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Schwieriger Wohn-Riester

Die Riesterförderung der eigenen vier Wände ist so alt wie das Altersvermögensgesetz. Doch sie funktioniert bislang nicht. Daher haben sich die Koalitionsparteien in Berlin auf einen neues Wohn-Riester-Modell geeinigt, das voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft treten wird.

Zwei verschiedene Versionen sind dafür vorgesehen: die Riester-Förderung der Hypothekentilgung und die Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag. Im einen Fall werden die Tilgungsraten – nicht der Zins – des Hypothekenkredits wie Riester-Sparraten mit Zulagen bedient und, sofern das besser ist, als Sonderausgaben steuerlich gefördert. Alternativ kann auch einem bestehenden Riester-Vertrag das bereits angesparte Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz zum Erwerb einer Immobilie entnommen werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass bei dieser Möglichkeit „unsinnige Bürokratiekosten“ für die Versicherer entstünden. Denn die blank gezogenen Riesterverträge laufen weiter. Und die Lebensversicherer müssen über deren Entwicklung die Kunden Jahr für Jahr informieren, obwohl sie keine Gelder mehr verwalten.

Entwarnung vom Bankenverband

Wer seine eigenen vier Wände mit einer Hypothek finanziert hat, muss zwar damit rechnen, dass sein Kredit weiterverkauft wird. Doch der Kreditaufkäufer habe keine anderen Rechte als die Sparkasse oder Bank, bei denen das Geld aufgenommen worden ist, betont der Bundesverband Deutscher Banken.
Die Höhe des Zinssatzes, die vereinbarte Tilgungsrate und Laufzeit des Vertrags blieben dabei unverändert. Der Erwerber könnte – wie das Kreditinstitut auch – nur dann die Zwangsvollsteckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, betont der Verband in seinem Faltblatt „Kundeninformation zum Kreditverkauf“, das kostenlos beim Bundesverband Deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) bestellt werden kann.

FINANZtest rät zur Ratenabsicherung

Die Zeitschrift FINANZtest der Stiftung Warentest rät Bauherren und Immobilienkäufern zu einer soliden Restschuldversicherung.

Das gilt besonders für den Bereich der Immobilienfinanzierung, in dem aufgrund sehr hoher Kredit-Summen ein höheres Risiko im Todesfall des Hauptverdieners besteht. Eine Absicherung schützt die Hinterbliebenen „vor dem finanziellen Ruin“ , schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite.

Gleichzeitig ruft Finanztest zum Preisvergleich auf: In ihrer aktuellen Ausgabe vom März 2008 stellt FINANZtest die Ergebnisse eines Tests vor, bei dem 29 Anbieter für Restschuldversicherung geprüft wurden.

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