keine weiteren Riester Zulagen bei Scheidung
Bei einer Scheidung verliert ein mittelbar zulagenberechtigter Ehegatte schon für das Jahr der Scheidung seine Zulageberechtigung, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte im selben Jahr wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, heißt es im BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten nicht bereits während des ganzen Jahres getrennt gelebt haben. Eine schädliche Verwendung des Riester-Vertrags ergibt sich aus der Scheidung nicht.
