Artikel-Schlagworte: „hartz 4“
Werden erhaltene Zulagen und die Erträge eines Altersvorsorgevertrags sowie das bereits gebildete Altersvorsorgekapital bei der Leistungsbemessung für Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld berücksichtigt?
Nein.
Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt, soweit es aus geförderten Beiträgen resultiert und nicht vorzeitig förderschädlich verwendet wird, als so genanntes Schonvermögen unberücksichtigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).
Wie errechnet sich der Minidesteigenbeitrag bei Beziehern von Lohnersatzleistungen
Bei Beziehern von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Hartz 4, etc.ist der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgeblich.