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keine weiteren Riester Zulagen bei Scheidung
Bei einer Scheidung verliert ein mittelbar zulagenberechtigter Ehegatte schon für das Jahr der Scheidung seine Zulageberechtigung, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte im selben Jahr wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, heißt es im BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten nicht bereits während des ganzen Jahres getrennt gelebt haben. Eine schädliche Verwendung des Riester-Vertrags ergibt sich aus der Scheidung nicht.
förderschädlichkeit der Riester Rente bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose gelten zwar grundsätzlich als Pflichtversicherte im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG, sofern sie bei einer inländischen “Agentur für Arbeit” als Arbeitssuchende gemeldet sind und der Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung nicht unterliegen, weil sie eine Leistung nach dem Zweiten Buch SGB wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen.
Die Förderberechtigung für die Riester-Rente können Arbeitslose verlieren, wenn die Leistung nach dem Sozialgesetzbuch nicht gezahlt wird, weil sich der Arbeitslose nicht bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet hat. Es besteht dann auch keine Förderberechtigung nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG.