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Grundsicherung und Riester Rente – ein leidiges Thema
Riestern lohnt sich auch für Geringverdiener?! Folgende Musterrechnung zeigt den effektiven Aufwand bei einem Geringverdiener.
Die Riester-Rente ist nicht nur eine sehr attraktive steuerfinanzierte Förderung gerade für kinderreiche Familien – von teilweise sogar über 90 Prozent des Sparbetrages. Sie ist auch für Geringverdiener eine gute Möglichkeit, ein Stück Sicherheit für das Alter aufzubauen.
Mit der Riester-Rente hilft der Staat eine eigene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Gemessen an der Eigenleistung sind es gerade gering verdienende Bürgerinnen und Bürger, die die höchste Förderung erhalten. Im Rentenalter sind sie dann unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Beispiel: Was eine Riester-Rente leisten kann
Die 25-jährige Alleinerziehende A hat im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie hat Zwillinge, die im Januar 2008 geboren wurden. Ab dem Jahr 2014 geht Sie halbtags arbeiten. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt 20.000 EUR. Unterstellt wird, dass sie für die Kinder bis 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung des „Riester-Konto” liegt bei nur angenommenen 3 Prozent.
Ihr Gesamtguthaben beträgt nach 22 Jahren Riester-Sparen 27.209,15 Euro. 95 Prozent der Summe, 25.829,15 EUR, setzen sich aus öffentlichen Förderungen und Zinsen zusammen. Der Eigenanteil beträgt lediglich bei 1.380 EUR.
Fazit: wer nicht schon mit 25 Jahren mit absoluter Sicherheit weiss, dass er in 40 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, sollte den geringen Aufwand tätigen und die Riester Rente mitnehmen.
Riester-Renten falsch verdächtigt
Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.
Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.
Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.
Sozialverband fordert eine Trennung der Riester-Rente von der Grundsicherung
Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, kritisierte, dass die Riester-Rente für viele Rentner hinsichtlich ihrer Grundsicherung neue Belastungen schaffe anstatt hier vorhandene Einbußen abzumildern, und forderte deswegen, dass sie nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfe. Einnahmen aus Riester-Renten gelten als Einkommen und werden daher immer berücksichtigt, wenn eine Überprüfung zum Erhalt einer Grundsicherung ansteht. Die Grundsicherung beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums momentan durchschnittlich 710 Euro monatlich (bestehend aus 347 Euro plus Wohn- und Heizkosten) und stellt eine Sozialleistung für Erwerbsunfähige oder für Rentner dar, die nur eine sehr kleine Rente beziehen. Hirrlinger nannte diesen Zustand einen Skandal.
Das Ministerium äußerte sich der Forderung des Sozialverbandes gegenüber ablehnend. Eine Änderung der bestehenden Regelung ist nicht geplant. Begründet wird dies damit dass die Grundsicherung eine Form der Sozialhilfe sei und nur dann gezahlt wird, wenn es keine eigenen Einnahmen gibt, oder diese eigenen Einnahmen zu gering sind. Die Riester-Rente muss deshalb im Alter verwendet werden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Sie sieht die Problematik vorallem darin, zu differenzieren, in welchen Fällen die Riester-Rente von der Grundsicherung abgegrenzt werden soll. Ob die Einnahmen im Alter aus der Riesterrente, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kombination der genannten stammen ist egal, alle diese Formen müssen gleich behandelt werden, so Ferner.
Die Riesterrente sollte jedoch wenn möglich weiterhin favorisiert werden, denn wer kann schon mit Gewissheit sagen, dass er in ein paar Jahrzehnten auf die Grundsicherung angewiesen ist.
