Maximalbeitrag
Förderungsfähiger Gesamtbeitrag ( = Zulagen + Eigenbeitrag)
Der Höchstbetrag der förderungsfähigen Eigenbeiträge zuzüglich der dafür festgesetzten Zulage beträgt in den folgenden Veranlagungszeiträumen:
• 2007: bis zu 1.575 EUR
• ab 2008: bis zu 2.100 EUR
Bis zu dieser Grenze können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden.
Hinweis: Oftmals wird dieser Punkt übersehen, und die Berechnung nur auf die Erlangung der vollen Zulage ausgelegt. Bei höheren Steuersätzen sollte jedoch auch der Sonderausgabenabzug mit in Betracht gezogen werden !