Wie errechnet sich der Minidesteigenbeitrag bei Beziehern von Lohnersatzleistungen
Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Hartz 4, etc.ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgeblich.