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leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

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Lebensversicherer erhöhen die Überschussbeteiligung 2008 geringfügig

Weitsicht vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise mit Druck auf die Zinsen bewiesen Deutschlands Lebensversicherer. Ihre Überschuss-Deklarationen für 2008 fielen entsprechend vorsichtig aus. So verbesserte sich die laufende Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen der Untersuchung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur zufolge im Marktdurchschnitt über alle Tarifarten und Tarifgenerationen hinweg im neuen Jahr nur um 0,11 Prozentpunkte. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 4,34 nach 4,23 Prozent im Jahr zuvor.

Bei Kapitallebensversicherungen erhöht sich laut „map-report“ Nr. 667-668 die laufende Verzinsung im Schnitt von 4,26 auf nunmehr 4,39 Prozent. Für eine aufgeschobene Rente steigt die laufende Verzinsung von 4,25 auf 4,35 Prozent. Und für sofort beginnende Leibrenten gegen Einmalbeitrag ermittelte der „map-report“ eine laufende Verzinsung von 4,38 Prozent im laufenden Jahr – nach 4,20 Prozent im Vorjahr.

Riester-Renten falsch verdächtigt

Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.

Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.

Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.

Viele Steuern nur vorläufig

Wegen anhängiger Musterverfahren bleibt die Einkommensteuerfestsetzung bei der Entfernungspauschale, bei der Nichtab-ziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversi-cherungen als vorweggenommene Wer-bungskosten, bei der Besteuerung der Ein-künfte aus Leibrenten, beim Entlastungs-betrag für Alleinerziehende und beim Haushaltsfreibetrag für die Veranlagungs-zeiträume 2002 und 2003 vorläufig.

Das gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts auch für die Erb-schaft- und Schenkungsteuern, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10. März 2008 weiter informierte. Ein-sprüche der Steuerzahler sind nicht erfor-derlich. Erforderliche Änderungen werden „von Amts wegen vorgenommen“.

Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.

Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.

förderschädlichkeit der Riester Rente bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslose gelten zwar grundsätzlich als Pflichtversicherte im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG, sofern sie bei einer inländischen “Agentur für Arbeit” als Arbeitssuchende gemeldet sind und der Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung nicht unterliegen, weil sie eine Leistung nach dem Zweiten Buch SGB wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen.

Die Förderberechtigung für die Riester-Rente können Arbeitslose verlieren, wenn die Leistung nach dem Sozialgesetzbuch nicht gezahlt wird, weil sich der Arbeitslose nicht bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet hat. Es besteht dann auch keine Förderberechtigung nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG.

Riester-Förderung erreicht 4. Stufe

Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.

Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.

Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.

In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.

Warum diese Stufen?

Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.

Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.

Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.

Downloads und Links

Downloads und Links zur Riester-Rente

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Immer länger in Rente – Lebenserwartung steigt

Die Deutschen leben immer länger und erhalten immer länger Rente. Männer bekommen heute statistisch gesehen rund 15 Jahre Rente, 1960 waren es nur etwa zehn Jahre. Um rund neun Jahre ist seit 1960 die Rentenbezugsdauer bei Frauen auf nun rund 20 Jahre gestiegen. Und wir werden immer älter: Die fernere Lebenserwartung Älterer wird bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Auch aus diesem Grund setzt die Bundesregierung, das Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre herauf. Das soll die Rentenversicherung entlasten und dafür sorgen, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

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