Artikel-Schlagworte: „rentenversicherung“
gestiegenes Interesse an der Riester Rente
im zweiten Quartal 2008 haben weit über eine halbe Million Menschen die staatlich geförderte Riester Rente abgeschlossen. Damit setzte sich der positive Trend der Vorjahre fort. Insgesamt gibt es nun mehr als 11,5 Millionen Riester Sparer – das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.
Der Hauptanteil der bestehenden Riester Renten entfällt auf Riester-Rentenversicherungen gefolgt von Riester-Fondssparplänen. Riester Banksparpläne bilden die Schlusslichter bei den Riester-Produkten.
Debeka Riester Rente F1 Fonds
Tarifbeschreibung:
Bei der Riester Rente nach dem Tarif F1 des Anbieters Debeka handelt es sich um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, bei der die Überschüsse in Investmentfonds angelegt werden.
Kosten eines Anbieterwechsels:
Gebühr 75 EUR
Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:
bei Produktwechsel innerhalb des Anbieters wird keine Gebühr erhoben.
Abschluß- und Vertriebskosten:
Die Abschluß- und Vertriebskosten werden in Höhe von 2,0% aller Eigenbeiträge und Zulagen ausgewiesen, verteilt auf die ersten 10 Jahre der Ansparphase.
Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 2,0% jedes Eigenbeitrages sowie 12 EUR p.a. fix und 0,18% des vorhandenen Fondsguthabens ausgewiesen.
Gebühren bei Beitragsfreistellung:
bei Beitragsfreistellung wird keine Gebühr erhoben.
Gebühren einer Vertragskündigung:
bei Kündigung wird eine Gebühr in Höhe von 1,0% des Guthabens, mindestens 75 EUR erhoben.
Verwaltungskosten im Rentenbezug:
Verwaltungskosten 2,0% p.a. der Jahresrente.
sonstige Gebühren:
die Gebühr beträgt 1,0% des entnommenen Kapitals. Ferner werden bei Rückzahlung des Kapitals 2,0% von jedem Rückzahlungsbetrag als Gebühren geltend gemacht.
Gebühren auf Zulagen:
Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten
Anbieteradresse:
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1856058 Koblenz
Tel.: 0261 / 498-4664 Fax: 0261 / 41402
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Asstel Riester-Rentenversicherung Fonds ALRRF1PE
Tarifbeschreibung:
bei der Riester Renten Versicherung nach dem Tarif ALRRF1PE des Anbieters Asstel handelt es sich um deine fondsgebundene Riester-Rente, bei der die Überschüsse in Anteilen von Investmentfonds angelegt werden.
Kosten eines Anbieterwechsels:
Gebühr 100 EUR
Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:
Gebühr 100 EUR
Abschluß- und Vertriebskosten:
Die Abschluß- und Vertriebskosten werden in Höhe von 2% jedes Eigenbeitrages ausgewiesen.
Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 3,0% jedes Eigenbeitrages und 5,0% jeder Zulage ausgewiesen. Ferner werden Kosten in Höhe von 0,125% p.a. der bereits gezahlten Summe aller Eigenbeiträge und Zulagen geltend gemacht.
Gebühren bei Beitragsfreistellung:
bei Beitragsfreistellung wird keine Gebühr erhoben.
Gebühren einer Vertragskündigung:
bei Kündigung wird bei Versicherungsbeginn eine Gebühr in Höhe von 10,0% des vorhandenen Deckungskapitals erhoben, die sich bis zum Ende der Ansparphase gleichmäßig auf 2,0% des Deckungskapitals verringert. Während der Verlängerungsphase des Vertrages entfällt die Gebühr.
Verwaltungskosten im Rentenbezug:
Verwaltungskosten 2,9% p.a. der Jahresrente
sonstige Gebühren:
keine Angaben des Anbieters
Gebühren auf Zulagen:
Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten
Anbieteradresse:
AsstelLebensversicherungs a.G. Wiener Platz 4 51065 Köln Tel.: 06171 / 66-00 Fax: 06171 /24434
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Abgeltungsteuer verschont die Lebensversicherung
Die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, betrifft die normale Altersvorsorge mit der Lebensversicherung nicht. Das gilt für Rentenversicherungen ebenso wie für klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen aller Art. Lediglich die Lebensversicherungen, die kürzer als zwölf Jahre laufen und vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, unterliegen künftig der neuen Pauschalsteuer. Grundsätzlich jedoch wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle privat vereinnahmten Kapitalerträge erhoben. Ihr unterliegen Dividenden ebenso wie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Die Verlierer dieser Reform sind direkte Investitionen in Aktien. Nicht nur die bisherige Frist von nur einem Jahr, nach der Spekulationsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können, entfällt. Erschwerend hinzu kommt der Wechsel vom steuerlichen Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer. Auch Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember gekauft werden, kommen schlechter weg als bisher. Denn trotz des Bestandsschutzes für bestehende Portfolios hat die Abgeltungsteuer negative Folgen, da bei jeder künftigen Umschichtung der Anlage die Erträge der Abgeltungsteuer unterliegen. Nur im Rahmen von Dachfonds oder Fondspolicen darf weiterhin umgeschichtet und thesauriert werden, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.
Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner
Rentner können laut eines heute verkündeten Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen.
Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Sie können nach der Gesetzesänderung bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Bisher lag diese Grenze bei 355 Euro.
Viele Rentner waren in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Die Rentner hatten in diesen Fällen aber nur Anspruch auf eine Teilrente. Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vermeidet Rentenkürzungen und bedeutet eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträger. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfallen damit. Mit der Gesetzesänderung wird einem Anliegen der Deutschen Rentenversicherung entsprochen.
AachenMünchener Privat-Rente 1RG – Rente Ertrag
Tarifbeschreibung:
bei der Privat-Rente nach dem Tarif 1RG – Rente Ertrag der AachenMünchener handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit konventioneller Anlage von Sparbeiträgen und Überschüssen. Da die AachenMünchener seit 2007 ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben wird, kann dieser Tarif nur dort abgeschlossen werden.
Kosten eines Anbieterwechsels:
Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR
Kosten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft:
Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR
Abschluß- und Vertriebskosten:
gestaffelt nach Ansparphase von bis zu 3,55% der Eigenbeiträge, verteilt auf die ersten 10Jahre und 3,375% p.a. jeder Zulage
Verwaltungskosten:
gestaffelt nach Ansparphase bis zu 6,4%jedes Eigenbeitrages sowie 0,2% p.a. des Deckungskapitals
Gebühren bei Beitragsfreistellung:
es fallen keine Gebühren an
Gebühren einer Vertragskündigung:
Gebühr 4 Monatsbeiträge, höchstens 150 EUR
Verwaltungskosten im Rentenbezug:
Verwaltungskosten 1,5% p.a. der Jahresrente
sonstige Gebühren:
35 EUR bei Inanspruchnahme der Wohneigentumförderung
Gebühren auf Zulagen:
Ja, siehe Abschluß- und Vertriebskosten
Anbieteradresse:
AachenMünchener Lebensversicherung AG Robert-Schumann-Str. 51 52066 Aachen Tel.: 0241 / 456-0 Fax: 0241/ 456-5138Bewerten Sie diesen Tarif:
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leichter Anbieterwechsel bei der Riester-Rente
Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt sich eine Kündigung in der Regel nicht. Man bleibt so an seinen oftmals vor Jahrzehnten gewählten Anbieter gebunden, auch wenn es mittlerweile einige Gesellschaften gibt, bei denen die Anblaufleistungen deutlich höher sind. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch sehr einfach möglich. Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages ist jederzeit und ohne große Hürden möglich, wenn das angesparte Vorsorge-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen wird. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die vor allem in den ersten Jahren sehr niedrigen Rückkaufwerte übertragen, sondern das gesamte Riester-Kapital (Übertragungskapital). Die einzigen anfallenden Kosten die bei einem Anbieterwechsel entstehen sind die Wechselgebühren, die sich je nach Gesellschaft in einer Größenordnung von etwa 50-150 Euro bewegen. Man sollte also nach dem Abschluß der Riester-Rente alle paar Jahre seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Lebensversicherer erhöhen die Überschussbeteiligung 2008 geringfügig
Weitsicht vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise mit Druck auf die Zinsen bewiesen Deutschlands Lebensversicherer. Ihre Überschuss-Deklarationen für 2008 fielen entsprechend vorsichtig aus. So verbesserte sich die laufende Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen der Untersuchung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur zufolge im Marktdurchschnitt über alle Tarifarten und Tarifgenerationen hinweg im neuen Jahr nur um 0,11 Prozentpunkte. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 4,34 nach 4,23 Prozent im Jahr zuvor.
Bei Kapitallebensversicherungen erhöht sich laut „map-report“ Nr. 667-668 die laufende Verzinsung im Schnitt von 4,26 auf nunmehr 4,39 Prozent. Für eine aufgeschobene Rente steigt die laufende Verzinsung von 4,25 auf 4,35 Prozent. Und für sofort beginnende Leibrenten gegen Einmalbeitrag ermittelte der „map-report“ eine laufende Verzinsung von 4,38 Prozent im laufenden Jahr – nach 4,20 Prozent im Vorjahr.
Riester-Renten falsch verdächtigt
Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.
Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.
Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.
Sozialverband fordert eine Trennung der Riester-Rente von der Grundsicherung
Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, kritisierte, dass die Riester-Rente für viele Rentner hinsichtlich ihrer Grundsicherung neue Belastungen schaffe anstatt hier vorhandene Einbußen abzumildern, und forderte deswegen, dass sie nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfe. Einnahmen aus Riester-Renten gelten als Einkommen und werden daher immer berücksichtigt, wenn eine Überprüfung zum Erhalt einer Grundsicherung ansteht. Die Grundsicherung beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums momentan durchschnittlich 710 Euro monatlich (bestehend aus 347 Euro plus Wohn- und Heizkosten) und stellt eine Sozialleistung für Erwerbsunfähige oder für Rentner dar, die nur eine sehr kleine Rente beziehen. Hirrlinger nannte diesen Zustand einen Skandal.
Das Ministerium äußerte sich der Forderung des Sozialverbandes gegenüber ablehnend. Eine Änderung der bestehenden Regelung ist nicht geplant. Begründet wird dies damit dass die Grundsicherung eine Form der Sozialhilfe sei und nur dann gezahlt wird, wenn es keine eigenen Einnahmen gibt, oder diese eigenen Einnahmen zu gering sind. Die Riester-Rente muss deshalb im Alter verwendet werden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Sie sieht die Problematik vorallem darin, zu differenzieren, in welchen Fällen die Riester-Rente von der Grundsicherung abgegrenzt werden soll. Ob die Einnahmen im Alter aus der Riesterrente, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kombination der genannten stammen ist egal, alle diese Formen müssen gleich behandelt werden, so Ferner.
Die Riesterrente sollte jedoch wenn möglich weiterhin favorisiert werden, denn wer kann schon mit Gewissheit sagen, dass er in ein paar Jahrzehnten auf die Grundsicherung angewiesen ist.