Wie errechnet sich der Minidesteigenbeitrag bei Beziehern von Lohnersatzleistungen

Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Hartz 4, etc.ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgeblich.

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