubDate>
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		<description>Alles logisch! Aber was bedeutet &quot;bezogen&quot;? Gehört der Abzug als Rückzahlung für in den Vorjahren zu viel gezahlte Besoldung mit zum &quot;Bezogenen&quot;? Steuern brauchte ich darauf nicht zu zahlen, hatte ich ja schon in den Vorjahren gezahlt. Wären die Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet und neu berechnet worden?  


Wäre dankbar für eine Antwort!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Alles logisch! Aber was bedeutet &#8220;bezogen&#8221;? Gehört der Abzug als Rückzahlung für in den Vorjahren zu viel gezahlte Besoldung mit zum &#8220;Bezogenen&#8221;? Steuern brauchte ich darauf nicht zu zahlen, hatte ich ja schon in den Vorjahren gezahlt. Wären die Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet und neu berechnet worden?  </p>
<p>Wäre dankbar für eine Antwort!</p>
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