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Riester-Renten falsch verdächtigt
Die Riester-Rente geriet Mitte Januar 2008 plötzlich ins Kreuzfeuer der Kritik. Kurz zuvor hatte das Bundesministerium für Finanzen stolz verkündet, dass inzwischen zehn Millionen Riester-Verträge unter Dach und Fach seien. Doch am 10. Januar berichtete die Monitor-Sendung, die Riester-Rente lohne sich für Geringverdiener nicht. Andere Sender zogen nach.
Grund: Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird darauf angerechnet. Das gilt aber auch für Erwerbseinkünfte, Zinsen, sonstige Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wohn- und Kindergeld sowie für Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Nur ein „angemessenes Hausgrundstück“ und etwas Bargeld auf einem Sparbuch bleiben außen vor.
Denn die Grundsicherung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung des Staates, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung in jüngeren Jahren sicherstellt. Bevor Geld fließt, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Einziger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Grundsätzlich wird nicht auf das Einkommen oder Vermögen von Eltern und Kindern zurückgegriffen.
Schwieriger Wohn-Riester
Die Riesterförderung der eigenen vier Wände ist so alt wie das Altersvermögensgesetz. Doch sie funktioniert bislang nicht. Daher haben sich die Koalitionsparteien in Berlin auf einen neues Wohn-Riester-Modell geeinigt, das voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft treten wird.
Zwei verschiedene Versionen sind dafür vorgesehen: die Riester-Förderung der Hypothekentilgung und die Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag. Im einen Fall werden die Tilgungsraten – nicht der Zins – des Hypothekenkredits wie Riester-Sparraten mit Zulagen bedient und, sofern das besser ist, als Sonderausgaben steuerlich gefördert. Alternativ kann auch einem bestehenden Riester-Vertrag das bereits angesparte Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz zum Erwerb einer Immobilie entnommen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass bei dieser Möglichkeit „unsinnige Bürokratiekosten“ für die Versicherer entstünden. Denn die blank gezogenen Riesterverträge laufen weiter. Und die Lebensversicherer müssen über deren Entwicklung die Kunden Jahr für Jahr informieren, obwohl sie keine Gelder mehr verwalten.
Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.
Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.
förderschädlichkeit der Riester Rente bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose gelten zwar grundsätzlich als Pflichtversicherte im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG, sofern sie bei einer inländischen “Agentur für Arbeit” als Arbeitssuchende gemeldet sind und der Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung nicht unterliegen, weil sie eine Leistung nach dem Zweiten Buch SGB wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen.
Die Förderberechtigung für die Riester-Rente können Arbeitslose verlieren, wenn die Leistung nach dem Sozialgesetzbuch nicht gezahlt wird, weil sich der Arbeitslose nicht bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet hat. Es besteht dann auch keine Förderberechtigung nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG.
Riester-Förderung erreicht 4. Stufe
Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.
Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.
Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.
In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.
Warum diese Stufen?
Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.
Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.
Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.
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AXA Vorsorgeloesung “TwinStar” jetzt auch als Riester-Rente
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Riester-Rente | Infoportal, Ratgeber, Vergleiche zur Riester Rente
Herzlich Willkommen bei Riester-FAQ.de
Die Riesterrente ist zu einer der beliebtesten und lukrativsten Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge geworden. Seit 2002 wurden bereits über eine Milliarde Euro an Zulagen überwiesen. Bereits über 12 Millionen Verträge (Stand: Ende 2008) wurden abgeschlossen.
Auf dieser Seite erhalten Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Riester Rente zu Informieren.
- was ist die Riester Rente
- wer kann die Riester Rente erhalten
- wie hoch ist die Riester-Förderung
- welche Produkte werden werden bei der Riester Rente gefördert
- wie komme ich zu meiner Zulage
Zur Riester-Rente:
Seit dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche, private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird und auf freiwilliger Basis von jedem förderberechtigten in Anspruch genommen werden kann. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder sofern dies günstiger ist durch einen Sonderausgabenabzug.
Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die in Zukunft wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Details sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AVmG).
Rund 30 Millionen Erwerbstätige können eine zusätzliche private Altersversorgung abschließen.
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (2004) und der daraus folgenden Neugliederung der Altersvorsorge ist die Riester-Rente in Schicht 2 einzuordnen.
Die wichtigsten Rahmendaten der Riester-Rente im Überblick:
- Wer die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen drei Varianten der Riester-Rente entscheiden. je nach Anbieter (Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft) werden unterschiedliche Produkte und Tarife angeboten:
- Bank: Banksparplan mit einer variablen Verzinsung.
- Bausparkassen: Riester Bausparverträge mit einer garantierten Verzinsung.
- Fondsgesellschaft:
- Fondssparplan mit gemanagter Strategie
- Fondssparplan mit zum teil individueller Fondsauswahl.
- Versicherung:
- Riester Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und verzinslich angelegten Überschüssen.
- Riester Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und Überschüsse in Fondsanlage
- Riester Rentenversicherung mit Fondsanlage ohne Garantieverzinsung, nur Kapitalgarantie
- Hybrid Produkte mit Garantiefonds und freier Fondsanlage
- Um die volle Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge einbezahlt werden.
- Die Beiträge zu Ihrer Riester Rente können Sie als Sonderausgaben Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Das Finanzamt prüft dann automatisch was sich für den Sparer mehr lohnt – die Zulagen oder die Steuervorteile.
- die Förderung der Riester Rente kann von jedem Ehepartner separat in Anspruch genommen werden. Wer nicht förderungsfähig ist, erhält die Zulagen wenn sein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
