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Kann ich auch im Ausland riestern?

Die Riester Rente können Sie auch ins Ausland nehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen. Allerdings müssen Sie die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile), die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist die Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich.
Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort in einem Betrag erfolgen, sondern kann auf Antrag gestundet werden. Sie können dann schrittweise in regelmäßigen monatlichen Beträgen die Rückforderungen zurückbezahlen, was einer laufenden besteuerung der Riester-Rente ähnlich kommt..

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