Artikel-Schlagworte: „Altersvorsorge“

Abgeltungsteuer verschont die Lebensversicherung

Die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, betrifft die normale Altersvorsorge mit der Lebensversicherung nicht. Das gilt für Rentenversicherungen ebenso wie für klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen aller Art. Lediglich die Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen und vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, unterliegen künftig der neuen Pauschalsteuer. Grundsätzlich jedoch wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle privat vereinnahmten Kapitalerträge erhoben. Ihr unterliegen Dividenden ebenso wie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Die Verlierer dieser Reform sind direkte Investitionen in Aktien. Nicht nur die bisherige Frist von nur einem Jahr, nach der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, entfällt. Erschwerend hinzu kommt der Wechsel vom steuerlichen Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer. Auch Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember gekauft werden, kommen schlechter weg als bisher. Denn trotz des Bestandsschutzes für bestehende Portfolios hat die Abgeltungsteuer negative Folgen, da bei jeder künftigen Umschichtung der Anlage die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Nur im Rahmen von Dachfonds oder Fondspolicen darf weiterhin umgeschichtet und thesauriert werden, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.

Kabinett beschließt Wohn-Riester

Nach rund zwei Jahre langen Verhandlungen wurde der Gesetzesentwurf für den Wohn-Riester durch das Bundeskabinett beschlossen. Eigengenutztes Wohneigentum kann damit künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden, sofern es in Deutschland liegt. Ab einem angesparten Kapital von 15.000 Euro darf hierfür Geld aus laufenden Riester-Renten Verträgen komplett verwendet werden. Der Beschluss ermöglicht es auch, direkt Hypothekendarlehen mit den jährlichen Riester-Förderungen von 154 Euro plus Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro, bzw. 300 Euro für ab 01.01.2008 geborene Kinder zu tilgen oder die gesamte Riestersparsumme in Höhe von maximal 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen. Insgesammt wird das neue Modell der Wohnförderung den Staat knapp Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Wohn-Riester mit schweren Geburtsfehlern

In seiner heutigen Mitteilung lobte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge. Gleichzeitig wurde jedoch das neue Eigenheimrentengesetz als bürokratisches Monster kritisiert und auch die beschränkung der Förderung auf eigengenutzte Immobilien bemängelt.

Positiv gewertet wurde, dass nicht nur der Erwerb der selbst genutzten Immobilie gefördert werde, sondern auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierdurch könnten Genossenschaften zu den eigentlichen Gewinnern der Reform werden.

„Ich bezweifel aber, dass Wohn-Riester insgesamt auf eine breite Akzeptanz stoßen wird“, sagte der Mieterbund-Präsident. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive „Wohnförderkonten“ gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.

„Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Geförderte müssen dann als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.“

Unverständlich sei, so Rips, dass nicht auch die vermietete Immobilie in die Förderung mit einbezogen werde: „Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen aus meiner Sicht selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum hier gleichgestellt werden. Ich erwarte, dass der Bundestag noch Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren beschließt.“

Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema

Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.

Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.

Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann

Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.

Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.

Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.

leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

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Steuerprivileg Abgeltungssteuer?

Die Lebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der kommenden Abgeltungs-steuer von 25 Prozent zuzüglich des Soli-daritätszuschlags und eventuell fälliger Kirchensteuer. Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen müssen dagegen ab dem 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Auch die sogenannte Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die bisher Gewinne beim Verkauf von Aktien steuerfrei gelassen hat, ist damit hinfällig.

Lebensversicherungen unterliegen nur dann der Abgeltungssteuer, wenn sie keine zwölf Jahre laufen und vor dem 60. Lebensjahr der Versicherungsnehmer fällig werden. Doch kann das sogar von Vorteil sein, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer, die vom Finanzamt abgeführt wird.

Um dieser Steuer generell zu entgehen, werden Fondsanlagen im Versicherungsmantel propagiert. Die gibt es auf dem deutschen Markt schon seit vielen Jahren. Liechtenstein, das als Steueroase ins Gerede gekommen ist, muss es also gar nicht sein. Doch darf dort bei Insolvenz die Altersvorsorge nicht gepfändet werden.

Sozialverband fordert eine Trennung der Riester-Rente von der Grundsicherung

Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, kritisierte, dass die Riester-Rente für viele Rentner hinsichtlich ihrer Grundsicherung neue Belastungen schaffe anstatt hier vorhandene Einbußen abzumildern, und forderte deswegen, dass sie nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfe. Einnahmen aus Riester-Renten gelten als Einkommen und werden daher immer berücksichtigt, wenn eine Überprüfung zum Erhalt einer Grundsicherung ansteht. Die Grundsicherung beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums momentan durchschnittlich 710 Euro monatlich (bestehend aus 347 Euro plus Wohn- und Heizkosten) und stellt eine Sozialleistung für Erwerbsunfähige oder für Rentner dar, die nur eine sehr kleine Rente beziehen. Hirrlinger nannte diesen Zustand einen Skandal.

Das Ministerium äußerte sich der Forderung des Sozialverbandes gegenüber ablehnend. Eine Änderung der bestehenden Regelung ist nicht geplant. Begründet wird dies damit dass die Grundsicherung eine Form der Sozialhilfe sei und nur dann gezahlt wird, wenn es keine eigenen Einnahmen gibt, oder diese eigenen Einnahmen zu gering sind. Die Riester-Rente muss deshalb im Alter verwendet werden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Sie sieht die Problematik vorallem darin, zu differenzieren, in welchen Fällen die Riester-Rente von der Grundsicherung abgegrenzt werden soll. Ob die Einnahmen im Alter aus der Riesterrente, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kombination der genannten stammen ist egal, alle diese Formen müssen gleich behandelt werden, so Ferner.

Die Riesterrente sollte jedoch wenn möglich weiterhin favorisiert werden, denn wer kann schon mit Gewissheit sagen, dass er in ein paar Jahrzehnten auf die Grundsicherung angewiesen ist.

Riester-Förderung erreicht 4. Stufe

Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.

Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.

Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.

In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.

Warum diese Stufen?

Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.

Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.

Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.

Immer länger in Rente – Lebenserwartung steigt

Die Deutschen leben immer länger und erhalten immer länger Rente. Männer bekommen heute statistisch gesehen rund 15 Jahre Rente, 1960 waren es nur etwa zehn Jahre. Um rund neun Jahre ist seit 1960 die Rentenbezugsdauer bei Frauen auf nun rund 20 Jahre gestiegen. Und wir werden immer älter: Die fernere Lebenserwartung Älterer wird bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Auch aus diesem Grund setzt die Bundesregierung, das Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre herauf. Das soll die Rentenversicherung entlasten und dafür sorgen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

AXA Vorsorgeloesung “TwinStar” jetzt auch als Riester-Rente

Logo AXAVorsorgelösung TwinStar erfolgreich im Markt positioniert

Im April 2006 führte AXA ihre neuartige Vorsorgelösung TwinStar ein. Bis heute wurden von dem für den deutschen Markt völlig neuen Produktkonzept bereits rund 40.000 Policen mit einer Bewertungssumme von 1,5 Milliarden Euro verkauft. TwinStar erreicht damit einen Anteil am Gesamtmarkt für Fondspolicen von 8,3 Prozent. Die durchschnittliche Versicherungssumme eines TwinStar-Vertrages liegt bei rund 30.000 Euro.

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“Die Zahlen belegen, dass wir mit unserer sicheren und zugleich renditestarken Altersvorsorge TwinStar eine Angebotslücke schließen”, betont Dr. Heinz-Peter Roß, verantwortlich für das Ressort Vorsorge im AXA Vorstand. Eingeführt hatte AXA das Produkt als Lösung des Rendite-Garantie-Dilemmas. Der Kunde muss sich nicht mehr entscheiden zwischen hohen Sicherheiten auf der einen und hohen Renditechancen auf der anderen Seite. “Mit TwinStar erhält der Kunde eine optimale Kombination aus Garantie und Rendite”, so Dr. Roß, “wir bieten unverändert eine der höchsten garantierten Renten, die einer durchschnittlichen Verzinsung von mindestens 3 Prozent entspricht – und das auch nach der Absenkung des gesetzlichen Garantiezinses auf 2,25 Prozent. Und dank der Möglichkeit, bis zu 100 Prozent in Aktien zu investieren, sind darüber hinaus erheblich höhere Renditen möglich.”

TwinStar – Erfolgsmodell der AXA Gruppe
Modell für den TwinStar war der Versorgungsplan “Accumulator”, den die AXA Tochter AXA Financial 1997 in den USA eingeführt hat. Heute basieren bereits rund 80 Prozent aller von AXA Financial verkauften Rentenprodukte auf diesem Konzept und erreichen mittlerweile zehn Prozent Marktanteil am gesamten amerikanischen Rentenmarkt. Nach den USA hat zunächst Deutschland das TwinStar-System – adaptiert an die Anforderungen des deutschen Marktes – eingeführt. Auch auf den AXA Märkten Spanien, Frankreich und Japan sind vergleichbare Produkte bereits am Start. Folgen sollen Belgien, Italien und Hong Kong. Alle Ländergesellschaften der AXA Gruppe nutzen für das Management der Garantien die eigens gegründete, zentrale Plattform AXA Life Europe in Irland, wo Kapitalanlageexperten von AXA für das TwinStar-Garantiemanagement verantwortlich zeichnen.

Innovatives Garantiemanagement
Anstelle eines Deckungsstocks nutzen die Anlageexperten der AXA Gruppe moderne Kapitalmarktinstrumente zur Absicherung der Depots und verbinden dabei das Knowhow einer Bank mit den Erfahrungen eines Lebensversicherers. Banken bieten tendenziell kurzfristige Garantien, kalkulieren auf Basis der aktuellen Kapitalmarktsituation und nutzen die gesamte Palette von Kapitalmarktinstrumenten. Versicherer bieten langfristige Garantien und kennen sich mit biometrischen Risiken und Kundenverhalten aus. Das TwinStar-System verbindet beides und ermöglicht deutlich attraktivere Renditechancen als Produkte, die bei der Garantieabsicherung auf einen hohen Anteil festverzinslicher Papiere mit entsprechend geringeren Renditemöglichkeiten angewiesen sind.

Niedrige Garantieprämien – höhere Renditepotenziale
Für die Garantie zahlt der Kunde bei TwinStar-Verträgen mit laufenden Beiträgen je nach Laufzeit eine Prämie von 0,75 bis 1,05 Prozentpunkten der Rendite. Bei Einmalbeiträgen liegen diese Prämien je nach Laufzeit bei 1,10 – 1,75 Prozentpunkten. Beide Positionen werden im Vertrag explizit und transparent ausgewiesen und sind in den Hochrechnungen, die der Kunde erhält, bereits einkalkuliert. Insgesamt sind sie – im Vergleich zu sonstigen Garantiekosten – für den Kunden günstiger. Denn auch bei konventionellen Rentenversicherungen beispielsweise erkauft sich der Kunde die fest zugesagte Rentenleistung mit einer geringeren Renditeerwartung, da der Deckungsstock gemäß gesetzlicher Vorgaben maximal zu 35 Prozent in Aktien investieren darf. Tatsächlich liegt die Aktienquote der Lebensversicherer jedoch laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft durchschnittlich bei nur circa 10 Prozent. TwinStar ermöglicht hingegen in der Variante Invest eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent und damit deutlich höhere Renditemöglichkeiten: Erwartet man beispielsweise bei Aktien eine Wertentwicklung von 8 Prozent, ergäbe sich bei TwinStar nach Abzug der Garantiekosten eine Rendite in Höhe von rund 6,3 Prozent. Im konventionellen Deckungsstock wird zur Zeit je nach Versicherer eine durchschnittliche Rendite von 4 bis 6 Prozent erwirtschaftet.

Varianten für Sicherheitsbewusste und Renditeorientierte
Bei der Vorsorgevariante TwinStar Klassik steht mit einer der höchsten Garan-tierenten im Markt der Sicherheitsaspekt eindeutig im Vordergrund. Die garantierte Rentenleistung sichert AXA dem Kunden bereits zu Vertragsbeginn fest zu. Darüber hinaus bietet ein von AXA Anlageexperten gemanagtes Depot höhere Renditechancen.

Noch chancenreicher ist die Variante Invest. Hier können Kunden bis zu 100 Prozent ihrer Anlagebeträge in Aktienfonds investieren und so ihre mögliche Rendite weiter steigern. Der Kunde steuert seine Fondsanlage selbst und kann dazu zwischen fünf Dachfonds und acht Einzelfonds namhafter Kapitalgesellschaften wählen. Gleichzeitig ist bei TwinStar Invest eine Rente garantiert, die einer mindestens dreiprozentigen Verzinsung des Anlagebetrages entspricht.

TwinStar Premium schließlich ist die Variante für Einmalanleger, eine sofortbeginnende Rente mit Kapitaloption. Dank einer reduzierten Besteuerung ist sie auch für Kapitalanleger interessant.

Neu in der TwinStar-Familie: Die TwinStar Riester-Rente
In Deutschland bietet AXA den TwinStar seit Ende April dieses Jahres zusätzlich als Riester-Rente an. Auch hier gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Die TwinStar Riester-Rente “Klassik” mit einer der höchsten garantierten Renten für Kunden mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis und die TwinStar Riester-Rente “Invest” für Kunden, die auf überdurchschnittliche Renditechancen setzen.

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TwinStar Riester-Rente “Klassik”: Eine der höchsten Garantierenten riestern

Vorsorgelösung “TwinStar” jetzt auch als Riester-Rente am Start – TwinStar Riester-Rente “Klassik” mit einer der höchsten Garantierenten und zusätzlichen Renditechancen

TwinStar Riester-Rente “Klassik” – eine der höchsten lebenslangen Garantien
Die Variante “Klassik” bietet eine der derzeit höchsten, lebenslang garantierten Riester-Renten im Markt; ihre Höhe entspricht einer mindestens 3prozentigen Garantieverzinsung. Damit liegt sie deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezins für konventionelle Rentenversicherungen von aktuell 2,25 Prozent. Gleichzeitig eröffnet sie über ein von AXA Experten gemanagtes Depot die Chance auf eine attraktive Gesamtrendite. “Für Kunden, die bei ihrer Riester-Vorsorge im Wesentlichen auf Sicherheit setzen, aber nicht auf Renditechancen verzichten möchten,” so Dr. Heinz-Peter Roß, im AXA Vorstand zuständig für das Ressort Vorsorge, “ist sie eine der besten, wenn nicht die derzeit beste Option im Markt.”

TwinStar-Anlagephilosophie ermöglicht beste Kombination von Garantie und Rendite
Bei TwinStar werden die Garantien nicht über einen konventionellen Deckungsstock gesichert, sondern über moderne Kapitalmarktinstrumente abgebildet. Damit sinken die Garantieprämien für den Kunden deutlich. Auch ist die über das TwinStar-Garantiemanagement erzielte Garantieleistung nicht betroffen von Absenkungen des gesetzlichen Rechnungszinses.

Flexible Produktbausteine
Gleich mehrfach beweist die TwinStar Riester-Rente ihre Flexibilität: In der Ansparphase hat der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit, seine Rente durch zusätzliche Einzahlungen weiter aufzustocken. Bis zum Alter von 85 Jahren kann er sich entscheiden, wie und wann er seine Rentenzahlung wünscht. So kann er sich je nach angesammeltem Investmentguthaben entweder die vertraglich vereinbarte Garantierente auszahlen lassen, oder er wählt die Verrentung seines Guthabens. Zudem hat er als Riester-Kunde die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals in einer Summe auszahlen zu lassen, ohne dass erhaltene Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Ebenfalls kann Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden.

Zur Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall kann der Kunde wählen: Er kann veranlassen, dass die Investmentrente oder die Garantierente über einen vereinbarten Zeitraum, die sogenannte Rentengarantiezeit, gezahlt wird. Alternativ steht das Restguthaben aus der gewählten Garantie- oder Investmentrente zur Verfügung.

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TwinStar Riester-Rente “Invest”: Riestern mit überdurchschnittlicher Renditechance

TwinStar Riester-Rente “Invest” – überdurchschnittliche Renditechancen durch Spitzenfonds und hohe Aktienquote
Die Variante “Invest” der TwinStar Riester-Rente ist klar auf Optimierung der Renditechancen ausgerichtet. Zum einen hat der Kunde hier aufgrund des TwinStar-Systems die Möglichkeit, dauerhaft bis zu 100 Prozent in Aktien zu investieren. Diese überdurchschnittlich hohe Aktienquote erreicht zur Zeit keine vergleichbare Anlage über einen ähnlich langen Zeitraum. Zudem kann der Kunde seinen Anlagemix aus Publikumsfonds mit jederzeit nachvollziehbarer Performance selbst gestalten und während der Laufzeit flexibel wechseln. “Mit diesen beiden Hebeln kann ein Riester-Sparer die Performance seiner Anlage kontinuierlich optimieren und so ein Maximum an Rendite erzielen,” erläutert Dr. Heinz-Peter Roß, der im AXA Vorstand das Ressort Vorsorge verantwortet. Die Renditeausrichtung der TwinStar Riester-Rente Invest wird dadurch unterstrichen, dass AXA bei dieser Variante eine Garantieleistung in Höhe der gesetzlichen Bruttobeitragsgarantie bietet.

Bei der Fondsanlage hat der Kunde die Wahl zwischen fünf Dachfonds und acht Einzelfonds renommierter Investmentgesellschaften. Flexibilität bietet die Möglichkeit, die Fondsanlage zu variieren. So kann er entweder das gesamte Guthaben in einen oder mehrere andere Einzelfonds umschichten. Einmal pro Jahr ist dieser Wechsel kostenlos, möglich ist er monatlich. Ebenfalls monatlich kann der Kunde die Anlage seiner Beiträge – kostenneutral – neu aufteilen.

TwinStar-Anlagephilosophie ermöglicht beste Garantie-Rendite-Kombination
Bei TwinStar werden die Garantien nicht über einen konventionellen Deckungsstock gesichert, sondern über moderne Kapitalmarktinstrumente abgebildet. Damit sind erstklassige Performancechancen in Kombination mit sicheren und günstigen Garantien möglich.

Flexible Produktbausteine
Während und auch am Ende der Vertragslaufzeit beweist die TwinStar Riester-Rente Flexibilität: In der Ansparphase hat der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit, seine Rente durch zusätzliche Einzahlungen weiter aufzustocken. Bis zum Alter von 85 Jahren kann er entscheiden, wie und wann er seine Rentenzahlung wünscht. So kann er sich je nach angesammeltem Investmentguthaben entweder die vertraglich vereinbarte Garantierente auszahlen lassen, oder er wählt die Verrentung seines Guthabens. Zudem hat er als Riester-Kunde die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals in einer Summe auszahlen zu lassen. Zulagen- und Steuervorteile bleiben dabei erhalten. Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit kann ebenfalls abgeschlossen werden.

Zur Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall kann der Kunde wählen: Er kann veranlassen, dass die Investmentrente oder die Garantierente über einen vereinbarten Zeitraum, die sogenannte Rentengarantiezeit, gezahlt wird. Alternativ steht das Restguthaben aus der gewählten Garantie- oder Investmentrente zur Verfügung.

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