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Steuertrick bei der Riester Rente

Mit der Einzahlung in ungeförderte Riester-Verträge, bzw. einer Überzahlung der Riester Rente können Anleger ihr Geld vor der Abgeltungssteuer in Sicherheit bringen.

Bei der ab 1. Januar 2009 geltenden Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – zu versteuern. Fondssparpläne werden mit den ab Januar angelegten Sparraten ebenfalls unter diese Regelung fallen.

Wird das Sparkapital jedoch in Riester-Fondssparpläne angelegt, für die keine Förderung gezahlt wurde, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Beachtet werden muss hierbei nur dass der Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden darf, und er muss ebenfalls zwölf Jahre bestanden haben.

Wohn-Riester bei Baufinanzierung einplanen

Die Bundesregierung hatte am 09.04.2008 beschlossen, dass die Förderung der Riester-Rente rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres auch für eigengenutzte Wohnimmobilien gelten soll, wenn diese neu gebaut oder gekauft werden. Auch können Bauherren mit den Riester-Zulagen Ihre Immobilie schneller entschulden, wenn Sie die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung Ihres Darlehen einfließen lassen. Die Koalition will die Regelung zügig verabschieden.

Es empfiehlt sich schon jetzt bei neuen Darlehensverträgen eine zusätzliche Vereinbarung auszuhandeln, mit der Sondertilgungen im Rahmen der staatlichen Riester-Zulagen möglich sind.

Vertragsabschluss Wohn-Riester nicht übereilen

Das Kabinett hat sich auf die Einbeziehung der Riester-Rente zur Förderung des Eigenheimerwerbs geeinigt. Dennoch sollten Sparer nichts überstürzen, um die Förderung für dieses Jahr nutzen zu können. Geförderte Produkte und Tarife werden erst im Laufe des Jahres auf den Markt gebracht. Es reicht also völlig aus, wenn man sich im Laufe des Jahres für ein gefördertes Produkt entscheidet.

Kabinett beschließt Wohn-Riester

Nach rund zwei Jahre langen Verhandlungen wurde der Gesetzesentwurf für den Wohn-Riester durch das Bundeskabinett beschlossen. Eigengenutztes Wohneigentum kann damit künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden, sofern es in Deutschland liegt. Ab einem angesparten Kapital von 15.000 Euro darf hierfür Geld aus laufenden Riester-Renten Verträgen komplett verwendet werden. Der Beschluss ermöglicht es auch, direkt Hypothekendarlehen mit den jährlichen Riester-Förderungen von 154 Euro plus Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro, bzw. 300 Euro für ab 01.01.2008 geborene Kinder zu tilgen oder die gesamte Riestersparsumme in Höhe von maximal 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen. Insgesammt wird das neue Modell der Wohnförderung den Staat knapp Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Wohn-Riester mit schweren Geburtsfehlern

In seiner heutigen Mitteilung lobte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge. Gleichzeitig wurde jedoch das neue Eigenheimrentengesetz als bürokratisches Monster kritisiert und auch die beschränkung der Förderung auf eigengenutzte Immobilien bemängelt.

Positiv gewertet wurde, dass nicht nur der Erwerb der selbst genutzten Immobilie gefördert werde, sondern auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierdurch könnten Genossenschaften zu den eigentlichen Gewinnern der Reform werden.

„Ich bezweifel aber, dass Wohn-Riester insgesamt auf eine breite Akzeptanz stoßen wird“, sagte der Mieterbund-Präsident. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive „Wohnförderkonten“ gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.

„Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Geförderte müssen dann als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.“

Unverständlich sei, so Rips, dass nicht auch die vermietete Immobilie in die Förderung mit einbezogen werde: „Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen aus meiner Sicht selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum hier gleichgestellt werden. Ich erwarte, dass der Bundestag noch Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren beschließt.“

AachenMünchener Privat-Rente 1RG – Rente Ertrag

Tarifbeschreibung:
bei der Privat-Rente nach dem Tarif 1RG – Rente Ertrag der AachenMünchener handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit konventioneller Anlage von Sparbeiträgen und Überschüssen. Da die AachenMünchener seit 2007 ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben wird, kann dieser Tarif nur dort abgeschlossen werden.

TIP: einen kostenlosen Vergleich der Gesellschaften und Tarife können Sie unter dem folgenden Link gratis anfordern: → Tarifvergleich ←

Kosten eines Anbieterwechsels:

Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR

Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:

Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR

Abschluß- und Vertriebskosten:

gestaffelt nach Ansparphase von bis zu 3,55% der Eigenbeiträge, verteilt auf die ersten 10Jahre und 3,375% p.a. jeder Zulage

Verwaltungskosten:

gestaffelt nach Ansparphase bis zu 6,4%jedes Eigenbeitrages sowie 0,2% p.a. des Deckungskapitals

Gebühren bei Beitragsfreistellung:

es fallen keine Gebühren an

Gebühren einer Vertragskündigung:

Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR

Verwaltungskosten im Rentenbezug:

Verwaltungskosten 1,5% p.a. der Jahresrente

sonstige Gebühren:

35 EUR bei Inanspruchnahme der Wohneigentumförderung

Gebühren auf Zulagen:

Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten

Anbieteradresse:

AachenMünchener
Lebensversicherung AG
Robert-Schumann-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0241 / 456-0
Fax: 0241/ 456-5138

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Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema

Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.

Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.

Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann

Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.

Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.

Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.

Schwieriger Wohn-Riester

Die Riesterförderung der eigenen vier Wände ist so alt wie das Altersvermögensgesetz. Doch sie funktioniert bislang nicht. Daher haben sich die Koalitionsparteien in Berlin auf einen neues Wohn-Riester-Modell geeinigt, das voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft treten wird.

Zwei verschiedene Versionen sind dafür vorgesehen: die Riester-Förderung der Hypothekentilgung und die Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag. Im einen Fall werden die Tilgungsraten – nicht der Zins – des Hypothekenkredits wie Riester-Sparraten mit Zulagen bedient und, sofern das besser ist, als Sonderausgaben steuerlich gefördert. Alternativ kann auch einem bestehenden Riester-Vertrag das bereits angesparte Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz zum Erwerb einer Immobilie entnommen werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass bei dieser Möglichkeit „unsinnige Bürokratiekosten“ für die Versicherer entstünden. Denn die blank gezogenen Riesterverträge laufen weiter. Und die Lebensversicherer müssen über deren Entwicklung die Kunden Jahr für Jahr informieren, obwohl sie keine Gelder mehr verwalten.

optimale Vorgehensweise – Schritt für Schritt zur richtigen Riester-Rente

Fünf wichtige Schritte bis zur richtigen Riester Rente:

Schritt 1: Ihre bestehende finanzielle Absicherung klären. Haben Sie schon ausreichend vorgesorgt? Bevor Sie übereilt Verträge abschließen, sollten Sie vorher einige Dinge klären: Kann ich mir die Absicherung leisten, wie viel Geld ist für eine Vorsorge im Monat übrig?

Schritt 2: Ermitteln Sie anhand Ihres Vorjahreseinkommens Ihren Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente. Überprüfen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können – Zulagen und Steuervorteile für Sie selbst, und eventuell sogar für einen normalerweise nicht zulageberechtigten Ehepartner erhalten können.

Schritt 3: Richtige Anlageform für die Riester-Rente wählen. Überprüfen Sie, welche Anlageform Sie bevorzugen. Wollen Sie lieber die Sicherheit einer Rentenversicherung genießen oder sind Sie risikobereit, um mit Fonds höhere Renditen zu erzielen? Grundsätzlich sollte gelten: Je weniger Zeit Sie bis zum Ruhestand haben, desto sicherer sollte die Anlage auch sein.

Schritt 4: Nachdem Sie sich für einen Fondsparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan entschieden haben, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen, oder von einem unabhängigen Berater eine Vergleichsberechnung erstellen lassen. Ein einfacher Vergleich kann Ihnen schon erhebliche Unterschiede in der Ablaufleistung einbringen, die oftmals die Dimension des Gegenwertes eines Kleinwagens annehmen.

Schritt 5: Die Antragstellung: Volle Zulagen und Steuervorteile erhalten Sie nur für Vorsorgeprodukte die zertifiziert sind. Bevor Sie also einen Antrag stellen, überprüfen Sie Ihr Vorsorgeprodukt. Denken Sie dran: ohne Antragstellung auch keine Förderung! Am besten Beantragen Sie gleich bei der Eröffnung Ihres Vorsorgekontos auch gleich die staatlichen Zulagen. Worauf Sie ebenfalls achten sollten: Die Altersvorsorgeaufwendungen unbedingt bei der Steuererklärung angeben! Hierzu verwenden Sie die Anlage AV, welche Sie jeweils immer nach dem Anlauf eines Jahres von Ihrem Anbieter erhalten. Hierauf sind die von Ihnen im vergangenen Jahr entrichteten Eigenbeiträge aufgeführt.

keine weiteren Riester Zulagen bei Scheidung

Bei einer Scheidung verliert ein mittelbar zulagenberechtigter Ehegatte schon für das Jahr der Scheidung seine Zulageberechtigung, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte im selben Jahr wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, heißt es im BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten nicht bereits während des ganzen Jahres getrennt gelebt haben. Eine schädliche Verwendung des Riester-Vertrags ergibt sich aus der Scheidung nicht.

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