Wohn-Riestern fürs eigene Häuschen
Der Traum von den eigenen Wänden kann jetzt auch über die staatliche Riester-Rente gefördert werden. Doch die neue Eigenheimrente die den Ersatz für die entfallene Eigenheimzulage bilden soll hat nicht nur Vorteile. Fragen und Antworten zum Wohn-Riester.
Wer hat Anspruch auf die Förderung ?
Grundsätzlich alle die gesetzlich rentenversichert sind und einen Riester-Vertrag haben oder einen neuen abschließen. Nicht gefördert werden Selbstständige und einige Berufsgruppen, die eigenen Versorgungswerken angehören.
Wie erhalte ich den Wohn-Riester?
Die Zulagen beantragen Sie mit eiinem dafür notwendigen Formular, welches Sie bei Ihrem Anbieter erhalten
Wofür kann ich den Wohn-Riester verwenden?
- Kreditaufnahme bei einer Bank oder Sparkasse. Sie können die Förderung zur Abzahlung Ihres Darlehen verwenden, und mit den Zulagen Ihre Tilgung bestreiten.
- Direktfinanzierung aus dem Riester-Renten-Vertrag. Sie können vorhandenes Kapital entnehmen, und damit schon angespartes eignenes Guthaben und vorhandene staatliche Mittel als Eigenkapital verwenden.
- Entschuldung am Ende der Finanzierungslaufzeit. Sie erhalten Ihr angespartes Kapital und die staatlichen Zulagen beim Eintritt in den Ruhestand, und zahlen damit Ihre Finanzierung bei der Bank zurück.
Wann kann man Kapital entnehmen?
ab einem Betrag von 15.000 € kann m an Kapital entnehmen. Es wird also bei den meisten Riester-Sparern eine gewisse Zeit dauern bis dieser Betrag erreicht ist, da nicht jeder den Maximalbeitrag von 2.100 € pro Jahr einbezahlt.
Ist der Wohn-Riester Vertrag steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt bei allen Riester-Renten die nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet dass die Beiträge (Einzahlungen) steuerfrei sind, dafür jedoch in der Rentenphase die Auszahlungen voll der Steuerpflicht unterliegen.
Da bei dem Wohn-Riester keine monatlichen Auszahlungen fließen hat sich die Finanzverwaltung folgende Regelung ausgedacht: Beim Rentenbeginn kann sich der Sparer entscheiden, ob er gegen einen Rabatt in Höhe von 30% seine Steuerschuld welche auf 25 Jahre hochgerechnet wird auf einmal begleichen möchte, oder ob er diese über einen Zeitraum von 17 bis 23 Jahren abstottern möchte.
Was passiert beim Hausverkauf oder wenn man umziehen möchte?
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie die Zulagen an den Staat zurückbezahlen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie entweder das Geld in einen Riester-Vertrag einbezahlen, oder sich ein neues Eigenheim kaufen oder bauen.
Beim Umzug müssen Sie die Zulagen ebenfalls nicht zurückführen, wenn Sie wieder in ein eigengenutztes Eigenheim ziehen. Als Mieter können Sie jedoch nicht die Zulagen weiter verwenden. In diesem Fall müssten Sie die erhaltenen Förderungen wieder an den Staat abführen.
Kann ich eine erworbene Immobilie vermieten?
Die Immobilie muss von Ihnen selbst bewohnt werden. Eine Vermietung ist ausgeschlossen.