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Klage gegen Gesundheitsreform
Die große Mehrheit der privaten Kranken-versicherer, die rund 95 Prozent des Mark-tes repräsentiert, hat nun doch Verfas-sungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingereicht. Sie rechnen sich gute Chancen in Karlsruhe aus. Denn vorab hatten sie mehrere Gutachten eingeholt, die ihre ver-fassungsrechtlichen Bedenken stützen.
Die Beschwerde richtet sich gegen alle Neuregelungen, die die private Kranken-versicherung mittelbar oder unmittelbar betreffen, wie der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) am 27. März 2008 erklärte. Dazu gehören der Zwang zur Einführung eines Basista-rifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Kran-kenversicherung.
