steuerliche Veranlagung von Ehepaaren bei der Riester-Foerderung?

Grundsätzlich werden Ehepaare, die steuerlich nicht zusammen veranlagt sind, wie zwei ledige Personen behandelt. Jedem Ehegatten steht dann der Höchstbetrag zu.

Für den Fall, dass bei zusammen veranlagten Ehepaaren nur ein Ehegatte rentenversicherungspflichtig ist, kann der nicht rentenversicherungspflichtige Ehegatte zwar die staatliche Förderung erhalten, der Sonderausgabenabzug kann aber nur einmal geltend gemacht werden.

Sind beide Ehegatten rentenversicherungspflichtig, darf bei Zusammenveranlagung der doppelte Höchstbetrag für die als Sonderausgaben abziehbaren Beträge angesetzt werden.

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