Wer erhält die Kinderzulage bei der Riester Rente?
Bei Ehepaaren werden die Kinderzulagen grundsätzlich auf den Riester-Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner dies gemeinsam beantragen. Die Mutter muss also der Übertragung der Kinderzulage auf dem Zulagenantrag des Mannes zustimmen. Innerhalb des Beitragsjahres kann die Übertragung nicht widerrufen werden. Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu. Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat.
Hinweise:
- Um den Anspruch für die Kinderzulage bei der Riester-Rente zu erhalten, genügt es wenn einen Tag im jeweiligen Jahr das Recht zum Erhalt der Zulage bestanden hat. Für ein Kind welches also am 31.12.2007 geboren wurde erhält man die Kinderzulage für das gesammte Jahr 2007. Die Zulage wird nicht anteilig auf die einzelnen Tage oder Monate wie beim Kindergeld umgerechnet.