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Wohn-Riester bei Baufinanzierung einplanen
Die Bundesregierung hatte am 09.04.2008 beschlossen, dass die Förderung der Riester-Rente rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres auch für eigengenutzte Wohnimmobilien gelten soll, wenn diese neu gebaut oder gekauft werden. Auch können Bauherren mit den Riester-Zulagen Ihre Immobilie schneller entschulden, wenn Sie die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung Ihres Darlehen einfließen lassen. Die Koalition will die Regelung zügig verabschieden.
Es empfiehlt sich schon jetzt bei neuen Darlehensverträgen eine zusätzliche Vereinbarung auszuhandeln, mit der Sondertilgungen im Rahmen der staatlichen Riester-Zulagen möglich sind.
Wohn-Riester mit schweren Geburtsfehlern
In seiner heutigen Mitteilung lobte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die Einbeziehung der Immobilien in die Altersvorsorge. Gleichzeitig wurde jedoch das neue Eigenheimrentengesetz als bürokratisches Monster kritisiert und auch die beschränkung der Förderung auf eigengenutzte Immobilien bemängelt.
Positiv gewertet wurde, dass nicht nur der Erwerb der selbst genutzten Immobilie gefördert werde, sondern auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Hierdurch könnten Genossenschaften zu den eigentlichen Gewinnern der Reform werden.
„Ich bezweifel aber, dass Wohn-Riester insgesamt auf eine breite Akzeptanz stoßen wird“, sagte der Mieterbund-Präsident. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrecht zu erhalten, sollen fiktive „Wohnförderkonten“ gebildet werden. Im Alter können dann die Geförderten entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.
„Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Geförderte müssen dann als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.“
Unverständlich sei, so Rips, dass nicht auch die vermietete Immobilie in die Förderung mit einbezogen werde: „Die vermietete Wohnung liefert tatsächlich laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Deshalb müssen aus meiner Sicht selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum hier gleichgestellt werden. Ich erwarte, dass der Bundestag noch Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren beschließt.“
Schwieriger Wohn-Riester
Die Riesterförderung der eigenen vier Wände ist so alt wie das Altersvermögensgesetz. Doch sie funktioniert bislang nicht. Daher haben sich die Koalitionsparteien in Berlin auf einen neues Wohn-Riester-Modell geeinigt, das voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft treten wird.
Zwei verschiedene Versionen sind dafür vorgesehen: die Riester-Förderung der Hypothekentilgung und die Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag. Im einen Fall werden die Tilgungsraten – nicht der Zins – des Hypothekenkredits wie Riester-Sparraten mit Zulagen bedient und, sofern das besser ist, als Sonderausgaben steuerlich gefördert. Alternativ kann auch einem bestehenden Riester-Vertrag das bereits angesparte Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz zum Erwerb einer Immobilie entnommen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass bei dieser Möglichkeit „unsinnige Bürokratiekosten“ für die Versicherer entstünden. Denn die blank gezogenen Riesterverträge laufen weiter. Und die Lebensversicherer müssen über deren Entwicklung die Kunden Jahr für Jahr informieren, obwohl sie keine Gelder mehr verwalten.
Entwarnung vom Bankenverband
Wer seine eigenen vier Wände mit einer Hypothek finanziert hat, muss zwar damit rechnen, dass sein Kredit weiterverkauft wird. Doch der Kreditaufkäufer habe keine anderen Rechte als die Sparkasse oder Bank, bei denen das Geld aufgenommen worden ist, betont der Bundesverband Deutscher Banken.
Die Höhe des Zinssatzes, die vereinbarte Tilgungsrate und Laufzeit des Vertrags blieben dabei unverändert. Der Erwerber könnte – wie das Kreditinstitut auch – nur dann die Zwangsvollsteckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, betont der Verband in seinem Faltblatt „Kundeninformation zum Kreditverkauf“, das kostenlos beim Bundesverband Deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) bestellt werden kann.
FINANZtest rät zur Ratenabsicherung
Die Zeitschrift FINANZtest der Stiftung Warentest rät Bauherren und Immobilienkäufern zu einer soliden Restschuldversicherung.
Das gilt besonders für den Bereich der Immobilienfinanzierung, in dem aufgrund sehr hoher Kredit-Summen ein höheres Risiko im Todesfall des Hauptverdieners besteht. Eine Absicherung schützt die Hinterbliebenen „vor dem finanziellen Ruin“ , schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite.
Gleichzeitig ruft Finanztest zum Preisvergleich auf: In ihrer aktuellen Ausgabe vom März 2008 stellt FINANZtest die Ergebnisse eines Tests vor, bei dem 29 Anbieter für Restschuldversicherung geprüft wurden.
Wohn-Riestern fürs eigene Häuschen
Der Traum von den eigenen Wänden kann jetzt auch über die staatliche Riester-Rente gefördert werden. Doch die neue Eigenheimrente die den Ersatz für die entfallene Eigenheimzulage bilden soll hat nicht nur Vorteile. Fragen und Antworten zum Wohn-Riester.