Artikel-Schlagworte: „Altersvorsorge“

Abgeltungsteuer verschont die Lebensversicherung

Die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, betrifft die normale Altersvorsorge mit der Lebensversicherung nicht. Das gilt für Rentenversicherungen ebenso wie für klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen aller Art. Lediglich die Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen und vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, unterliegen künftig der neuen Pauschalsteuer. Grundsätzlich jedoch wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle privat vereinnahmten Kapitalerträge erhoben. Ihr unterliegen Dividenden ebenso wie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Die Verlierer dieser Reform sind direkte Investitionen in Aktien. Nicht nur die bisherige Frist von nur einem Jahr, nach der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, entfällt. Erschwerend hinzu kommt der Wechsel vom steuerlichen Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer. Auch Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember gekauft werden, kommen schlechter weg als bisher. Denn trotz des Bestandsschutzes für bestehende Portfolios hat die Abgeltungsteuer negative Folgen, da bei jeder künftigen Umschichtung der Anlage die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Nur im Rahmen von Dachfonds oder Fondspolicen darf weiterhin umgeschichtet und thesauriert werden, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.

Kabinett beschließt Wohn-Riester

Nach rund zwei Jahre langen Verhandlungen wurde der Gesetzesentwurf für den Wohn-Riester durch das Bundeskabinett beschlossen. Eigengenutztes Wohneigentum kann damit künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden, sofern es in Deutschland liegt. Ab einem angesparten Kapital von 15.000 Euro darf hierfür Geld aus laufenden Riester-Renten Verträgen komplett verwendet werden. Der Beschluss ermöglicht es auch, direkt Hypothekendarlehen mit den jährlichen Riester-Förderungen von 154 Euro plus Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro, bzw. 300 Euro für ab 01.01.2008 geborene Kinder zu tilgen oder die gesamte Riestersparsumme in Höhe von maximal 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen. Insgesammt wird das neue Modell der Wohnförderung den Staat knapp Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Wohn-Riester mit schweren Geburtsfehlern

In seiner heutigen Mitteilung lobte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge. Gleichzeitig wurde jedoch das neue Eigenheimrentengesetz als bürokratisches Monster kritisiert und auch die beschränkung der Förderung auf eigengenutzte Immobilien bemängelt.

Positiv gewertet wurde, dass nicht nur der Erwerb der selbst genutzten Immobilie gefördert werde, sondern auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierdurch könnten Genossenschaften zu den eigentlichen Gewinnern der Reform werden.

„Ich bezweifel aber, dass Wohn-Riester insgesamt auf eine breite Akzeptanz stoßen wird“, sagte der Mieterbund-Präsident. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive „Wohnförderkonten“ gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.

„Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Geförderte müssen dann als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.“

Unverständlich sei, so Rips, dass nicht auch die vermietete Immobilie in die Förderung mit einbezogen werde: „Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen aus meiner Sicht selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum hier gleichgestellt werden. Ich erwarte, dass der Bundestag noch Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren beschließt.“

Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema

Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.

Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.

Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann

Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.

Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.

Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.

leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

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Steuerprivileg Abgeltungssteuer?

Die Lebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der kommenden Abgeltungs-steuer von 25 Prozent zuzüglich des Soli-daritätszuschlags und eventuell fälliger Kirchensteuer. Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen müssen dagegen ab dem 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Auch die sogenannte Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die bisher Gewinne beim Verkauf von Aktien steuerfrei gelassen hat, ist damit hinfällig.

Lebensversicherungen unterliegen nur dann der Abgeltungssteuer, wenn sie keine zwölf Jahre laufen und vor dem 60. Lebensjahr der Versicherungsnehmer fällig werden. Doch kann das sogar von Vorteil sein, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die pauschale Abgeltungssteuer, die vom Finanzamt abgeführt wird.

Um dieser Steuer generell zu entgehen, werden Fondsanlagen im Versicherungsmantel propagiert. Die gibt es auf dem deutschen Markt schon seit vielen Jahren. Liechtenstein, das als Steueroase ins Gerede gekommen ist, muss es also gar nicht sein. Doch darf dort bei Insolvenz die Altersvorsorge nicht gepfändet werden.

Sozialverband fordert eine Trennung der Riester-Rente von der Grundsicherung

Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, kritisierte, dass die Riester-Rente für viele Rentner hinsichtlich ihrer Grundsicherung neue Belastungen schaffe anstatt hier vorhandene Einbußen abzumildern, und forderte deswegen, dass sie nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfe. Einnahmen aus Riester-Renten gelten als Einkommen und werden daher immer berücksichtigt, wenn eine Überprüfung zum Erhalt einer Grundsicherung ansteht. Die Grundsicherung beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums momentan durchschnittlich 710 Euro monatlich (bestehend aus 347 Euro plus Wohn- und Heizkosten) und stellt eine Sozialleistung für Erwerbsunfähige oder für Rentner dar, die nur eine sehr kleine Rente beziehen. Hirrlinger nannte diesen Zustand einen Skandal.

Das Ministerium äußerte sich der Forderung des Sozialverbandes gegenüber ablehnend. Eine Änderung der bestehenden Regelung ist nicht geplant. Begründet wird dies damit dass die Grundsicherung eine Form der Sozialhilfe sei und nur dann gezahlt wird, wenn es keine eigenen Einnahmen gibt, oder diese eigenen Einnahmen zu gering sind. Die Riester-Rente muss deshalb im Alter verwendet werden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Sie sieht die Problematik vorallem darin, zu differenzieren, in welchen Fällen die Riester-Rente von der Grundsicherung abgegrenzt werden soll. Ob die Einnahmen im Alter aus der Riesterrente, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kombination der genannten stammen ist egal, alle diese Formen müssen gleich behandelt werden, so Ferner.

Die Riesterrente sollte jedoch wenn möglich weiterhin favorisiert werden, denn wer kann schon mit Gewissheit sagen, dass er in ein paar Jahrzehnten auf die Grundsicherung angewiesen ist.

Riester-Förderung erreicht 4. Stufe

Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.

Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.

Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.

In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.

Warum diese Stufen?

Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.

Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.

Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.

Immer länger in Rente – Lebenserwartung steigt

Die Deutschen leben immer länger und erhalten immer länger Rente. Männer bekommen heute statistisch gesehen rund 15 Jahre Rente, 1960 waren es nur etwa zehn Jahre. Um rund neun Jahre ist seit 1960 die Rentenbezugsdauer bei Frauen auf nun rund 20 Jahre gestiegen. Und wir werden immer älter: Die fernere Lebenserwartung Älterer wird bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Auch aus diesem Grund setzt die Bundesregierung, das Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre herauf. Das soll die Rentenversicherung entlasten und dafür sorgen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

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