Wohn-Riester bei Baufinanzierung einplanen

Die Bundesregierung hatte am 09.04.2008 beschlossen, dass die Förderung der Riester-Rente rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres auch für eigengenutzte Wohnimmobilien gelten soll, wenn diese neu gebaut oder gekauft werden. Auch können Bauherren mit den Riester-Zulagen Ihre Immobilie schneller entschulden, wenn Sie die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung Ihres Darlehen einfließen lassen. Die Koalition will die Regelung zügig verabschieden.

Es empfiehlt sich schon jetzt bei neuen Darlehensverträgen eine zusätzliche Vereinbarung auszuhandeln, mit der Sondertilgungen im Rahmen der staatlichen Riester-Zulagen möglich sind.

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