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optimale Vorgehensweise – Schritt für Schritt zur richtigen Riester-Rente
Fünf wichtige Schritte bis zur richtigen Riester Rente:
Schritt 1: Ihre bestehende finanzielle Absicherung klären. Haben Sie schon ausreichend vorgesorgt? Bevor Sie übereilt Verträge abschließen, sollten Sie vorher einige Dinge klären: Kann ich mir die Absicherung leisten, wie viel Geld ist für eine Vorsorge im Monat übrig?
Schritt 2: Ermitteln Sie anhand Ihres Vorjahreseinkommens Ihren Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente. Überprüfen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können – Zulagen und Steuervorteile für Sie selbst, und eventuell sogar für einen normalerweise nicht zulageberechtigten Ehepartner erhalten können.
Schritt 3: Richtige Anlageform für die Riester-Rente wählen. Überprüfen Sie, welche Anlageform Sie bevorzugen. Wollen Sie lieber die Sicherheit einer Rentenversicherung genießen oder sind Sie risikobereit, um mit Fonds höhere Renditen zu erzielen? Grundsätzlich sollte gelten: Je weniger Zeit Sie bis zum Ruhestand haben, desto sicherer sollte die Anlage auch sein.
Schritt 4: Nachdem Sie sich für einen Fondsparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan entschieden haben, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen, oder von einem unabhängigen Berater eine Vergleichsberechnung erstellen lassen. Ein einfacher Vergleich kann Ihnen schon erhebliche Unterschiede in der Ablaufleistung einbringen, die oftmals die Dimension des Gegenwertes eines Kleinwagens annehmen.
Schritt 5: Die Antragstellung: Volle Zulagen und Steuervorteile erhalten Sie nur für Vorsorgeprodukte die zertifiziert sind. Bevor Sie also einen Antrag stellen, überprüfen Sie Ihr Vorsorgeprodukt. Denken Sie dran: ohne Antragstellung auch keine Förderung! Am besten Beantragen Sie gleich bei der Eröffnung Ihres Vorsorgekontos auch gleich die staatlichen Zulagen. Worauf Sie ebenfalls achten sollten: Die Altersvorsorgeaufwendungen unbedingt bei der Steuererklärung angeben! Hierzu verwenden Sie die Anlage AV, welche Sie jeweils immer nach dem Anlauf eines Jahres von Ihrem Anbieter erhalten. Hierauf sind die von Ihnen im vergangenen Jahr entrichteten Eigenbeiträge aufgeführt.
Kann ich meine Riesterrente vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung der Riester-Rente widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private und damit vom Staat unabhängige Zusatzrente aufzubauen, jedoch ist eine Kündigung mit Abschlägen jederzeit möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Optimaler ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen(beitragsfrei) lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen mehr. Der Vorteil bei dieser Lösung liegt darin, dass nicht nur ihr Guthaben, sondern auch die staatlichen Zulagen für sie Zinsen erwirtschaften.
Sollte der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen mit einer Unzufriedenheit mit dem Anbieter zusammenhängen, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Gesellschaft gegen eine geringe Übertragungsgebühr zu wechseln.
keine weiteren Riester Zulagen bei Scheidung
Bei einer Scheidung verliert ein mittelbar zulagenberechtigter Ehegatte schon für das Jahr der Scheidung seine Zulageberechtigung, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte im selben Jahr wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, heißt es im BMF-Rundschreiben vom 5. Februar 2008. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten nicht bereits während des ganzen Jahres getrennt gelebt haben. Eine schädliche Verwendung des Riester-Vertrags ergibt sich aus der Scheidung nicht.
Riester-Förderung erreicht 4. Stufe
Am 1.1.2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte und höchste Stufe. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro pro Jahr. Die Sparer müssen dafür 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres anlegen.
Die Riester-Förderung begann 2002. In den Jahren 2002 und 2003 mussten Sparer 1 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine zertifizierte Sparform einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Jahr 2004 stieg dieser Anlagebetrag auf 2 Prozent und im Jahr 2006 auf 3 Prozent. Ab dem 1.1.2008 müssen Personen, die die volle Förderung erhalten möchten, 4 Prozent in einer entsprechenden Sparform anlegen.
Selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag eingezahlt werden, die Zulage würde sich dann prozentual verringern.
In gleichem Umfang stieg auch der steuerlich maximal abzugsfähige Betrag. In den Jahren 2002 und 2003 konnten maximal 525 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2004 stieg dieser Betrag auf 1050 Euro, mit dem Jahr 2006 auf 1575 Euro. Durch die 4. Riester-Stufe erhöht sich der Betrag ab dem 1.1.2008 auf 2100 Euro.
Warum diese Stufen?
Bereits in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts war erkennbar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung – niedrige Geburtenraten und stetig steigende Lebenserwartung – bei unveränderter Rechtslage die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung in nicht akzeptabler Weise steigen würden. Um den Anstieg der Beitragsbelastung zu dämpfen, hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau langfristig zu senken. Gleichzeitig wurde mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Förderung eingeführt, um die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die heutigen Versicherten auszugleichen.
Die Reduzierung des Rentenniveaus erfolgte durch eine Modifikation der Rentenformel. bei der die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente durch die Versicherten bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts pauschal berücksichtigt werden.. Dadurch werden die in Stufen ansteigenden Altersvorsorgeaufwendungen, die die Versicherten für die Riester-Rente aufwenden, bei der Rentenanpassung berücksichtigt, weshalb die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesehen langsamer ansteigen.
Sofern die Förderberechtigten der Riester-Rente die Eigenbeiträge in der Höhe erbringen, wie es erforderlich ist, um die Zulagenförderung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, können sie in der Regel damit rechnen, dass sie im Alter ein Versorgungsniveau erreichen, das dem der heutigen Rentnergeneration entspricht. Dazu ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass auch die Steuerermäßigung, die sich aufgrund des möglichen Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen bei der Riester-Rente ergibt, wiederum in die individuelle Alterssicherung investiert wird.
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Die Riesterrente ist zu einer der beliebtesten und lukrativsten Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge geworden. Seit 2002 wurden bereits über eine Milliarde Euro an Zulagen überwiesen. Bereits über 12 Millionen Verträge (Stand: Ende 2008) wurden abgeschlossen.
Auf dieser Seite erhalten Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Riester Rente zu Informieren.
- was ist die Riester Rente
- wer kann die Riester Rente erhalten
- wie hoch ist die Riester-Förderung
- welche Produkte werden werden bei der Riester Rente gefördert
- wie komme ich zu meiner Zulage
Zur Riester-Rente:
Seit dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche, private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird und auf freiwilliger Basis von jedem förderberechtigten in Anspruch genommen werden kann. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder sofern dies günstiger ist durch einen Sonderausgabenabzug.
Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die in Zukunft wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Details sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AVmG).
Rund 30 Millionen Erwerbstätige können eine zusätzliche private Altersversorgung abschließen.
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (2004) und der daraus folgenden Neugliederung der Altersvorsorge ist die Riester-Rente in Schicht 2 einzuordnen.
Die wichtigsten Rahmendaten der Riester-Rente im Überblick:
- Wer die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen drei Varianten der Riester-Rente entscheiden. je nach Anbieter (Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft) werden unterschiedliche Produkte und Tarife angeboten:
- Bank: Banksparplan mit einer variablen Verzinsung.
- Bausparkassen: Riester Bausparverträge mit einer garantierten Verzinsung.
- Fondsgesellschaft:
- Fondssparplan mit gemanagter Strategie
- Fondssparplan mit zum teil individueller Fondsauswahl.
- Versicherung:
- Riester Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und verzinslich angelegten Überschüssen.
- Riester Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und Überschüsse in Fondsanlage
- Riester Rentenversicherung mit Fondsanlage ohne Garantieverzinsung, nur Kapitalgarantie
- Hybrid Produkte mit Garantiefonds und freier Fondsanlage
- Um die volle Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge einbezahlt werden.
- Die Beiträge zu Ihrer Riester Rente können Sie als Sonderausgaben Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Das Finanzamt prüft dann automatisch was sich für den Sparer mehr lohnt – die Zulagen oder die Steuervorteile.
- die Förderung der Riester Rente kann von jedem Ehepartner separat in Anspruch genommen werden. Wer nicht förderungsfähig ist, erhält die Zulagen wenn sein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
