Wie kann ich den Sonderausgabenabzug der Riester-Rente steuerlich geltend machen?

Die Vorteile eines Sonderausgabenabzugs können Sie nur geltend machen, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Ihre im Veranlagungsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge nachweisen.

Fügen Sie dazu Ihrer Einkommensteuererklärung die neue Anlage AV – Altersvorsorge – bei. Sie erhalten zudem vom Anbieter eine Art „Kontoauszug“, der Ihre Beiträge ausweist, (“Bescheinigung nach §10a EstG”). Diesen Auszug sollten Sie der Steuererklärung ebenfalls beilegen. Es gelten die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung maßgeblichen Fristen.

Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen durch den Sonderausgabenabzug über die Zulage hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Die Beträge, die Sie durch den steuerlichen Sonderausgabenabzug erhalten, werden Ihnen vom Finanzamt ausgezahlt oder mit einer etwaigen Steuerschuld verrechnet. Die Zulage wird demgegenüber von der Zentralen Stelle errechnet und direkt auf Ihren Altersvorsorgevertrag überwiesen.

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