keine weiteren Riester Zulagen bei Scheidung

Bei einer Scheidung verliert ein mittelbar zulagenberechtigter Ehegatte schon fĂŒr das Jahr der Scheidung seine Zulageberechtigung, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte im selben Jahr wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, heißt es im BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten nicht bereits wĂ€hrend des ganzen Jahres getrennt gelebt haben. Eine schĂ€dliche Verwendung des Riester-Vertrags ergibt sich aus der Scheidung nicht.

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