Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag, wenn ich Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehe?
Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld etc.) für die Bemessung des Mindesteigenbeitrages maßgeblich. Ruht die Leistung wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, so ist der Sockelbetrag zu entrichten.
Auch hier gilt: Es kommt immer auf das Vorjahr an! Wenn Sie also erst im laufenden Jahr arbeitslos oder krank werden, so berechnet sich der Mindesteigenbeitrag trotzdem nach Ihrem Vorjahreseinkommen.
