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Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.
Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.
Kann ich auch im Ausland riestern?
Die Riester Rente können Sie auch ins Ausland nehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen. Allerdings müssen Sie die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile), die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist die Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich.
Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort in einem Betrag erfolgen, sondern kann auf Antrag gestundet werden. Sie können dann schrittweise in regelmäßigen monatlichen Beträgen die Rückforderungen zurückbezahlen, was einer laufenden besteuerung der Riester-Rente ähnlich kommt..